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Re: [InetBib] Presse-Information: Die von der Zentral- und Landesbibliothek Berlin herausgegebene Zeitschrift BIBLIOTHEKSDIENST erscheint ab 2013 bei De Gruyter



Der Hinweis, dass im BIBLIOTHEKSDIENST in der elektronischen Form "die
Stellenanzeigen ca. 14 Tage nach Erscheinen der Druckausgabe." erst
verfügbar werden, brachte mich wieder auf eine Problematik, die meines
Erachtens in der Urheberrechts debatte unterschätzt wird.

Dass Wissenschaft in dieser Welt nur möglich ist, wenn es publiziert allen
Menschen zur Verfügung steht, ist sicher ein Allgemeinplatz, über den man
kaum diskutieren kann, weil er lediglich ein Faktum umreißt. Darum gibt es
ja seit Jahrtausenden Bibliotheken. Dass im Prinzip Open Access nichts
anderes ist, als die Realisation dieses Faktums in einer Zeit, in der
nicht mehr die Kosten der Kopie, sondern die Kosten der Erzeugung von
Wissen im Vordergrund des Publikationswesens stehen, ist damit eine
Selbstverständlichkeit.

Es hatte und hat auch nichts mit leistungsgerechter Bezahlung zu tun, wenn
Urheber nach der Zahl der Kopien ihrer schöpferischen Leistung bezahlt
wurden. Insofern wurde Wissenschaft im Prinzip auch immer aus anderen
Quellen finanziert als aus verlegerischen Gewinnen.

Nun gibt es allerdings eine unsägliche Verquickung von wissenschaftlichen
Erkenntnissen und der Attraktionserhöhung von Zeitschriften, die das
Verlagswesen verständlicherweise zur besseren Finazierung herbei geführt
hat, die aber den Blick für das Wesentliche stark verstellt. Das beginnt
damit, dass viele Publikationen ihr wissenschaftliches
Erkenntnispotiential an Reklame binden, über die die Publikationen
finanziert werden. Daneben wird in vielen Zeitschriften die Auflagenhöhe
(möglicherweise auch ihr Impact Factor) durch die darin enthaltenen
Stellenanzeigen erhöht.

Mit anderen Worten, wenn das Urheberrecht in der Wissenschaft
differenziert betrachter werden muss, als es in der Unterhaltungsindustrie
gewollt ist, dann muss die Erzeugung geistigen Eigentums dort auch
deutlicher von jedem Nonsens, von reiner Reklame oder auch von
Stellenazeigen getrennt werden.

Es ist schon merkwürdig, wie viel Unsinn in der Unterhaltungsindustrie zu
geistigem Eigentum erklärt wird. Die Wissenschaft muss sich davon trennen,
wenn sie nicht immer mehr fraudulent and retracted papers haben will.
http://libreas.wordpress.com/2012/06/06/peer-review-eine-entscheidungsfrage-fur-kleine-zeitschriften/

Das klassische Publikations- bzw. Verlagswesen hat eine unglaubliche
Verquickung von Informationen, die der Sender zahlt, mit solchen, die der
Empfänger zahlt, herbei geführt, die unser heutiges Desaster im
Ettikettenschwindel erzeugt hat.

MfG

Walther Umstätter


On Thu, 14 Jun 2012 08:49:41 +0200
 <Ulrike.Lippe@xxxxxxxxxxxxx> wrote:
Presse-Information

...

Die von der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
herausgegebene Zeitschrift BIBLIOTHEKSDIENST erscheint ab
2013 bei De Gruyter
Die Einzelausgaben werden
zwölf Monate nach ihrem Erscheinen Open Access gestellt.

"Die Zentral- und Landesbibliothek Berlin ist sicher, mit
De Gruyter einen hervorragenden Kooperationspartner
gewählt zu haben, um die erforderliche gestalterische und
technische Neuausrichtung des BIBLIOTHEKSDIENST
umzusetzen", sagt Hans Joachim Rieseberg,
Interim-Managementdirektor der Zentral- und
Landesbibliothek Berlin. "Damit uns diese bestmöglich
gelingt, werden wir einen Beirat einberufen, der den
Prozess beratend begleiten wird."

Wieder ein erbaermliches Beispiel fuer die
Open-Access-Heuchelei der deutschen Bibliothekare und eine
eklatante Verschlechterung fuer Open Access, da sich das
Embargo vervierfacht. Derzeit gilt naemlich:

"Die Beiträge der Rubrik "Themen" der einzelnen Hefte
werden drei Monate nach Erscheinen der Druckausgabe online
im PDF-Format veröffentlicht, die Stellenanzeigen ca. 14
Tage nach Erscheinen der Druckausgabe."

Klaus Graf
http://archiv.twoday.net/stories/38788072/

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