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Re: [InetBib] Urheberrechtsreform - Planungen



Lieber Herr Kuhlen,

die Form, wie hier gleich Offenlegung gefordert wird und einzelne in Rage 
geraten erschreckt mich und ich bereue sofort, überhaupt ein Wort dazu gesagt 
zu haben. Es wundert mich nicht, dass man in diesem Klima lieber schweigt als 
offen diskutiert.
Also: es gibt kein "Einigungspapier" das man offen legen könnte. Es gibt eine 
Arbeitsgruppe (vermutlich neben x anderen), die sich regelmäßig austauscht und 
durch gegenseitige Information versucht eine gute Lösung zu erarbeiten. Dabei 
informieren die Verbände, Ministerien, Kommission und Verwertungsgesellschaften 
über ihre Aktivitäten zum Thema verwaiste Werke und digitale Bibliotheken. 
Niemand weiß natürlich, was das Ministerium am Ende als konkreten Entwurf 
vorlegen wird. Aber es wäre eigenartig, wenn das ganz im Widerspruch zu den 
Gesprächen steht. Eigentlich finden Sie in dem Entwurf einer europäischen 
Richtlinie, in der Stellungnahme des Bundesrates und in der Antwort der 
Bundesregierung auf die kleine Anfrage die meisten Punkte beantwortet.
Diligent search, aber automatisiert, über vorgeschriebene Datenbanken, 
unterstützt durch Arrow, mit Dokumentation, Lizenzierung über die 
Verwertungsgesellschaft, Zahlung einer Vergütung mit treuhänderischer 
Verwaltung. So würde ich das aktuell knapp skizzieren.

Herzliche Grüße
Matthias Ulmer



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Verlag Eugen Ulmer
Matthias Ulmer
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Geschäftsführer: Matthias Ulmer





Am 10.08.2011 um 15:31 schrieb Klaus Graf:

On Tue, 09 Aug 2011 16:04:19 -0700
Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Vielen Dank Herr Upmeier - ich denke, der DBV bewegt sich
hier in die 
richtige Richtung, z.B. auch mit dem Hinweis auf eine
möglichst 
weitgehende Automatisierung der diligent search. Der
SPD-Vorschlag z.B. 
ist für die Bedürfnisse der Massendigitalisierung nicht
brauchbar.
Ich wundere mich allerdings über das Schweigen von Herrn
Ulmer auf meine 
Aufforderung (INETBIB von gestern), die "nicht mehr
strittige Lösung" 
öffentlich zu machen. Solange das "Einigungspapier" nicht
öffentlich 
gemacht wird, gilt weiterhin die Kritik des
Aktionsbündnisses in seiner 
Pressemitteilung schon vom 4.1.2011:

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0111.html.de
und 
darin u.a. die Aussagen, mit denen ich zitiert werde:

Kuhlen empfiehlt dringend, „die Bedenken zahlreicher
Bibliothekare und 
Archivare gegenüber dem vagen Konzept der ‚sorgfältigen
Suche’ ernst zu 
nehmen und konkrete Suchpläne zur Diskussion zu stellen,
statt weiter 
hinter verschlossenen Türen zu verhandeln“. Außerdem
müsse 
sichergestellt werden, dass die Verwertungsgesellschaften
keine 
exklusiven Nutzungsrechte für die Vervielfältigung und
Zugänglichmachung 
verwaister Werke einräumen dürfen: „Einen wertvollen Teil
unseres 
kulturellen Erbes mühsam bergen und ihn dann gleich
wieder wegschließen 
— das geht nicht an.“

RK

Die erbaermliche Blockierei wird von der Deutschen
Nationalbibliothek und ihrer Direktorin mitgetragen:

http://archiv.twoday.net/stories/6460982/

Es genuegt fuer die unfaehige Sachbearbeitung des
Bundesdatenschutzbeauftragten, wenn eine Behoerde
behauptet, sie habe zu einem Sachverhalt keine Unterlagen -
dann ist sie fein raus ...

Klaus Graf 

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