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Re: [InetBib] Urheberrechtsreform - Planungen



Lieber Herr Ulmer,

auf Fakten beziehen. Meine Vermutung basierte darauf, dass das
wissenschaftliche Publizieren in Deutschland der Verlagsbereich mit
der höchsten Konzentration und den ältesten Unternehmen ist und
Metadaten, Verzeichnisse oder Nachweissysteme dort eher
perfektioniert werden, während wir in den Bereichen Sachbuch,
Literatur, Ratgeber eine fast atomisierte Anbieterstruktur haben mit
sehr häufigen Firmengründungen und Schließungen, weshalb sich die
Spuren der Rechteinhaber hier schneller verlieren.
[...]
Betroffenen. Und von einem Eingriff in die Eigentumsrechte sind nicht
die betroffen, die diesen fordern, sondern die, die ihn ertragen
sollen. Und das sind nicht die Nutzer sondern die Rechteinhaber, die
Autoren und die Verlage.

Ich bin kein Jurist aber wenn ich es richtig verstanden habe, duerften
doch wohl die Verlage fast nie die Rechteinhaber sein, wenn es um
Digitalisierung verwaister Werke geht. Gleichzeitig versuchen Sie aber
einen anderen Eindruck zu erwecken. Wollen Sie sagen, die (alten,
soliden) Verlage haetten zuverlaessige Unterlagen ueber Testamente,
Erbengemeinschaften usw. der wirklichen Rechteinhaber, also der Autoren?
Oder wollen Sie sagen, die Rechteinhaber seien gewoehnlich die Verlage?
Das wuerde dann fuer mich viel eher den Tatbestand der versuchten
Enteignung erfuellen.

Auf gleicher Linie kann man dann schon fragen, was die Verlage bei
solchen Gespraechen zu suchen haben. Es geht doch darum, einen fairen
Ausgleich zwischen Rechteinhabern also Autoren bzw. deren Erben und den
Nutzern zu erreichen. Wofuer braucht man _dafuer_ Verlage? Als
Interessenvertretung der Autoren? Oder doch eher aus eigenem Interesse?
Und warum fehlen die, fuer die die Autoren urspruenglich mal ihre Werke
geschaffen haben, also die Leser/Nutzer/Wissenschaftler?

Bedeutung. Und es ist eine Schande, dass die Gesellschaft die dafür
notwendigen Mittel nicht bereit stellt. Den Rechteinhabern ihre

Die Diskussion geht ja gerade darum, zu klaeren, was "notwendige Mittel"
sind und nicht, ob die dann als notwendig erkannten Mittel auch
bereitgestellt werden sollen. Eine Gesellschaft hat keine Mittel zu
verschwenden und es ist schon fraglich, ob es notwendig ist, Mittel auf
Verdacht vorzuhalten, wenn sich die potentiellen Empfaenger eben nicht
ausfindig machen liessen und diese auch selbst keine Bemuehungen zeigen,
ihre Rechte wahrzunehmen.

Ich sehe schon Ihr Argument, dass es letztlich eine Enteignung bleibt,
aber da Eigentum dem Gemeinwesen verpflichtet ist, entstand ja die
Diskussion, ob in dieser Situation (grosser Bedarf der Wissenschaft,
geringe "Naehe" der Rechteinhaber) eine solche Enteignung nicht
gerechtfertigt ist. Und eine Enteignung bleibt es auch nach Ihren
Vorstellungen. Die Frage ist nur, ob und wenn ja in welcher Hoehe eine
Entschaedigung angemessen und/oder praktikabel ist.

Viele Gruesse
Michael Lackhoff

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