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Re: [InetBib] Blog-Beitrag zweifelt Gutachten zu Stralsund an



Lieber Herr Ehrsam,

jedes Fachgebiet hat seine Päbste. Als Kritiker können Sie froh sein, im 
besten Fall mit der Exkommunikation davonzukommen.

Tragen Sie es mit Gleichmut! Eine Besserung ist seit Jahren nur graduell zu 
erkennen.

Freundlicher Gruß

Rupert Rompel

            
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 28 Nov 2012 22:39:56 +0100
Von: "Thomas Ehrsam" <ehrsam@xxxxxx>
An: "'Internet in Bibliotheken'" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Blog-Beitrag zweifelt Gutachten zu Stralsund an

            Sehr geehrter Herr Graf
Ich achte und schätze Ihren Einsatz für die Stralsunder 
Gymnasialbibliothek
und habe die entsprechende Petition unterschrieben. Dass Sie aber keine 
Mail
ohne Beleidigung schreiben können - diesmal sind es "Antiquare und Leute 
wie
Sie", obwohl Sie mich ja nicht kennen, und schon gar nicht als
Bestandsauflöser - zeigt nur, dass Ihnen sachliche Auseinandersetzungen
fremd sind. Schade.
Thomas Ehrsam

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
Klaus Graf
Gesendet: Mittwoch, 28. November 2012 20:02
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Blog-Beitrag zweifelt Gutachten zu Stralsund an

On Wed, 28 Nov 2012 18:33:23 +0100
 "Thomas Ehrsam" <ehrsam@xxxxxx> wrote:
Hr. Graf schreibt:
Was ist das denn fuer ein selten dummes Argument, die
Zerschlagung
geschlossener Bibliotheken damit zu rechtfertigen, dass
Forscher den
Schritt vors
Regal
scheuen?    

Ich kann nicht sehen, dass hier irgendjemand die Zerschlagung 
geschlossener Bibliotheken rechtfertigt.

Das erinnert mich doch sehr an "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu
bauen". Die Antiquare und Leute wie Sie verfuegen uber ein geruettelt 
Mass
an Taschenspielertricks, mit denen sie aus geschlossenen Bibliotheken 
einen
aussonderungsfaehigen Bestand machen.

Gerade gelesen:

"Am 28. November fand eine Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses der
Stralsunder Bürgerschaft statt. 

Zu der unter TOP 2.1 eingeordneten Beschlussvorlage H
0194/2012 erfolgte eine einstimmige Beschlussfassung, wonach der
Bücherkaufvertrag zum Teilbestand der Gymnasialbibliothek 
rückabgewickelt
wird (Rückabwicklungsvereinbarung). Es handelt sich um eine 
Rückabwicklung,
nicht um einen Rückkauf der Bücher. Dies war nur möglich durch den
Einigungswillen und die Fairness des Antiquars bei den Verhandlungen.

Danach werden alle beim Käufer noch vorhandenen 5.278 Bücher der
Gymnasialbibliothek in den Besitz der Hansestadt Stralsund 
zurückgeführt und
im Gegenzug lediglich der anteilige Kaufpreis erstattet.

Dies entspricht ca. 90 Prozent des veräußerten Bestandes.
Von den restlichen 10 Prozent wurde ein Teil aufgrund des sehr schlechten
Zustandes der Bücher vom Antiquar vernichtet, der andere Teil durch ihn
weiterveräußert.

Welche Bücher letztlich veräußert wurden, müssen weitere fachliche
Recherchen ergeben. Liegen diese Ergebnisse vor, wird festzustellen sein,
welche der bereits weiter veräußerten Bücher dringend zurückgeholt 
werden
müssen, um die Gymnasialbibliothek als Ganzes wiederherzustellen.
Dies wird in der nächsten Zeit von Fachleuten aufgearbeitet.

In der kommenden Woche erfolgt die Rückführung der Bücher nach 
Stralsund."

