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[InetBib] LG Frankfurt am 13.05.09 (was: Handhabung ...



Hi,

der Gerichtstermin TU Darmstadt vs. Ulmer Verlag in Sachen § 52 b UrhG
ist am 13.05.09 beim LG Ffm.

s.
http://www.bibliotheksverband.de/
presse/2009/PM%20ULB%20Darmstadt_erste_Verhandlung.pdf


+ im weiteren Kontext eine wdh.

On 12/4/07, Karl Dietz <karl.dietz@xxxxxxxxx> wrote:
Harald Müller schrieb:

Talke, Armin: Bücher mit Zugangscode zum E-Book. Darf eine Bibliothek die
elektronische Version nutzen? Stellungnahme der DBV-Rechtskommission. In:
Bibliotheksdienst 41(2007), S. 650-654.



Sent: Tuesday, December 04, 2007 3:04 PM
To: fak@xxxxxx; Inetbib
Subject: [InetBib] Handhabung Printbuecher mit E-Zugang

Liebe KollegInnen,
etwas off-topic:

Wir haben Buecher gekauft, zu denen es eine Website mit manchmal dem
Volltext, manchmal Zusatzinhalten, manchmal beidem gibt.
Die kann man nutzen, wenn man sich beim jeweiligen Verlag anmeldet
und ggf. eine Einmalkennung fuer das Buch eintraegt. Die Nutzung ist
dann an den angemeldeten Nutzer gebunden.

Naheliegende Idee, die Bibliothek als Kaeufer anzumelden und die
Titelkennung einzugeben. Nur leider wird das vom Verlag ausdruecklich
untersagt.

Betrachten Sie das als rechtswirksam? Was haben Sie dann mit diesen
Stuecken gemacht? Ignoriert?

Gruesse Rieck



Hier noch der Link zum Volltext im Heft 6 des BD:
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2007


-- 
MfG, Karl Dietz
www.karldietz.de



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