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Re: [InetBib] CDU/CSU-B-Fraktion fordert wissenschaftsfreundliches Urheberrecht



na klar, sehe ich bezgl. des Zweitverwertungsrechts genauso wie Sie, 
Herr Steinhauer. Aber immerhin wird vom "Recht" gesprochen, und das kann 
nur im UrhR verankert werden, nicht in den Förderrichtlinien. Das wird 
auch in der entsprechenden Pressemitteilung des Aktionsbündnisses so 
klar gestellt. Diese sollte heute, spätestens morgen herausgehen.
Vermutlich so:
"Dazu muss das „verbindliche Zweitveröffentlichungsrecht“ natürlich 
nicht nur in den „Förderrichtlinien“ verankert werden, sondern auch im 
Urheberrecht selber ─ naheliegend durch eine Änderung von § 38 UrhG".

Grüße
RK

Am 12.06.2012 12:45, schrieb Eric Steinhauer:
Lieber Herr Kuhlen,

das Papier von CDU/CSU ist vor allem wegen seiner Aussagen zur
Wissenschaftsschranke sehr beachtlich.

Was das Zweitveröffentlichungsrecht angeht, so enthält es - schlicht
gesprochen - Unsinn.

Es heißt in dem Papier: "Zudem setzen wir uns für die Verankerung eines
verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für
Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein."

Ein Zweitveröffentlichungsrecht ist ja keine Pflicht zur
Zweitpublikation. Ein Recht kann wahrgenommen werden oder nicht. In
jedem Fall aber ist muss es, um ein Recht zu sein, durchgesetzt werden
können.

Wer aber soll in der Förderrichtlinie verpflichtet werden? Doch wohl der
Verleger! Das wäre dann aber ein Vertrag zu Lasten Dritter, denn
Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger vereinbaren in der
Förderrichtlinie, dass der Verleger die Zweitpublikation dulden muss. So
etwas geht juristisch nicht.

Wenn man das Ziel hat, Autoren öffentlich finanzierter Forschung ein
echtes Recht zur Zweitpublikation einzuräumen, dann wird man um eine
gesetzliche Regelung, wie sie schon im Zweiten Korb vom Bundesrat
vorgeschlagen worden ist, nicht herumkommen. Alles andere ist wenig seriös.

Beste Grüße
Eric Steinhauer


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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
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