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Re: [InetBib] Promotionsordnung: Veröffentlichungspflicht



Lieber Herr Graf,
vielen Dank für Ihre hilfreichen Klarstellungen! Und natürlich auch
dafür, dass Sie Ihre Beiträge in vollständigen und grammatisch
korrekten sowie gut verständlichen Sätzen formulieren! Das ist, wie
man sieht bzw. liest, leider nicht selbstverständlich!
Herzliche Grüße
Ihr
Thomas Hilberer

2010/8/6 Klaus Graf <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>:
On Fri, 6 Aug 2010 09:44:27 +0200
 koltzenburg@xxxxxxx wrote:

die Frage ist ja, WANN desposited, oder?
vor der Begutachtung?
also: wie PUBLIC ist das, was elektronisch eingereicht
werden kann/soll, bzw. AB WANN ist es public?

... noch ein Schritt (Ferienzeitgedankenspiel)

kommt es dabei auch auf die Ausprägung des OA-Begriffs
eines Repositories an?
vor einiger Zeit galt OA = nur peer-reviewed (hat sich
international eventuell etwas aufgeweicht?)

da aber Leute, die eine Diss begutachten, per
definitionem im bestehenden System keine "Peers" sind,
wäre also eine via Repository öffentlich gemachte Diss
zum Zeipunkt ihrer "Annahme" gar nicht mal peer-reviewed
- oder? also auch nicht OA? ;-)

Da geht bei Ihnen aber durchaus einiges durcheinander.
Selbstverstaendlich bezieht sich OA nicht nur auf
Forschung, die peer-reviewed ist, sonst waere OA fuer
Disziplinen, die noch kein Peer Review kennen bzw. bei
denen es unueblich ist, gar nicht moeglich. Massgeblich
sind die OA-Definitionen z.B. der Berlin Declaration, und
da gibt es keine solche Einschraenkung. Peer Review kann
auch einer Zensur gleichkommen. Es waere dringend
anzuraten, dass die OA-Gemeinde aufhoert, den Begriff Peer
Review wie eine Monstanz vor sich herzutragen.

Man kann Dissertationenserver als eigenstaendige Saeule von
OA betrachten, es gab elektronische Dissertationen schon
eher als den Begriff OA.

Selbstverstaendlich sind Dissertationen, bei denen die
elektronische Publikation nach Annahme an die Stelle des
traditionellen Drucks tritt, "qualitaetsgesichert", da von
mindestens zwei Fachgutachtern begutachtet, was z.B. fuer
Monographien in Verlagen, die ja ebenfalls von den IRs gern
genommen werden, nicht gelten muss.

Klaus Graf

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