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Re: [InetBib] Weiterleitung persönlicher Korrespondenz und weitere Fragen



Eine entsprechende Beschwerde kann logischerweise nur erfolgen, wenn das
"Opfer" auch von der Veröffentlichung der Mail erfährt. Frau Ko ist mir
bislang in dieser Liste jedenfalls noch nicht aufgefallen und die Mails
lassen (zumindest beim schnellen Lesen, für eine detaillierte Analyse
fehlen mir Zeit und Lust) auch keinen direkten bibliothekarischen
Hintergrund erkennen, aufgrund dessen man ein Abonnement zumindest
vermuten könnte.

Das Ausbleiben einer Beschwerde sollte also nicht mit implizitem
Einverständnis gleichgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schöpe

Am 08.08.2013 08:49, schrieb Naomi Kubota:
jedenfalls hat sich bisher noch keines meiner "Opfer" bei mir oder sonst
irgendjemandem beschwert.

-- 
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