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Re: [InetBib] Schlechte Bücher? Publikationsmöglichkeiten im 21. Jahrhundert als Herausforderung für Bibliotheken



Liebe Liistenteilnehmer,

obwohl ich grundsätzlich auf „Krawall gebürstet“e Thesen ablehne, sind die Thesen von Dr. Graf durchaus richtig, bedenkenswert bzw. diskutabel. Darum an dieser Stelle vier kurze Anmerkungen dazu.

1. Zur These „Zitiere niemals aus der Wikipedia!“ scheint es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass es zwar sicher richtig ist, dass man auch schon früher Allgemeinwissen, wie das aus Nachschlagewerken bzw. Lexika nicht zitierte – außer, man hatte darin Fehler gefunden, die berichtigt werden mussten. Da nach meiner Erfahrung Wikipedia immer öfter auch Aussagen enthält, die in dieser Deutlichkeit und im Kontext nur dort zitierbar sind, werden Referenzen auf Wikipedia immer notwendiger und häufiger. Die hohe Dynamik von Wikipedia macht aber deren Zitate auch leicht obsolet.

2. Es gibt keine absolut schlechten oder guten Bücher, es gibt nur für bestimmte Leser bzw. Lesergruppen gute bzw. schlechte Bücher. Auch dass sich das mit der Zeit, insbesondere mit der Entwicklung von Personen bzw. der Menschheit ändert, ist richtig. Um „Schund“ bzw. auch falsifizierbares erkennen zu können muss man die guten und schlechten Dokumente in Bibliotheken (auch in der Digitalen Bibliothek) zueinander in Relation bringen, damit das erkennbar werden kann. Das bedeutet, dass gerade Bibliotheken auch „Schund“ kaufen müssen, damit er nicht auch noch in jedem Haushalt stehen muss, trotzdem aber falsifizierbar wird. Es ist ohnehin eine historische Verzerrung, dass wir den groben Unfug, der im Dritten Reich in den Bibliothken stand, heute nicht mehr nachvollziehen können, weil er der Entnazifizierung anheim fiel.


3. Bezüglich der „Qualifikationsarbeiten“ die „von mindestens zwei universitären Gutachtern“ akzeptiert werden, ist noch zu ergänzen, dass diese Gutachter normalerweise auch Betreuer der Arbeit sind, also weit mehr von der jeweiligen Thematik in der Arbeit verstehen, als vergleichsweise Peer Reviewer, die meist nichts über die Entstehung der Arbeit wissen und auch nicht selten thematisch weiter entfernt sind als die Betreuer.

4. Besonders diskussionswürdig scheint mir die Forderung: „100 % aller Dissertationen, Habilitationen und aller anderen Qualifikationsarbeiten vom Bachelor aufwärts müssen Open Access auf den Hochschulschriftenservern zur Verfügung stehen.“ Eigentlich wäre diese Forderung schon aus Plagiatsgründen zwingend notwendig, nur wissen wir schon heute, dass von den Schulen angefangen, bis zu den Bachelorprüfungen unzählige gleich- bzw. ähnlich-lautende Themen zu Doppelarbeiten führen. Insofern muss sich die Wissenschaft von den klassischen Publikationen hin zu einer Fließbandproduktion von Wissen im Internet weiter entwickeln. Im Ansatz haben wir das schon längst, nur konsequent durchdacht ist dieses Konzept noch nicht. Denn dazu wird in hohem Maße die gemeinsame Produktion von hypothetischen, theoretischen, semiotischen und systematischen Modellen gehören. Die immer häufigere Zusammenarbeit an Projekten der Big Science seit der Mitte des letzten Jahrhunderts war dafür der Beginn.

Noch eine Bemerkung am Schluss. Im Prinzip wurde das Wissen der Welt in immer neuen Lehrbüchern, Reviews oder Nachschlagewerken neu geschrieben, was sich u.a. auch an der Halbwertszeit der Literatur manifestiert. Es wurden auch zeitweilig in Vergessenheit geratene Erkenntnisse immer wieder nachgetragen. Dieses alte und neue Wissen in Wissensbanken und "Massive Open Online Courses" neu aufzuarbeiten ist das Gebot der Stunde. Dass wir dazu den möglichst vollständigen digitalen Zugriff auf alle bereits vorhandenen Quellen brauchen ist nur zu unterstreichen.

MfG
Walther Umstätter


Am 2013-09-07 01:19, schrieb Klaus Graf:
Da mein Vortrag auf der 34. Tagung der AG
sportwissenschaftlicher Bibliotheken am 4.9.2013 hier des
öfteren diskutierte Themen betrifft, dokumentiere ich ihn
im Volltext.

