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[InetBib] EuGH: Pauschale Urhebervergütung für öffentliches Verleihen



Aus Telemedicus (http://tinyurl.com/3pcqlrv):

EuGH: Pauschale Urhebervergütung für öffentliches Verleihen
Der Europäische Gerichtshof hat vergangene Woche über pauschale 
Vergütungen für das Verleihen urheberrechtlich geschützter Werke 
entschieden (Rs. C-271/10). Nach den belgischen Regelungen erhalten 
Urheber für den Verleih ihrer Werke eine Abgabe, die sich nach der 
Anzahl der Personen richtet, die bei entsprechenden Bibliotheken und 
Verleiheinrichtungen registriert sind. Der EuGH entschied am Donnerstag, 
dass diese Regelung nicht genüge, um eine "angemessene Vergütung" 
sicherzustellen. Vielmehr müsse auch die Anzahl der Werke berücksichtigt 
werden, die für die Leihe zur Verfügung stehen - größere Bibliotheken 
müssen also mehr bezahlen, als kleinere Einrichtungen. Die Vergütung 
müsse den Urhebern ermöglichen, ein angemessenes Einkommen zu erzielen 
und dürfe nicht bloß symbolisch sein.
* Die ausführliche Meldung bei 
juris.<http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA110602134>


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Stefanie Bräuning-Orth
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