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Re: [InetBib] Neuer Metasuchmaschinentest



So beruhigend es einerseits ist, dass Google noch immer
außer Konkurrenz ist, weil wir nicht die Zeit haben bei jeder Frage zehn
Suchmaschinen zu nutzen, so beunruhigend bleibt diese Vormachtstellung.

Interessanter finde ich aber, dass Dr. Graf, seinen Beitrag:
"Wider die Eigenplagiate-Hatz" hier hat einfließen lassen,

denn die Causa Eumann hat im Internetzeitalter aus meiner Sicht drei allgemein wichtige Aspekte: 1. Ab wann ist eine Publikation eine zitierbare Veröffentlichung, die jedem der sie als Quelle überprüfen will, zur Verfügung steht. 2. Kann eine Diplom- oder Magisterarbeit auch als Dissertation eingereicht werden, wenn sie neue Erkenntnisse in Form von Thesen hervorbringt, die auch verteidigt werden können. 3. Sollten im Internetzeitalter nicht alle wissenschaftlichen Prüfungsarbeiten wie Bachelor- oder Masterarbeiten im Internet allgemein verfügbar sein, damit Plagiate (früher auch zu vermeidende Dopelarbeit genannt) leichter vermeidbar und auch aufzudecken sind.


Zu 1: Solange Prüfungsarbeiten wie Diplom oder Magisterarbeiten keine Publikationen waren, konnte man sie in der Wissenschaft nicht korrekt zitieren, da Aussagen über ihre Inhalte nicht nachprüfbar waren. Die Gefahr von unüberprüfbaren Unterstellungen war zu groß. Wenn sie dagegen beispielsweise in Buchform, ausschnittsweise in Form von Zeitschriftsaufsätzen oder ganz einfach im Internet erschienen, konnten sie nicht nur von Fremdautoren zitiert werden, sie mussten auch als Selbstzitationen genannt werden, um deutlich zu machen, seit wann ein Autor auf seinem Fachgebiet arbeitet und wie er seine Theorien mit allen Fehlern geistig weiterentwickelt hat. Merkwürdigerweise mokieren sich bis heute viele Autoren in der Bibliometrie über den hohen Anteil an self citations, mit dem Hinweis auf eine gewisse Eitelkeit, obwohl es weitaus gravierender ist, wenn Autoren frühere Arbeiten verschweigen, deren Fehler sie beispielsweise berichtigen müssten. So fand man nach dem zweiten Weltkrieg nur sehr selten Referenzen auf Arbeiten im „Dritten Reich“, was verständlich aber wissenschaftlich nicht korrekt war.

Zu 2: Es hat Zeiten und Institute gegeben, bei denen es nicht selten war, dass eine hervorragende Diplomarbeit als Dissertation anerkannt und verteidigt wurde. Erst durch die zunehmend rigiden Prüfungsbedingungen zur besseren Vergleichbarkeit von Abschlüssen bzw. wissenschaftlichen Leistungen wurde es notwendig immer mehr auf Formalia zu achten und immer weniger auf rein wissenschaftliche Einschätzungen. Man kann aus heutiger Sicht feststellen, wenn eine Prüfungsordnung für Bachelor oder Master es nicht vorsieht, dass eine entsprechende Abschlussarbeit, wenn sie die Bedingungen für eine Promotion erfüllt, aber nicht als solche eingestuft werden kann, nachträglich auch als Dissertation eingereicht werden können muss. Insbesondere dann, wenn sie als solche auf den neusten Stand der Wissenschaft gebracht wird. Anders gesagt, und da stimme ich K. Graf zu, eine promotionswürdige Arbeit, wird nicht dadurch gemindert, dass sie als Prüfungsarbeit im Magister schon eingereicht wurde.

Zu 3: Noch nie war die Gefahr von Plagiaten so groß wie heute. Das begann nicht nur durch das zunehmende copy and past, bei dem Autoren oft nicht einmal selbst mehr wussten, was sie aus eigenen Notizen, aus eigenen Publikationen oder aus Fremdquellen in einer Datei zusammengetragen haben. Natürlich hätten die Autoren alle Quellen mit den Quellenangaben in einer Datenbank korrekt erfassen müssen, aber wer kann schon mit einer Volltextdatenbank umgehen, wenn er froh ist schon die Textverarbeitung zu beherrschen. Also wird meist alles in einer Textdatei gesammelt und nach bedarf geordnet bzw. umgeodnet. Die Gefahr wuchs auch mit der Größe des Internets, in dem es immer fraglicher wird, was man nur als publik gemacht, und was man als zitierfähige Publikation einordnen muss. Dadurch, dass viele Quellen heute erscheinen, aber morgen auch schon wieder verschwinden oder verändert sein können, dass je nach Passwortschutz, Kostenpflichtigkeit oder Verschlüsselung nur bestimmte Nutzergruppen zu bestimmten Dokumenten, wie schulischen Hausarbeiten, Zugang haben, ist das Wort Publikation sehr fragwürdig geworden. Früher war es relativ klar, dass eine Publikation über das international vernetzte Bibliothekswesen zumindest in der Fernleihe (wenn auch oft zeitraubend) erreichbar sein musste. Ansatzweise ist das in der Digitalen Bibliothek nicht anders, nur wenn Verleger und auch Autoren ihre Produkte zunehmend dem heutigen Bibliothekswesen entziehen, wenn der Access über golden und green roads umstritten ist, dann war es durchaus richtig, dass man anfangs in wissenschaftlichen Arbeiten Zitationen, die sich auf Internetquellen bezogen, ablehnte. Heute geht das nicht mehr, obwohl die Bibliotheken im digitalen Bereich immer mehr enteignet werden, und damit das Wort Publikation immer weniger definitorische Substanz hat.