Klaus Graf

„Der ehemalige Ringer-Weltmeister Adolf Seger hat im März
2012 das auf Mauritius ansässige VDM-Tochterunternehmen
Betascript Publishing zu einer Unterlassungserklärung wegen
eines Buches aufgefordert, das als seine ‚Biografie‘
verkauft wurde. Das 84 Seiten umfassende Büchlein war eine
Sammlung von Wikipedia-Artikeln, enthielt tatsächlich nur
eine Seite über das Leben des Sportlers und kostete 34
Euro. Man einigte sich gütlich, das Buch wurde von VDM vom
Markt genommen“

https://de.wikipedia.org/wiki/VDM_Publishing_Group

Das Zitat stammt aus der Wikipedia. Ich habe also schon ein
Tabu gebrochen: Zitiere niemals aus der Wikipedia! Und wer
von mir im Folgenden das übliche Bashing gegen die
Verlagsgruppe Dr. Müller (VDM Publishing Group) erwartet
wird auch enttäuscht werden. Da es mir an jeglicher
sportwissenschaftlicher Kompetenz mangelt, bin ich hier für
die Visionen und Provokationen zuständig.

Meine erste These ist schon auf Krawall gebürstet: Lieber
schlechte Bücher im Internet als auf Papier.

Beispielsweise stiftet eine schlechte Masterarbeit Open
Access im Internet noch erheblich mehr Nutzen als
unzugänglich in der Kellerablage eines Prüfungsamts. Ich
komme auf den Fetisch „wissenschaftliche
Qualitätssicherung“ noch mehrfach zurück, möchte aber schon
jetzt anmerken, dass alle akzeptierten
Qualifikationsarbeiten einen formalen Prozess der
Qualitätssicherung hinter sich haben. Sie wurden von
mindestens zwei universitären Gutachtern und dem
zuständigen Prüfungsgremium akzeptiert. Den Kandidaten wird
dabei bescheinigt, dass sie in ausreichendem Maße gezeigt
haben, dass sie wissenschaftlich arbeiten können. Im Licht
der aktuellen Plagiat-Skandale wird man oft ein
Fragezeichen setzen müssen, aber jede akzeptierte
Abschlussarbeit hat so etwas wie ein „Peer Review“ hinter
sich, was man bis vor wenigen Jahren den meisten
geisteswissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln im
deutschsprachigen Raum nicht bescheinigen konnte. Nach wie
vor gibt es in diesem Bereich sehr einflussreiche Organe
ohne Peer Review.

Die VDM-Verlage verkaufen solche Abschlussarbeiten für
teures Geld: Masterarbeiten, Dissertationen, sogar
Habilitationsschriften. Für die Autoren ist das attraktiv:
Die Bücher sehen optisch nicht schlechter aus als andere
Wissenschafts-Publikationen, und es wird kein Cent Zuschuss
fällig.

Das Problem sind die Bibliotheken, denn viele dieser
Institutionen haben über die geschäftstüchtige Saarbrücker
Verlagsgruppe des Dr. Müller einen Bann ausgesprochen: Sie
kaufen solche Bücher nicht.

Nur wenige Bibliothekare äußern sich besonnen wie der
Frankfurter Fachreferent Hartmut Bergenthum, der am 21.
Oktober 2011 in der Mailingliste INETBIB zu einem Zitat des
Verlegers Matthias Ulmer Stellung nahm. Ulmer schrieb: "Zum
anderen ist VDM kein Verlag sondern ein absurdes
Geschäftsmodell, das sowohl uns Verlegern die Schamesröte
ins Gesicht treibt als auch den Bibliotheken, deren Gelder
die Taschen von VDM füllt." Bergenthum aber kauft
regelmäßig bei VDM für das von ihm betreute
Sondersammelgebiet Afrika. Er verwies darauf, dass
Print-on-Demand-Verlage florieren, weil nunmehr jeder ein
Autor sein könne, und behauptete hinsichtlich der
VDM-Produkte: „Sowohl für Studierende (als Leser) als auch
für junge Wissenschaftler (als Autoren) scheint VDM
attraktiv zu sein und erfüllt deren - wie auch immer
gearteten – Bedürfnisse“.

