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[InetBib] USTG § 4 Nr. 20



Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte wenn möglich, um
Unterstützung. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung unserer
Stadtverwaltung wurde mir als Leiterin der Verwaltungsbibliothek die
Aufgabe übertragen, mich nach außen zu wenden und unsere
Dienstleistungen auch außerhalb der Stadtverwaltung anzubieten.
Unser Kommunales Studieninstitut nahm dieses Angebot auch sehr gerne
an, da sie seit einiger Zeit den Bestand ihrer Bibliothek nicht mehr
pflegen. Wir schlossen darauf hin einen "Intrakommunalen
Kooperationsvertrag". In diesem Vertrag ist eine jährliche Summe
festgeschrieben, die zum Einkauf von Medien verwendet wird. Wir
beschaffen also, klassifizieren und weisen diese Medien in unserem
Gesamtkatalog nach. Weiterhin stellen wir Datenbanken zur Verfügung und
erledigen Rechercheaufträge. Die in Aus- und Fortbildung beim
Studieninstitut stehenden Personen, dürfen die Verwaltungsbibliothek mit
all ihren Dienstleistungen nutzen und wir führen mit jedem Lehrgang eine
Einführung in die Bibliothekbenutzung durch. Nun möchte unsere
Finanzservice geklärt haben, ob diese Tätigkeiten bzw. Dienstleistungen
nach USTG typische Leistungen einer Behördenbibliothek sind. Als
Verwaltungsbibliothek versorgen wir auch alle ausgegliederten
Einrichtungen [Eigenbetriebe] mit Medien und weisen sie in unserem
Katalog nach. Wir haben auch Zugriff auf diese Medien, wenn wir sie vor
Ort in der Verwaltungsbibliothek für unsere Nutzer benötigen.
Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Meinung dazu mitteilen
könnten. Ich würde mich auch über Hinweise zu Fachliteratur freuen,
da mir der Kommentar zum USTG nicht wirklich bei meiner Argumentation
hilft.
Danke!
 
Mit freundlichen Grüßen
Heinrichs
 
 
Martina Heinrichs
Verwaltungsbibliothek
Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg
 
Tel. 0391 540 2866
Fax 0391 540 2680
URL www.magdeburg.de/info/verwaltungsbibliothek 
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