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Re: [InetBib] Informationspflicht in Bibliotheken



Kay Heiligenhaus schrieb:

Zum Beispiel das Thema Fotokopieren. Hängt in Ihrem Kopierraum
lediglich der Hinweis was von wem für welche Zwecke wie oft kopiert
werden darf oder informieren Sie ggf. persönlich, wenn in etwa ein
Bibliotheksbenutzer mit einer Note in der Hand nach dem nächsten
Kopierer fragt?

Prust. Ich glaube, Herr Graf, hier geht es um Banknoten.
Dazu steht in PiratK UrhG m.W. nichts - wäre aber auch ein
schönes Thema für die Open-Access-Bewegung und die
verlotterte Finanzwelt. ;)

Also ich kenne eine Benutzerin, die gelegentlich strahlend mit einem 
hohen C in der Hand oder auf der Zunge in die Bibliothek kommt. Der 
können Sie eine schnelle Sicherheitskopie nicht versagen ... Auf eine 
einzelne Note gibt's kein Urheberrecht. ;-)

BC Kämper

-- 
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