Ebenfalls heute hat sich der Archivarsverband VdA gegen eine 
Vorverurteilung
der Stralsunder Kollegin gewandt und erneut eine umfassende Aufklaerung
gefordert:

http://goo.gl/SPzk5

Die Stadt Stralsund muss sich in der Tat fragen lassen:

- Wieso hat der Hauptausschuss heute nicht beschlossen, die Teilen der
Presse (nicht aber mir) zugaengliche Beschlussvorlage fuer die
nichtoeffentliche Sitzung im Juni und das Sitzungsprotokoll fuer die
Oeffentlichkeit freizugeben? Ich werde meine Klage vor dem VG Greifswald
nicht fuer erledigt erklaeren, wenn ich dieses Dokument nicht erhalte.

- Wieso gestattet die Stadt Stralsund der betroffenen Archivleiterin 
nicht,
sich zu aeussern (bzw. tritt dem Eindruck entgegen, sie duerfe das 
nicht)?
Vulgo: Maulkorb.

- Was ist mit den anderen von dem Antiquar erworbenen wertvollen 
Stralsunder
Bestaenden, die nach wie vor z.B.
bei Ebay angeboten werden? 

Nach wie vor werden wertvolle Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund auf
verschiedenen Plattformen angeboten.

Der Ebay-Verkaeufer heißt pundr_art und ist Robert Hassold.


http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-1833-gebu
nden-/300801240846
ist die Stralsundische Zeitung von 1833, wobei auf Bild 2 der Stempel der
GYMNASIALBIBLIOTHEK zu erkennen ist.

Der gleiche Stempel ist auch bei dem Jahrgang 1802
sichtbar:


http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-1802-gebu
nden-/300787928738

Angeboten wird auch eine Schrift von 1780


http://www.ebay.de/itm/Original-Schrift-z-Andenken-v-Gregorius-Langemak-St-N
ikolai-Kirch-Stralsund-1780-/300792310342

Ich habe bereits
http://archiv.twoday.net/stories/197335310/
festgestellt, dass ich für diese extrem rare Druckschrift (sie erscheint
auch im Filmmaterial des NDR in mehreren
Berichten) keinen einzigen Nachweis im "Karlsruher Virtuellen Katalog"
(Bibliotheken, D, AT, CH) finde, sie in deutschen Bibliotheken also nicht
elektronisch katalogisiert ist, womoeglich ausserhalb von Stralsunds also
gar nicht vorhanden ist.

Da offensichtlich in Stralsund keine Aufzeichnungen existieren, was 
aufgrund
des Vertrags vom Juni und was schon vorher bei sog. Dublettenverkaeufen
angeboten wurde, ist man auf die Wahrheitsliebe des Antiquars angewiesen,
der z.B. die von mir aufgedeckten Verkaeufe bei Reiss der Stadt Stralsund
offenbar verschwiegen hat. Diese haben nach meiner Schaetzung 


http://archiv.twoday.net/stories/219022356/

gut 140.000 Euro erloest.

Wenn bei Ebay Stuecke aus der Gymnasialbibliothek nach wie vor angeboten
werden, kann das zweierlei bedeuten:

a) der Antiquar setzt abredewidrig seine Verkaeufe fort

b) die wertvollen Stuecke entstammen den sog.
Dublettenverkaeufen (und nicht dem jetzt rueckabgewickelten Kaufvertrag),
von denen die Stadt Stralsund VORGIBT, keine Kenntnis gehabt zu haben.

Wenn die Verkaeufe aus der Gymnasialbibliothek nach dem Urteil des
Innenministeriums rechtswidrig waren, gilt dies sicher auch fuer die sog.
Dublettenverkaeufe, da bei historischen Bestaenden jedenfalls vor 1850 
eine
ungeschriebene Erlaubnis, auch bei unveraeusserlichen oder geschuetzten
Bestaenden sogenannte Dubletten zu verkaufen, nicht gegeben ist.

Nach unseren Informationen wurden Stadtarchiv-Bestaende - Dubletten hin 
oder
her - schon seit 2010 verkauft.

Soweit diese Veraeusserungen rechtswidrig waren, muss das 
Innenministerium
die Stadt Stralsund anweisen, auch die Bestaende ausserhalb der
Gymnasialbibliothek und die sog.
Dubletten der Gymnasialbibliothek zurueckzuholen.    

Klaus Graf

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http://www.inetbib.de

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