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Re: [InetBib] DSP - Schleichende Bibliotheksenteignung



Liebe Kollegen/innen,

Walther Umstätter schrieb:
Hinzu kommt, dass die Gefahr bei heutigen Freihandbibliotheken,
insbesondere bei alten teuren Rara, besonders stark wächst, [...]

Naja, Rara in Freihand ist doch irgendwie schon mutwillig fahrlässig!

Annette Kustos schrieb:
Die elektronischen Dokumente sind flüchtig. Wenn wir sie im Sinne von 
"Bestand"
erhalten wollen, müssen wir sie archivieren und wenn sie dann noch benutzbar
bleiben sollen, brauchen wir eine Performance dafür. Wer eigene 
Hochschulserver
betreibt, weiß was das für eigene Dokumente heißt und man hat dann sicherlich
einen Workflow entwickelt, der auch die Aufgabe der Langzeitarchivierung nicht
außer Acht lässt. Aber wer archiviert elektronische Zeitschriften oder 
E-Books?
Im Moment die Anbieter, die aber keine Verpflichtung der Langzeitarchivierung 
haben.

Denken wir mal nicht "Bibliotheken sind Archive", sondern denken wir mal 
klassisch "ein Bibliothekskatalog weist den Besitz einer Bibliothek nach" - was 
wohl auch die meisten unserer Benutzer tun. Wenn ein Buch, das sich im Besitz 
der Bibliothek befindet, als vermisst gilt, wird dieser Status im Katalog 
verzeichnet - bei vermutetem Diebstahl verbunden mit der vagen Hoffnung, es 
könnte etv. mal wieder auftauchen. Hier gilt der Besitznachweis als derjenigen 
des ehemaligen Besitzes. Inzwischen weisen unsere Kataloge aber durch die 
E-Medien eben nicht mehr nur den Besitz nach, sondern auch das reine und 
möglicherweise zeitlich limitierte Zugriffsrecht. Lizensierte E-Medien sind ja 
unter Umständen schon zum Zeitpunkt, wo ihr Nachweis in den Katalog gelangt, 
mit einem Ablaufdatum versehen. Konsequenterweise sollte also z.B. die Dauer 
der Lizensierung auch im Katalog nachgewiesen werden. Ich plädiere dafür, dass 
der eine Katalogrecherche durchführende Benutzer hingewiesen wird: "Der Zugriff 
auf dieses Angebot ist (bzw. war) lizensiert bis zum 31. Dezember 2024. Nach 
diesem Zeitpunkt ist das Angebot nicht mehr vorhanden". Gerne darf dann von mir 
aus auch noch dazu geschrieben werden, dass das Nichtvorhandensein auf den 
Verlag etc. zurückgeht, der das Angebot von seinem Server genommen hat. Das ist 
transparent! Wenn unsere Benutzer später mal darüber klagen "In ihrem Katalog 
steht doch, dass sie jenes E-book besitzen!" sollen dann etwa wir Bibliotheken 
gegenüber unseren Benutzern uns von den Verlagen den Schwarzen Peter zuschieben 
lassen?

Schöne Grüsse
Bernd Martin Rohde
_________________________________________________________
Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH), UP in Rare Book Librarianship

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