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RE: [InetBib] OLG Frankfurt zu § 52b UrhG



Sehr geehrter Herr Umstaetter,

Sie schreiben:
Die Frage, wie man mit derlei Vorgehen "die Medienkompetenz der Nutzer
stärken" kann, möchte ich hier gar nicht stellen. ;)
aber ich ;-)
Ich bin sicher, das wird die Entwicklung von Open Access noch rascher
vorantreiben. Ausserdem werden einige Juristen bald staunen, was wirkliche
Informations- und Medienkompetenz der Studierenden und Wissenschaftler
ist.

Ich denke auch, daß diese anachronistisch anmutenden Einschränkungen zu der 
Erkenntnis führen werden, daß es wenig sinnvoll ist, aus elektronisch im 
Manuskript vorliegenden Werken zunächst bedrucktes Papier zu machen, welches 
man dann digital kastriert an "elektronischen Betrachtungsvorrichtungen" der 
desinteressierten Leserschaft zur Verfügung stellt.

Der Versuch, wieder zum Papier zurueckzukehren sicher nicht.
Ich haette dem OLG nicht zugetraut, so trickreich die Entwicklung
voranzutreiben. ich denke wir sollten ihm dankbar sein ;-)

Das könnte der eigentliche Witz der Geschichte sein. Die Verlegerzunft erwartet 
hier jedoch offensichtlich anderes. [1]

Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus

[1] http://www.boersenblatt.net/349356/

-- 
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