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Re: [InetBib] Ulmer Verlag gegen UB Darmstadt



Liebe Liste,

FAZ.NET und SPIEGEL ONLINE berichten über die Entscheidung am LG Frankfurt/M.:

"Lesen ja, Ausdrucken auch, elektronisch Kopieren nein. Das Landgericht 
Frankfurt hat jetzt den Rechtsstreit zwischen dem Stuttgarter Verlag Eugen 
Ulmer und der Technischen Universität Darmstadt entschieden. Das Unternehmen 
hatte gegen die Praxis der Darmstädter Hochschulbibliothek geklagt, die 
meistgenutzten Lehrbücher elektronisch in ihren Lesesälen zur Verfügung zu 
stellen und das Herunterladen der Inhalte zu ermöglichen. Die Benutzung 
elektronischer Leseplätze, so das Gericht am Mittwoch, verstößt nicht gegen das 
Urheberrecht von Verlagen. Zugleich erkannten die Richter jedoch in der 
Möglichkeit, Texte und Inhalte der Bücher teilweise oder komplett mittels 
USB-Stick herunterzuladen, einen Rechtsverstoß. Dem Verbotsantrag des Verlags 
wurde in diesem Teil stattgegeben (AZ 2-06 O 172/09)." [1]

"Der Vorsitzende der Sechsten Zivilkammer des Landgerichts, Werner Rau, hatte 
in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch darauf hingewiesen, dass eine 
elektronische Verwertung von Buchinhalten urheberrechtlich solange zulässig 
sei, wie keine 'dem entgegenstehende Verträge bestehen'. Dies sei bei der TU 
Darmstadt nicht der Fall. Lediglich das Herunterladen und Kopieren der 
Buchinhalte berühre urheberrechtliche Belange." [2]

Man kann auf die genauen Entscheidungsgründe gespannt sein, aber der 
Urteilstenor scheint recht eindeutig zu sein. Es bleibt abzuwarten, ob ein 
Lehrbuch-Angebot zur Lektüre an speziellen elektronischen Leseplätzen sowie die 
Möglichkeit, einzelne Kapitel oder Seiten auszudrucken, bei den Studierenden 
Akzeptanz findet.
 
Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus

[1] 
http://www.faz.net/s/RubC3FFBF288EDC421F93E22EFA74003C4D/Doc~E650F99F97058403CA886982CAAB017CD~ATpl~Ecommon~Scontent.html

[2] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,624918,00.html

-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx [mailto:inetbib-
bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Matthias Ulmer
Sent: Wednesday, May 13, 2009 5:50 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] Ulmer Verlag gegen UB Darmstadt

Lieber Herr Müller,

Ich fürchte, da hat man Sie falsch informiert. Das LG Frankfurt hat
heute nicht entschieden, die Entscheidung ergeht morgen. Dem
vorzugreifen wage ich nicht, auch wenn die Grundzüge für die, die der
Verhandlung beiwohnten klar sind. Und mir scheint, mit der
Entscheidung wird man gut leben können. Niederlagen fühlen sich
anders an, für beide Seiten.

Herzliche Grüße
Matthias Ulmer



Am 13.05.2009 um 17:23 schrieb Müller, Harald <hmueller@xxxxxxx>:

Liebe Liste!

Das LG Frankfurt hat heute im Prozeß des Ulmer Verlags gegen die UB
Darmstadt
wegen § 52b UrhG gegen den Verlag und zugunsten der UB entschieden.
Nähere
Details sind noch nicht bekannt. Es bleibt abzuwarten, ob der
Rechtsstreit
weitergeht.

MfG

--
Dr. Harald Müller

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht /
Bibliothek
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Mail: hmueller@xxxxxxx



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