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Re: [InetBib] Causa Stralsund: Rueckabwicklung und Stuecke bei Reiss



Hallo, Herr Graf,

auch von mir vielen Dank für Ihren Einsatz, und Glückwunsch, aber
diesen uns allen - und besonders der schönen Stadt Stralsund die nun
ein unvergleichliches Geschichtsgut wieder hat.
Es ist vor allem Ihrem Einsatz zu danken, dass es so gekommen ist,
doch allen Beteiligten heißen Dank!

Was ich aber vermutlich bis ans Ende aller Tage nicht begreifen werde,
ist, wieso im Kunst- und Kulturbereich offenbar eine Art
Präzedenzrecht zum Greifen kommt, bei dem der schlichte Verkauf einer
unrechtmäßig erworbenen Sache genügt, um diese den Eigentümer wechseln
zu lassen - das scheint ja auch bei Beutekunst nicht anders?

Jeder kleine Hehler müßte alltägliche Hausrats-Gegenstände ersatzlos
wieder herausgeben - aber wenn er schlau genug war, die Dieb nur die
Bilder, Bücher, Münzen abzukaufen, also die Dinge, die wirklich
wertvoll und rar sind, dann hätte er, ebenso wie die, an die er
weiterverkauft, bei Einzug Anspruch auf Schadensersatz / Erstattung
des Kaufbetrages?
Bzw. ist frei sich zu überlegen, ob er/ sie den Gegenstand wieder
rausrücken will?!

Mir leuchtet ja noch ein, dass jede Verfahrensweise in solchen Dingen
nicht einfach sein kann, wenn weiter oben Fehler gemacht worden sind,
und es endgültig verfahren wird, wenn Staats- und Ideologiegrenzen und
lang verstrichene Jahre dazwischen kommen - aber nicht viel davon
scheint hier der Fall.

Wenn ich jemandem ein Radio oder auch Buch abkaufe, von dem ich
annehme, dass das seins war, und dann die Polizei kommen und es
mitnehmen würde, könnte ich lange warten, bis ich Ersatz dafür bekomme
- von der Polizei gäbe es nur wohl noch gratis einen Satz heiße
Öhrchen wg. mangelnder Sorgfalt/ Verletzung der Sorgfaltspflicht, oder
wie das heißt.

Womit ich jetzt nicht den Antiquar oder andere Beteiligte gemeint
haben will, hier haben ja anscheinend alle "guten" Glaubens gehandelt,
aber in der üblichen Rechtspraxis schützt bekanntlich Unwissenheit vor
Strafe nicht!

Meine Frage ist allgemeinerer Art.
Unrechtmäßig weitergegebene billige Massenware wird also beschlagnahmt
und letztendlich zurückgeführt, während wertvolles Kulturgut
mitschangs für immer aus dem Blick verschwinden kann und anscheinend
alle machtlos dagegen sind (wenn nicht wer aufpasst "wie ein
Schießhund", so wie hier Herr Graf)?

Muss für solche Gnade einfach nur die Dreistigkeit der Tat bzw. der
Wert des Schadens hoch genug sein?
Wird diese Art Milde absurder- und paradoxerweise erst dann walten
gelassen, wenn bei den fraglichen Gegenständen ein gewisser
Mindestwert (kulturell oder monetär) überschritten wird?
Oder hat es nur mit den Komplikationen einer Rückführung zu tun?

Reicht es für eine Rechtmäßigkeit der Weiterverkäufe und die
Verhinderung einer Beschlagnahme, dass (wie in Stralsund) zunächst mal
faktisch nichts gestohlen wurde, also vermutlich in gutem Glauben,
unter Zwang, auf Weisung, oder jedenfalls mit Erlaubnis (hier der
Stadtväter) gehandelt wurde?

Wo hab ich also nicht aufgepasst oder was übersehen?
Vielleicht mag mir ja jemand ein paar erklärende Worte oder Verweise
zukommen lassen, auf dass ich nicht unerleuchtet bleibe...

Vielen Dank -

Silke Ecks

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2012/11/22 Armin Ruecker <erp.ruecker@xxxxxxxxx>:
Gestern lief ein netter Beitrag in der kulturzeit (3SAT) zum Thema:


"Unzulässig - Der Stralsunder Bibiotheksverkauf hat ein Nachspiel"

Text http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/166231/index.html
Video in der Mediathek:
http://www.3sat.de/mediathek/index.php?display=1&mode=play&obj=33630


Gruß
Armin Rücker
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