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Antwort: Antw: RE: [InetBib] Die letzte Fußnote



Sehr geehrter Herr Wolff,

die Behauptung, 2006 hätten geeignete Werkzeuge noch nicht zur Verfügung 
gestanden, ist natürlich unsinnig. 

Aber wahrscheinlich wird man sich mit § 8 Abs. 6 der Promotionsordnung der 
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität 
Bayreuth herausreden:

"Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich beim Dekan zu 
beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
...
6. eine ehrenwörtliche Erklärung des Bewerbers darüber, dass er die 
Dissertation selbständig verfasst und
keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt 
hat; dass er die Dissertation
nicht bereits einer anderen Hochschule zur Erlangung eines akademischen 
Grades eingereicht hat; dass er
nicht bereits diese oder eine gleichartige Doktorprüfung an einer anderen 
Hochschule endgültig nicht bestanden
hat." 

Und wer wird denn dem Ehrenwort eines Freiherrn misstrauen? Adel 
verpflichtet doch ...!

Besten Gruß

Martin Steinmetz

Christian Wolff schrieb:
 
Ansonsten überrascht die Schnoddrigkeit, mit der die verantwortlichen 
Betreuer
ihre Pflicht zur Qualitätskontrolle auf das Niveau einer technischen
Vorkontrolle reduzieren wollen und dabei auch noch behaupten, 2006 hätten
geeignete Werkzeuge noch nicht zur Verfügung gestanden - demütiges 
Schweigen
erschiene passender.
(http://www.sueddeutsche.de/karriere/guttenbergs-doktorvater-plagiat-war-noch-nicht-erkennbar-1.1068885)

Beste Grüße
Christian Wolff
...
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