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[InetBib] Einladung: Bundesweite Archivierungsregelung fuer medizinische Zeitschriften



Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der inetBib-Liste,

die Arbeitsgemeinschaft für Medizinisches Bibliothekswesen e. V. (AGMB) strebt 
in Zusammenarbeit mit der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) in 
Koeln und der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) in Muenchen eine 
Archivierungsregelung fuer medizinische Zeitschriften und zeitschriftenartige 
Reihen in der Bundesrepublik Deutschland an, die von moeglichst vielen 
Bibliotheken mitgetragen wird.

Ziel ist die dauerhafte Verfuegbarkeit auch ueber Lieferdienste (Fernleihe 
und/oder subito) von mindestens 2 Archivexemplaren.

Dazu haben AGMB, ZB MED und Bayerische Staatsbibliothek im Januar 2013 folgende 
Archivierungsregelung erarbeitet:


Archivierungsregelung fuer gedruckte Zeitschriften und zeitschriftenartige 
Reihen des Fachgebiets Medizin in der Bundesrepublik Deutschland

Praeambel:

Zur Sicherstellung einer dauerhaften Verfuegbarkeit für gedruckte Bestaende 
wird es für noetig gehalten, mindestens zwei Exemplare von medizinischen 
Zeitschriften und zeitschriftenartigen Reihen in Deutschland dauerhaft zu 
archivieren. Das gilt unabhaengig von der Moeglichkeit des Online-Zugriffs.

Die Bestaende der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) sollen wegen der 
Nicht-Verfuegbarkeit über Lieferdienste (Fernleihe, subito) außerhalb dieser 
Regelung bleiben.

Umfangreiche Bestaende deutscher medizinischer Zeitschriften sind in der 
Sondersammelgebiets(SSG)-Bibliothek Deutsche Zentralbibliothek fuer Medizin (ZB 
MED) in Koeln und in der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) in Muenchen 
vorhanden und ueber Lieferdienste verfuegbar.

Bei ausserhalb Deutschlands erschienenen Zeitschriften gibt es ebenfalls 
umfangreiche Bestaende in der ZB MED und in der Bayerischen Staatsbibliothek.

Die ZB MED sammelt und archiviert umfaenglich medizinische Zeitschriften und 
zeitschriftenartige Reihen in allen Sprachen und aus allen Herkunftslaendern.

Regelungen:

1. Teilnehmende Bibliotheken, die Zeitschriftenbestaende aussondern wollen, 
verpflichten sich, anhand der ZDB zu pruefen, ob diese Bestaende mindestens in 
der ZB MED und Bayerischen Staatsbibliothek vorhanden sind. Ist das der Fall, 
so kann ausgesondert werden.

2. Sollte die ZB MED die auszusondernden Titel bzw. Jahrgaenge nicht in ihrem 
Bestand haben, so sind sie der ZB MED zur Uebernahme anzubieten. Dazu sind 
bibliographisch vollstaendige und korrekte Listen an die ZB MED zu uebersenden. 
Die ZB MED fordert die Bestaende, die sie uebernimmt, an, sofern sie in das 
Sammelprofil der ZB MED passen. Notwendige Transportkosten traegt die ZB MED.

3. Die Bayerische Staatsbibliothek ist insbesondere an der Schliessung von 
Bestandsluecken bereits vorhandener Zeitschriften interessiert. Die 
entsprechenden Bestaende sind der Bayerischen Staatsbibliothek vor Aussonderung 
anzubieten. Die notwendigen Transportkosten traegt die abgebende Bibliothek.

4. Wuerde durch die Aussonderung von Zeitschriftenbestaenden kein oder nur ein 
auch ueber Lieferdienste verfuegbares Exemplar in Deutschland verbleiben, so 
sollten alle Bibliotheken, die sich dieser Regelung anschliessen, auf die 
Aussonderung verzichten, so dass der Mindestbestand in Deutschland nicht 
unterschritten wird.

5. Auch wenn die auszusondernden Bestaende an der ZB MED und Bayerischen 
Staatsbibliothek vorhanden sind, sollte ein Angebot an andere Bibliotheken 
anhand von Dublettenlisten erfolgen.

6. Abgebende/aussondernde und empfangende Bibliotheken aendern ihre 
Titelaufnahmen in der ZDB unverzueglich, damit ein korrekter Nachweis stets 
gegeben ist.


Alle wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland mit medizinischen 
Zeitschriftenbestaenden und Teilnahme an Lieferdiensten sind herzlich 
eingeladen, dieser Regelung beizutreten.
Der Beitritt zu dieser Regelung hat keinen rechtsverbindlichen Charakter, 
sondern stellt lediglich eine Absichtserklaerung dar, an die sich die 
teilnehmenden Bibliotheken allerdings dauerhaft kollegial gebunden fuehlen 
sollten.

Bitte machen Sie diese Einladung und den Text zur Archivierungsregelung 
(Download als pdf unter: 
http://www.agmb.de/papoopro/index.php?menuid=107&downloadid=365&reporeid=164) 
den Leitungen Ihrer Haeuser zugaenglich und werben Sie ausdruecklich fuer den 
Beitritt zu dieser Regelung.

Wenn Sie an dieser Regelung teilnehmen moechten, schicken Sie bitte bis zum 
30.04.2013 eine E-Mail mit der entsprechenden formlosen Erklaerung an 
hentschel@xxxxxxxxxxxxxxx
Die AGMB wird alle teilnehmenden Bibliotheken auf der Seite 
http://www.agmb.de/papoopro/index.php?menuid=107&reporeid=164 ihrer 
Web-Praesenz (http://www.agmb.de/) eintragen und damit fuer alle dauerhaft 
oeffentlich sichtbar machen.

Wir bedanken uns schon jetzt fuer Ihre Teilnahme.

Bei Rueckfragen melden Sie sich gerne beim Vorsitzenden der AGMB, Dr. Eike 
Hentschel (hentschel@xxxxxxxxxxxxxx).


Mit freundlichen Gruessen

Fuer die AGMB

Eike Hentschel
(Vorsitzender)


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Dr. Eike Hentschel
Universitaetsbibliothek Kiel
Leibnizstr. 9 / 24118 Kiel
Tel.-Nr.: 0431/880-5404
Fax-Nr.: 0431/880-1596
email: hentschel@xxxxxxxxxxxxxx
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