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Re: [InetBib] OPUS



Lieber Herr Graf,

die Verträge selbst kenne ich nicht im Detail, aber es ist wohl so, wie 
Sie sagen: Die Einrichtung selbst hat u.U. ein eigenes Nutzungsrecht, 
das sie wie ein Verlag ohne weitere Rückfrage ausüben kann. In diesem 
Fall ist die Einrichtung Unterlizenznehmerin des Verlages, der wiederum 
vom Autor die Rechte erhalten hat. Parallel steht auch den Autoren 
selbst ein Nutzungsrecht zu.

Rein politisch finde ich es richtig, Autoren über die Einpflege ihrer 
Publikationen in das Repositorium zu informieren. Rechtlich notwendig 
ist das aber wohl nicht. Den Autoren steht im Grunde kein Verbotrecht 
gegenüber ihrer Einrichtung zu, soweit diese auf der Grundlage eines ihr 
vom Verlag direkt eingeräumten Rechtes agiert. Erwägen könnte man 
allenfalls, ob sich ein Mitspracherecht aus der Wissenschaftsfreiheit 
unmittelbar ergibt. Ich glaube das aber nicht.

Hier finden Sie weitere Infos: 
http://www.allianzinitiative.de/fileadmin/handreichung_allianz_lizenzen.pdf
Auf S. 6 steht dies: "Somit können Autoren an wissenschaftlichen 
Einrichtungen, die ihre Publikation der Öffentlichkeit zugänglich machen 
wollen, und [!!!!, Anm. ES] auch wissenschaftliche Einrichtungen, die 
Open Access fördern, dies im Fall der vorliegenden Lizenzen ohne weitere 
Verhandlung mit den Verlagen kostenfrei realisieren."

Viele Grüße
ste

-- 
Dr. Eric W. Steinhauer
Dezernent für Medienbearbeitung
Fachreferent für Allgemeines, Rechts-, Staats- und Politikwissenschaft
Fernuniversität in Hagen - Universitätsbibliothek
Universitätsstr. 21 - 58097 Hagen
Tel: 02331 / 987 - 2890
Fax: 02331 / 987-346

-- 
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