[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] DSP



Lieber Herr Prof.Umstaetter, 

Ich glaube es ist eine deutliche Änderung im Gange. Es ist nicht nur das 
Problem da, dass etwas nicht mehr ordentlich katalogisierbar ist, es 
urheberrechtliche Probleme gibt, diese "Dokumente" sind unkörperlich und 
flüchtig!
Sie sind auch eigentlich, und das ist für das Wesen von Katalogen 
eigentümlich,kein "Bestand", der zu verzeichnen wäre. Das unterschied doch 
einstmals den Katalog von der Bibliographie.

Das Problem beginnt übrigens schon bei unseren ja noch gerade eben 
katalogtechnisch fassbaren elektronischen Zeitschriften, die wir dank EZB und 
ZDB katalogtechnisch noch im Griff haben. Was "haben" wir im Sinne des 
Eigentums aber wirklich, wenn wir den Zugang zu einem Titel abbestellen mussten 
und dann PDFs oder sonst etwas als "Archiv" bekommen? Wieviele der Bibliotheken 
sind dann in der Lage, dieses dauerhaft technisch zu archivieren und 
nutzerfreundlich zugänglich zu machen? Hier sieht man den Wandel schon, 
sachenrechtlich gar nicht fassbar. Und DSP-Quellen? Hm.
Wer soll das archivieren?


Es ist wichtig, dass die Bibliotheken ihren Bestand auch im Web  findbar 
machen. Es wir auch weiterhin Physisches geben, das im Sinne eines "Bestandes" 
funktioniert und noch fassbare elektronische Einheiten.  Fuer flüchtige 
Quellen, die wir aber schlicht nicht dauerhaft besitzen, geht es bei allen 
Gebrauchsbibliotheken meines Erachtens  um Zugangswege. Dazu sind aus meiner 
Sicht Discoverymaschinen, die dieBibliotheksplattform einsetzt, um verteilte 
körperliche und unkörperliche Quellen im Sinne einer Suchraumkonzeption für 
ihre spezifische Benutzerklientel findbar zu machen eine sehr gute technische 
Entwicklung. Sehr wichtig ist deshalb, dass die Verbünde sich hier engagieren, 
damit unser Bibliothekssystem für die Nutzer funktioniert. Hier werden häufig 
die uralten Meta-Normdaten der Bibliotheken genutzt (Schlagworte, 
Klassifikationen), aber eben häufiger Verlagsdaten und alle moeglichen 
sonstigen Informationen und dank Linkresolving und EZB klappt das dann.
Wer solche Quellen dauerhaft archivieren sollte, ist eigentlich klar: die 
großen Landes-, Spezial- und Universitaetsbibliotheken. Das gilt vielleicht 
auch für solche DSP-Quellen.
Die Strukturen wären eigentlich da, werden aber ungern finanziert.
Auf der Tagung zu Digitalisierung und Urheberrecht, die letzte Woche von der 
Universität Köln ausgerichtet wurde (siehe auch Mail von Eric Steinhauer), 
wurde hier so einiges klar, nämlich dass der Staat hier gefordert ist seiner 
Aufgabe einer ausgleichenden und das Gemeinwohl schützenden Rechtssetzung und 
der Finanzierung der Langzeitarchivierung nachzukommen, denn das kann "der 
Einzelne", auch einzelne Bibliotheken nicht mehr leisten.
So schnell wie ein Leistungsschutzrecht hier entstanden ist (tja), werden sie 
damit wohl nicht verfahren, muessen aber weiter dazu aufgefordert werden. Auch 
die urheberrechtlichen Fragestellungen sind von einzelnen Bibliotheken nicht 
mehr lösbar..
Gruß



Am 14.09.2012 um 11:40 schrieb "h0228kdm" <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>:

Hat hier schon jemand darüber nachgedacht, wie Bibliotheken in ihren 
Katalogen darauf reagieren, wenn in einem Dokument des Dynamic Semantic 
Publishing (DSP bei der Olympiade in London) für verschiedene Teile des 
Textes verschiedene Urheber bzw. verschiedene Verwertungsrechte 
anzeigen, die ein Computer generiert hat.

Möglicherweise hat Karl-Nikolaus Peifer Recht, wenn er behauptet: "Das 
digitale Urheberrecht steht am Abgrund".
http://www.brandeins.de/magazin/warenwelt/das-digitale-urheberrecht-steht-am-abgrund.html

Das Urheberrecht berücksichtigt zu wenig die wirkliche geistige 
Leistung und belohnt dagegn die Auflagenzahl, das fällt jetzt 
anscheinend auch den Richtern auf.

MfG

Walther Umstätter

-- 
http://www.inetbib.de

-- 
http://www.inetbib.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.