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Re: [InetBib] Leitfaden zu § 137l UrhG



On Sat, 22 May 2010 13:26:37 +0200
 Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx> wrote:
Lieber Herr Steinhauer,

eine Rückfrage: in den meisten mir  bekannten
 Zeitschriften ist es  
der Regelfall, dass in der Zeitschrift  die
Autorenrichtlinien und  
die Hinweise zum Urheberrecht abgedruckt werden, die die
Autoren mit  
Einsendung ihrer Artikel akzeptieren. Damit müsste doch
dann gültig  
sein, was in diesen Richtlinien vereinbart ist.
Jedenfalls wäre  das  
ein ausgestalteter Vertrag und würde damit den §38
verdrängen, oder?

Ich bin zwar nicht Herr Steinhauer, moechte aber trotzdem
meinen Senf dazugeben.

In den meisten mir bekannten wissenschaftlichen
Zeitschriften ist es NICHT die Regel, dass Hinweise zum
Urheberrecht abgedruckt werden. 

Solche Hinweise sind AGB, die wirksam einbezogen werden
muessen. Daran mangelt es, wenn keine aktive Bestaetigung
des Urhebers vorliegt, der insoweit als Verbraucher (und
nicht als Kaufmann) anzusehen ist:

http://www.it-rechtsinfo.de/urteile/einzelnews/article/9/Aufsatz-Wirksame-Einbeziehung-von-AGB-in-IT-Vertraege.html

Klaus Graf

-- 
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