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[InetBib] Frage zum Urheberrecht im Verhältnis CH - D



Liebe Liste

Ein Punkt ist für mich in der ganzen Diskussion um die neue
Urheberrechtssituation in bezug auf wissenschaftliche Artikellieferungen
noch nicht vollständig erörtert worden. Ich habe deshalb eine Frage an
die Rechtsexperten in unserer Runde:

In der Schweiz sind wir bis jetzt verschont geblieben von
Überregulationen hinsichtlich Artikelbestellungen. D.h. konkret: Artikel
dürfen per Email als Scan aus Print-Exemplaren* geliefert werden. Ich
frage mich jetzt schon lange, ob es zulässig wäre, dass Schweizer
Bibliotheken bestellte Artikel per Email nach Deutschland liefern
dürften? Ich meine wir unterliegen hier ja dem schweizerischen
Urheberrecht.

Eine andere Frage ist dann natürlich, ob die wenigen Universitäten, die
am ehesten über die Kapazitäten verfügen würden, dazu überhaupt Hand
bieten würden/könnten. Es geht mir hier nur um die Klärung der
Grundsatzfrage.

Besten Dank für Ihre Überlegungen und Antworten.

Freundliche Grüsse
Markus Fischer

* auch für die Schweiz wäre natürlich zu klären, ob tatsächlich nur aus
Print-Exemplaren geliefert werden darf...

Markus Fischer 
Leitung Bibliothek soH / BZ-GS
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markus.fischer@xxxxxxxxxxx 
www.so-h.ch

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