Die Rechtsprechung steht damit vor der Frage, ob sie weiter die Rechte der Urheber und ihrer Rechteverwerter stärkt, aber gleichzeitig dadurch schwächt, dass die Urheberschaft immer schwerer auffindbar wird. Wenn ein Autor für einen Aufsatz mit nur zehn Referenzen hundert Quellen für durchschnittlich 30 € studieren muss, brauchte er schon heute 3.000 € allein für sein Literaturstudium.

Im Prinzip wäre es simpel, wenn es erlaubt wäre, alle publizierten Inhalte des Internets zu archivieren, so dass klar ist, was man als Zitat auch in absehbarer Zukunft über eine Suchmaschine nachprüfen kann. Wir erinnern uns an die Ansätze in denen das bereits geschah, bis behauptet wurde, dass das aus Urheberrechtsgründen nicht erlaubt sei. Seit dem geschehen solche Archivierungen, nur noch unkontrolliert und zum Teil auch im Deep Web versteckt, so dass sich Lehrer fragen müssen, ob, und zu wie vielen Datenbanken sie Zugang haben sollten bzw. müssen, um die Plagiate ihrer Lehrlinge, Schüler oder Studierenden aufdecken zu können. Wenn sie dazu eine Pflicht hätten, müssten wohl auch die jeweiligen Arbeitgeber für den Zugang Sorge tragen. Gleichgültig ob man bislang bei schriftlichen Arbeiten eine eidesstattliche Erklärung dafür ablegen musste oder nicht, dass Plagiate nicht erlaubt sind war und ist bekannt. Die Frage ist nur, wer ist der Urheber eines Gedankens, wenn ihn drei Autoren äußern, die aber voneinander nicht wissen, weil ihre Publikationen“ urheberrechtlich Geschützt, so gut wie unzugänglich bleiben. Diese Gefahr wächst bekanntlich durch die über Jahrhunderte laufende Verdopplungsrate des Publikationswesens von 20 Jahren. Wir hatten also seit 1993 etwa ebensoviele Publikationen wie in allen Zeiten davor.

Lehrer waren bislang nicht dazu verpflichtet, bei jeder Arbeit die sie lasen, sofort ein Plagiat zu unterstellen. Sie konnten und sie mussten das nicht immer überprüfen, was sich auch daran zeigt, dass noch immer keine allgemeine Pflicht besteht, alle schriftlichen Arbeiten von Schülern, Studierenden und Wissenschaftlern im Netz frei zugänglich zu machen, denn nur so bestünde die Möglichkeit dieser Pflicht nachzukommen. Wir nehmen also in Kauf, dass Plagiate nur dort aufgedeckt werden, wo bestimmte Personen oder Interessengruppen ein besonderes Interesse haben, und damit den Entsprechenden zeitlichen bzw. finanziellen Aufwand betreiben.

Die Online Dokumentation ist mit dem Weinberg Report 1963 dazu angetreten, überflüssige Doppelarbeit zu verhindern, um die moderne Wissenschaft bezahlbar zu machen, das Urheberrecht ist nun auf dem besten Wege das wieder zunichte zu machen.

Noch ein Schlussgedanke: Früher durfte eine Dissertation erst publiziert werden, wenn sie abgeschlossen war und der Prüfungsauschussvorsitzende sie dazu freigab. Heute, in einer Zeit, in der erste Ergebnisse schon publiziert werden, bevor wissenschaftliche Wettbewerber sie wegschnappen, kommt es nicht selten zu drei Veröffentlichungen, bis die Abschlussthesen der Dissertation verteidigt werden können. Dazu gehört selbstvertändlich Selbstzitierung und die Erkennbarkeit der geistige Fortentwicklung.

MfG
Walther Umstätter


Am 2013-07-23 01:07, schrieb Klaus Graf:
Anti-Google-Ideologe Sander-Beuermann hat eine "zentrale
Übersicht" zu Metasuchmaschinen ins Netz gestellt:

http://www.metasuchmaschine.org/

Ausgeklammert werden kann zoz.at, da dieses Angebot nicht
mehr online ist. Metager2 bot meist Unbrauchbares und wird
nicht berücksichtigt. Appollo7 bietet nur
Schrott-Ergebnisse, Sander-Bauermann sollte sich für die
Aufnahme schämen. Bibliothekssuche und GetInfo haben mit
den anderen Metasuchen nichts zu tun, Surfwax ist mit
deutschen Suchbegriffen überfordert.

