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Re: [InetBib] Leitfaden zu § 137l UrhG



Lieber Herr Graf, lieber Herr Ulmer,

was Herr Graf über die Einbeziehung von AGB schreibt, stimmt so nicht. Schauen 
Sie mal hier: http://www.irights.info/index.php?id=761.

Richtig ist, dass der Abdruck der Autorenrichtlinien in der Zeitschrift nicht 
genügen dürfte, dass diese wirksam als AGB zur Vertragsgrundlage gemacht 
werden. Sie müssen hierfür bei Vertragsschluss dem Vertragspartner (also dem 
Urheber) zur Kenntnis gegeben und auf sie muss vom Verwender hingewiesen 
werden. Es ist nicht ausreichend, dass sie lediglich in einer Zeitschrift 
abgedruckt sind. Es müsste zumindest ausdrücklich hierauf hingewiesen und der 
Text muss (selbst im Unternehmerverkehr) auf einer ohne weiteres zugänglichen 
Quelle einsehbar sein. Ist das der Fall, ist eine ausdrückliche oder aktive 
Annahmeerklärung des Vertragspartners (Urheber) nicht erforderlich. Das ist ja 
gerade Sinn und Zweck von AGB. Etwas anderes steht auch nicht in dem Text, den 
Sie - Herr Graf - zitieren.

Besten Gruß
Till Kreutzer










Am 22.05.2010 um 13:47 schrieb Klaus Graf:

On Sat, 22 May 2010 13:26:37 +0200
Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx> wrote:
Lieber Herr Steinhauer,

eine Rückfrage: in den meisten mir  bekannten
Zeitschriften ist es  
der Regelfall, dass in der Zeitschrift  die
Autorenrichtlinien und  
die Hinweise zum Urheberrecht abgedruckt werden, die die
Autoren mit  
Einsendung ihrer Artikel akzeptieren. Damit müsste doch
dann gültig  
sein, was in diesen Richtlinien vereinbart ist.
Jedenfalls wäre  das  
ein ausgestalteter Vertrag und würde damit den §38
verdrängen, oder?

Ich bin zwar nicht Herr Steinhauer, moechte aber trotzdem
meinen Senf dazugeben.

In den meisten mir bekannten wissenschaftlichen
Zeitschriften ist es NICHT die Regel, dass Hinweise zum
Urheberrecht abgedruckt werden. 

Solche Hinweise sind AGB, die wirksam einbezogen werden
muessen. Daran mangelt es, wenn keine aktive Bestaetigung
des Urhebers vorliegt, der insoweit als Verbraucher (und
nicht als Kaufmann) anzusehen ist:

http://www.it-rechtsinfo.de/urteile/einzelnews/article/9/Aufsatz-Wirksame-Einbeziehung-von-AGB-in-IT-Vertraege.html

Klaus Graf

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