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AW: Pflichtveröffentlichung von Prüfungsarbeiten? war AW: [InetBib] Elsevier zieht Unterstützung fürU.S.-Gesetzesinitiative gegen Open AccessMandate zurück



Guten Morgen, 

ich finde, wir verzetteln uns gerade.
Es geht doch um das Recht des Autors, sein Werk zu veröffentlichen, ohne 
Verlagsverträge, die das nicht zulassen, es geht doch um die Öffentlichkeit von 
Publikationen der Wissenschaft im Ausgleich mit wirtschaftlichen Interessen von 
Unternehmern - die aber leider nicht mehr der Verleger X sind, sondern 
Riesenkonzerne- Es geht natürlich um eine wissenschaftliche Öffentlichkeit, 
denn durch all dies wird nämlich eine solche immer mehr ausgeschlossen. 
Verlagskonzerne publizieren... aber publizieren innerhalb der Öffentlichkeit, 
die das noch bezahlen kann. Es geht doch um die langsam vor den 
Zeitschriftenpreisen kapitulierenden Bibliothekshaushalte und öffentlichen 
Einrichtungen... 
Über eine Pflicht, open access zu veröffentlichen, wenn man einer Einrichtung 
angehört, aus der heraus man etwas publiziert hat, kann man sicher sehr 
geteilter Meinung sein. Es wäre aber schon schön, wenn man es dürfte.. die 
Wissenschaftler erkennen langsam, dass man sie mit dieser Politik unsichtbar 
macht und dabei noch ausnimmt.

Aber Prüfungsarbeiten zwangsweise veröffentlichen zu sollen ist ein Eingriff in 
prüfungsrechtliche Angelegenheiten und Datenschutz. Das hat überhaupt nichts 
damit zu tun, ob da jemand etwas Neues erfindet oder nicht. Für die Genauigkeit 
der Prüfung ist auch nur der Prüfer verantwortlich und auch diese gehören 
geschützt. 
Niemand hindet doch daran, besonders gute Arbeiten im Rahmen von Vereinbarungen 
trotzdem zugänglich zu machen.
Und bei allem Respekt vor den tollen neuen Möglichkeiten, medial zu wirken.. im 
Netz ist auch viel bloße negative Energie. Ich würde die Prüfungsarbeiten von 
Studenten nicht einfach der Beurteilung der bloggenden "Fachwelt" ausgesetzt 
sehen wollen. Wissenschaftlich zu wachsen wird ohnehin kaum noch zugelassen. Es 
geht sofort in Urteil und Verwertung. 
Ich wünsche einen schönen Arbeitstag.

________________________________________
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx]" im Auftrag von ""Dr. Ulrike 
Müller-Kaspar" [die@xxxxxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Dienstag, 28. Februar 2012 17:50
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: Pflichtveröffentlichung von Prüfungsarbeiten? war AW: [InetBib] 
Elsevier zieht Unterstützung fürU.S.-Gesetzesinitiative gegen Open 
AccessMandate zurück

Am 28. Feb 2012 um 16:15 Uhr schrieb Eberhardt Joachim:

der volkswirtschaftliche Nutzen der Arbeit des Prüflings besteht doch erstmal 
darin, dass er etwas dabei lernt […] das gilt doch auch, wenn das erarbeitete 
Ergebnis wissenschaftlich nicht von Belang ist.

Er schließt aber ein Studium ab, erwirbt einen wissenschaftlichen Grad - und 
dann sollte das erarbeitete Ergebnis sehr wohl wissenschaftlichen Ansprüchen 
genügen.

Und im Übrigen: Das Thema ist ein alter Hut, hatten wir hier schon mehrfach.
Schönen Tag noch

Ulrike Müller-Kaspar
Die Textwerkstatt
Übersetzungen – Lektorate – Texte
3550 Langenlois
Österreich

www.textwerkstatt.at






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