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Pflichtveröffentlichung von Prüfungsarbeiten? war AW: [InetBib] Elsevier zieht Unterstützung fürU.S.-Gesetzesinitiative gegen Open AccessMandate zurück



"Ich kann diese schlichtweg dümmliche Argumentation nicht
mehr lesen."

Das Zitierte liest sich für mich so, als würde sich Herr Graf einen Filter 
wünschen, der nicht alles durchlässt. Nichts anderes ist es doch, was die von 
Frau Richter berichtete "große Skepsis" gegenüber einer 
Veröffentlichungspflicht von Prüfungsarbeiten sich auch wünscht. Ich finde es 
legitim, wenn sich Wissenschaftler äußern und sagen, dass sie solchen Filter zu 
schätzen wissen und nicht darauf verzichten mögen.

Das Grafsche Argument der "volkswirtschaftlichen Unsinnigkeit" steht quer zur 
Frage der Vereinbarkeit einer Veröffentlichungspflicht mit dem Prüfungsrecht. 
Die "massgebliche Ausarbeitung aus dem Jahr 1989" behauptet jedenfalls bloß, 
dass es keinen rechtlich relevanten Unterschied zwischen Abschlussarbeiten und 
Dissertationen gibt, indem sie beide über einen Kamm schert. Aber das leuchtet 
mir nicht ohne weiteres ein, schließlich ist ja der Anspruch an die 
Prüfungsarbeiten viel geringer. 

Mir scheint ohnehin, dass sich beide Positionen (Veröffentlichungswunsch, 
Filterwunsch) leicht vereinbaren lassen: Hochschulschriftenservern sollten 
offen sein für Abschlussarbeiten, und die Hochschulen könnten einen Modus 
finden, in denen guten Abschlussarbeiten die Veröffentlichung dort nahelegt 
wird. (Die Entscheidung verbliebe natürlich beim Autor). Das würde auch das 
Plagiatsargument erledigen, denn es lohnt sich natürlich nicht, schlechte 
Arbeiten zu plagiieren. ;-)

Ach so, die Volkswirtschaft. Abgesehen davon, dass es mir zuwider ist, alles 
nach der wirtschaftlichen Elle zu messen -- konsequenterweise müsste man unter 
diesem Gesichtspunkt dann auch gleich bestimmte Themen anderen vorziehen, da 
deren Bearbeitung  volkswirtschaftlich betrachtet mehr bringt --, überzeugt 
mich der Gedanke an sich auch nicht. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Arbeit 
des Prüflings besteht doch erstmal darin, dass er etwas dabei lernt, dass er 
also besser ausgebildet wird, was sich dann später in höherer Leistung 
niederschlägt. Das gilt doch auch, wenn das erarbeitete Ergebnis 
wissenschaftlich nicht von Belang ist. 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxx
dortmund.de] Im Auftrag von Klaus Graf

On Tue, 28 Feb 2012 12:10:52 +0100
 Wenke Richter <richterwenke@xxxxxx> wrote:
Bzgl. der Publikation von Abschlußarbeiten wie Bachelor-,
Master-,
Diplom- oder Magisterarbeiten besteht zumindest in meinem
Fachbereich
Geschichte eine große Skepsis, ja auch ein Widerstand.
Nicht jede
Abschlußarbeit aus diesem Bereich ist für die
Veröffentlichung geeignet.

Ich kann diese schlichtweg duemmliche Argumentation nicht
mehr lesen. Menschen, die sich wie Steinhauer & Co. an
diesem Fetisch "Pruefungsleistung" festklammern, sollten
sich ueberlegen, dass es volkswirtschaftlich voellig
unsinnig ist, Studierende mit monatelangen
wissenschaftlichen Arbeiten zu beschaeftigen, die dann in
der Schublade landen. Veroeffentlichungswert sind sehr
viele dieser Arbeiten, vor allem wenn sie sich mit wenig
bekannten historischen Quellen befassen. Und Fakt ist: Die
wenigsten dieser Arbeiten werden im Druck (oder online)
veroeffentlicht.

Auch aus Gruenden der Plagiatepraevention ist es
wuenschenswert, dass alle akzeptierten Abschlussarbeiten
(akzeptiert = Qualitaetssicherung!) auf den
Hochschulschriftenservern landen - der Verlust, dass
wichtige Arbeiten unveroeffentlicht bleiben, ist schwerer
zu gewichten als der moegliche Schaden, dass wenig
befriedigende Arbeiten online vorhanden sind. Solange
weitere wissenschaftliche Studien zur Frage ausstehen, darf
ich auf meine nach wie vor massgebliche Ausarbeitung aus
dem Jahr 1989 verweisen:

http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165

Klaus Graf



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