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[InetBib] Zitatrecht



"1. Der Abdruck der ersten zwei Zeilen eines insgesamt 116 Zeilen umfassenden
Gedichts, in welchen eine Aussage über die Bewohner einer bestimmten Stadt
getroffen wird, im vorderen und hinteren Vorsatz eines Begleitbands zu einer
Museumsausstellung anlässlich des Stadtgründungsjubiläums sowie in einem
Faltprospekt über diese Ausstellung ist als sog. Kleinzitat gem. § 51 Satz 1,
Satz 2 Nr. 2 UrhG zulässig. 
2. In der Weglassung eines Kommas im Zitat sowie in der grammatikalisch und
inhaltlich korrekten Übersetzung des Zitats in drei Sprachen ist weder ein
Verstoß gegen das Änderungsverbot i.S.v. §§ 62, 39 UrhG, noch gegen das
Entstellungsverbot i.S.v. § 14 UrhG zu sehen."

Vollständiger Urteilstext unter:
 
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090136.htm

MfG

--
Dr. Harald Müller
 
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
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