Zu den in der Liste aufgeführten Metasuchmaschinen zählen
auch die von mir im März dieses Jahres

http://archiv.twoday.net/stories/319820660/

für am besten befundenen Metasuchmaschinen
http://www.etools.ch/ (E), http://www.metacrawler.com
(MCOM) und http://www.metager.de (MG).

Alle Metasuchmaschinen der angeführten Liste (mit Ausnahme
der oben ausgeklammerten) wurden getestet, also außer den
drei bereits genannten: Dogpile (D), Ixquick (I),
Metacrawler.de (MDE), Metaspinner (MS), Oneseek (O),
Topxplorer (T) und Yabado (Y). Also insgesamt 10
Metasuchmaschinen.

Zum Vergleich wurden wieder Google (G) und Bing (B)
berücksichtigt.

Bei etools, Metacrawler.de und Metaspinner wurden die
internationalen Seiten eingestellt.

Aufgabe 1: 1 Punkt, wenn unter den ersten 5 Treffern
(gesponsorte Links wurden nie berücksichtigt) bei der Suche
nach
metasuchmaschinentest
Archivalia oder INETBIB mit einschlägigen Beiträgen
erscheint. 2 Punkte wenn beide vertreten sind.

D 1, E 2, I 0, MDE 2, MCOM 0, MG 1, MS 2, O 2, T 1, Y 1

G 2, B 0

Aufgabe 2: 3 Punkte, wenn mein aktueller Beitrag "Wider die
Eigenplagiate-Hatz"
http://archiv.twoday.net/stories/444870012/
bei der Suche
wider die eigenplagiate-hatz
im Original auf Archivalia unter den ersten drei Treffern
sind vorfindet.

D 0, E 3, I 0, MDE 3, MCOM 0, MG 3, MS 0, O 3, T 3, Y 3

G 3, B 0

Audgabe 3: 1 Punkt wenn bei der Suche
"I ZR 52/12"
die BGH-Website mit einem Hinweis auf das aktuelle Urteil
unter den ersten 5 Treffern landet, 1 weiteren, wenn in
dieser 5er-Liste Pippi Langstrumpf in der
Trefferbeschreibung erscheint, 1 weiterer, wenn aus der
Beschreibung deutlich wird, dass das Urteil im Juli 2013
erging, 3 weitere, wenn ein Hinweis auf dieses aktuelle
Urteil plus Pippi Langstrumpf plus Juli 2013 auch ohne
Phrasensuche bei der Suche nach
I ZR 52/12
unter den 5 ersten Treffern ist.

D 0, E 6, I 2, MDE 2, MCOM 2, MG 2, MS 2, O 6, T 6, Y 0

G 6, B 2

Aufgabe 4: Es soll herausgefunden werden (mit einem
zusätzlichen Klick), von wem das (nicht genau zitierte)
Zitat

etwas gutes kann auch zweimal gesagt werden

stammt (Fontane schrieb es in Frau Jenny Treibel, wie z.B.
aus dem Projekt Gutenberg hervorgeht). Der Link zur Lösung
soll unter den ersten 10 Treffern sein, dafür gibt es 5
Punkte.

D 0, E 5, I 5, MDE 5, MCOM 0, MG 0, MS 5, O 5, T 5, Y 0

G 5, B 0.

Aufgabe 5: 2 Punkte gibt es, wenn das aktuelle
AHA-Statement

Embargoing of Completed History PhD Dissertations

auf Platz 1 steht, 1 wenn es unter den ersten drei Treffern
sich befindet.

D 2, E 2, I 2, MDE 1, MCOM 2, MG 2, MS 1, O 0, T 2, Y 2

G 2, B 2.

Aufgabe 6: Die Metasuchmaschine muss mit der Fehlschreibung
kujonaieren für kujonieren zurechtkommen, und aus den
ersten 5 Trefferbeschreibungen muss sich die Bedeutung des
veralteten Fremdworts erschließen lassen. Dafür gibt es 5
Punkte.

D 0, E 5, I 5, MDE 0, MCOM 5, MG 5, MS 5, O 0, T 5, Y 5

G 5, B 5.

Auswertung:

Etools.ch 23
Google (außer Konkurrenz) 23
http://www.topxplorer.de hat sich mit 22 einen Link mehr
als verdient.

Deutlich schwächer:

Oneseek 16
Metaspinner 15
Ixquick 14
Metacrawler.de 13
Enttäuschend wieder Metager 13
Yabado 11

Erstaunt hat mich das schlechte Abschneiden von
Metacrawler.com 9 (im März Platz 2), während etools.ch
seinen Spitzenplatz behaupten konnte und Google aufgeholt
hat.

Bing (außer Konkurrenz) hat nur 9 Punkte erzielt und ist
nun noch schlechter als Metager, das mit 13 Punkten ja
schon schlecht genug ist.

Ganz abgeschlagen Dogpile (3), das entgegen der Aussage von
Sander-Beuermann nicht mit Metacrawler.com identisch ist.

Klaus Graf

--
http://www.inetbib.de

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.