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Re: [InetBib] Leitfaden zu § 137l UrhG



On Fri, 21 May 2010 13:17:54 +0200
 Till Kreutzer <till.kreutzer@xxxxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Liste,

ich verfolge - auf Hinweis der DFG - gerade die
Reaktionen, die auf die Veröffentlichung meines
Leitfadens ergangen sind. Aufgrund der (wie üblich ganz
pauschal herabsetzenden, polemischen und annähernd
beleidigenden) Äußerungen von Herrn Graf

Wie ueblich bellen getroffene Hunde. Wenn Sachargumente
nicht ausreichen, kommen Argumente ad personal ins Spiel.
Ich bezeichne sie auch nicht als gewoehnlich
ueberschaetzten juristischen Schaumschlaeger.

Wenn Sie - anders als ich (200+ wissenschaftliche
Veroeffentlichungen seit 1975) - keine Ahnung von der
Vertragspraxis der Geisteswissenschaften haben, sollten Sie
nicht Empfehlungen aufstellen, die nur Jura und
STM-Zeitschriften betreffen.

Klaus Graf

-- 
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