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Re: [InetBib] Wer bietet etwas aelteres als 1869? 1867!



... das war mir nicht bekannt (bin alles andere als ein 
Urheberrechtsexperte) ...        ;-)

Also doch Trendelenburg (1867).

Bernhard Welsch

Am 14.08.2011 14:16, schrieb Klaus Graf:
Vielen Dank fuer die vielen Recherchen. Natuerlich habe ich 
vorausgesetzt, dass hier bekannt ist, was in der Wikipedia und in 
Wikisource zum Allgemeinwissen gehoert: "Man darf aber nicht einfach 
70 Jahre zum Todestag addieren: Die Gemeinfreiheit beginnt mit dem 1. 
Januar des Jahres, das auf das 70. Todesjahr des Urhebers folgt 
(Beispiel: das Todesdatum eines Malers 15. Mai 1938 hat im 
Urheberrecht zur Folge, dass seine Werke ab 1. Januar 2009 gemeinfrei 
sind). Die Schutzfristen werden also immer erst vom Januar desjenigen 
Jahres an gerechnet, der auf das maßgebliche Ereignis folgt: siehe § 
69 UrhG (ehemals § 34 LUG, § 29 KUG), Art. 7 Abs. 5 RBÜ, Art. 8 
EU-Schutzdauerrichtlinie." Bis zum Jahresende steht der "Rekord" also 
dank Trendelenburg bei 1867, wenn niemand etwas Aelteres findet. Bei 
Trendelenburg wurde leider nicht der Zitierlink des GBV angegeben, den 
ich aus einer der vier Titelaufnahmen hier nachtrage: 
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=325661359 
<http://gso.gbv.de/DB=2.1/SET=1/TTL=11/SHW?FRST=15/PRS=HOL> ist kein 
gueltiger Link. Klaus Graf 

-- 
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