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AW: [InetBib] Freispruch für Angelika Reich rechtskräftig



Hallo Herr Graf, 
so gefällts mir sogar schon besser. Ich bin übrigens auch kein Freund von 
"Entsorgungen" alter Texte. Allerdings kann man selten einen Fall von außen 
richtig beurteilen und es gibt ja nun mal auch überholte Massenliteratur, die 
man aussondern muss. 
Manchmal unterscheidet man da nicht....  daher bin ich froh, dass die 
öffentliche Meinung zumindest offiziell noch keinen Status als 4. Gewalt hat. 

Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil: 
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klaus Graf
Gesendet: Montag, 30. Mai 2011 12:22
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Freispruch für Angelika Reich rechtskräftig

On Mon, 30 May 2011 06:35:01 +0000
 Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Guten Morgen Herr Graf, 
jeder kann und darf sich irren. Leider ist diese Materie
auch sehr schwierig. Einerseits geht in der Tat viel
Kulturgut über die Wupper, nicht zuletzt, weil die
Politik sehr viele Millionen dem Gemeinwesen entziehend
in fragwürdige Dinge verwendet. Andererseits kann nicht
alles aufbewahrt werden. 

Hier ist jemand freigesprochen worden. Wenn eine Anklage
sich als falsch erweist, ist das Gericht letztlich hier
auch in seiner Funktion tätig gewesen und hat dies
festgestellt. Ich hätte mich nicht gefreut, wenn Sie das
kritisch gesehen hätten, aber nun so zu tun, als hätten
Sie keinen Vorwurf erhoben, finde ich ziemlich schwierig.

Sie sollten lesen, was ich geschrieben habe. Das
Boersenblatt hat es zunaechst so hingestellt, als haette
ich allein diesen Vorwurf erhoben, was nicht der Fall war,
da in der Lokalzeitung zuvor schon berichtet worden war.
Selbstverstaendlich stehe ich zu meinem Vorwurf, und ich
halte die Gerichtsentscheidung fuer falsch, also Frau Reich
fuer schuldig. Das ergibt sich auch aus den von mir
verlinkten eigenen Beitraegen. Die Causa Eichstaett ist ein
Schandfleck nicht nur fuer das kirchliche Bibliothekswesen,
auch wenn die strafrechtliche Ahndung nicht gelungen ist.

Klaus Graf

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