Ich habe ein Beispiel Bergenthums nachrecherchiert. Es
betrifft eine Trierer Habilitationsschrift von 2011 mit dem
Titel „Third scramble for Africa“. Eine akzeptierte
Habilitationsschrift des deutschsprachigen Raums sollte
eigentlich von wissenschaftlichen Bibliotheken erworben
werden, sonst stimmt etwas nicht. Wieder ein Zitat aus der
Wikipedia, aus dem Artikel Habilitationsschrift: „Im
Gegensatz zu einer Dissertation muss es sich um eine Arbeit
mit hohem methodischen Anspruch handeln, durch welche die
wissenschaftliche Forschung nicht nur in einem kleinen
Segment vorangebracht werden soll“. Die fragliche Arbeit
kostet bei Amazon 62,95 Euro, für 604 Seiten wahrlich kein
überzogener Preis. Und wo kann man nun diese Arbeit laut
Karlsruher Virtuellem Katalog einsehen? In der Deutschen
Nationalbibliothek, dort ist als Pflichtexemplar auch eine
elektronische Fassung für die Präsenznutzung hinterlegt,
natürlich in Trier und in Frankfurt. Sonst nirgends, also
auch nicht in Saarbrücken, wo der Verlag ansässig ist.
Zuständig für das Pflichtexemplar ist die Saarländische
Universitäts- und Landesbibliothek, die offenbar keinerlei
VDM-Bücher in ihren Bestand aufnimmt – im Gegensatz zu
kleineren saarländischen Bibliotheken oder der Kölner
Sporthochschule, die als Spezialbibliothek sehr wohl bei
VDM einkauft.

Ich scheue mich nicht, von einem Skandal zu sprechen. Für
die Fernleihe stehen genau zwei Exemplare der
Habilitationsschrift zur Verfügung, falls Frankfurt und
Trier die bibliophile Seltenheit außer Haus geben. Ich
vermute, die meisten Inkunabelausgaben – das sind vor 1500
erschienene Bücher aus der Anfangszeit des Buchdrucks
[Frage ans Auditorium: Wer verwahrt Inkunabeln?
Rückmeldung: niemand] – sind in mehr Exemplaren in
Bibliotheken verbreitet als diese Trierer
Habilitationsschrift aus dem Jahr 2011.

Die zweite These, mit der ich Sie erzürnen könnte, lautet:
Die Bibliotheken müssen endlich aufhören, ihre Leser durch
Nichtanschaffung von Büchern oder Nichtanforderung von
Pflichtexemplaren zu bevormunden.

Über Bibliothekare als Zensoren in der Geschichte könnte
man sicher einen eigenen Vortrag halten. Es gibt vermutlich
wenig empirische Untersuchungen, aber eigene Erfahrungen
legen den Schluss nahe, dass sich die Bibliotheken seit dem
18. Jahrhundert nicht mit Ruhm bekleckert haben, was die
vollständige Dokumentation des gedruckten Geistesschaffens
angeht. Vergeblich suchte ich nach einer Rezension in einer
gelehrten Zeitschrift aus dem 18. Jahrhundert, eine
wissenschaftliche Zeitschrift zum Buchwesen aus dem Ende
des 19. Jahrhunderts fand ich nur in einem Nachlass
einigermaßen komplett und ein wichtiges Organ des deutschen
Druckereiwesens um 1900 ist nur in einer österreichischen
Spezialbibliothek mehr oder minder lückenlos vorhanden. Zu
erinnern ist auch an den Kampf gegen den sogenannten
„Schund“, dem sich auch die Bibliothekare der
Pflichtexemplarbibliotheken verschrieben hatten – mit
schmerzlichen Folgen für die Erforschung der populären
Kultur.

Was sagte das Bundesverfassungsgericht in seiner
Pflichtexemplar-Entscheidung aus dem Jahr 1981? Druckwerke
würden im Lauf der Zeit geistiges und kulturelles
Allgemeingut. Unter Berücksichtigung der
Sozialpflichtigkeit des Eigentums stelle es ein legitimes
Anliegen dar, die literarischen Erzeugnisse dem
wissenschaftlich und kulturell Interessierten möglichst
geschlossen zugänglich zu machen und künftigen Generationen
einen umfassenden Eindruck vom geistigen Schaffen früherer
Epochen zu vermitteln. Ich möchte ergänzen: Auch wenn es
sich um Produkte aus dem Spam-Verlag VDM handelt.

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass mich der
VDM-Verlag leider nicht finanziert. Selbstverständlich
verurteile ich die Täuschung der Verbraucher durch zwischen
zwei Buchdeckel gepresste Wikipedia-Artikel, aber im
Bereich des Hochschulschriftendrucks verhält sich VDM nicht
grundsätzlich anders als andere einschlägige Verlage. Auch
bei hochangesehenen Verlagen erhält man im Übrigen für viel
Geld Arbeiten minderer Qualität.

Das „gute Buch“, das man behaglich im Lehnstuhl zu sich
nimmt und das man gerne jungen Menschen empfiehlt, ist,
wenn man es recht besieht, eigentlich nie unumstritten.
Otfried Preußlers beliebtes Jugendbuch Krabat ist
Schullektüre, aber dagegen wehrten sich jetzt vor Gericht
Zeugen Jehovas als betroffene Eltern, die in ihm die
Förderung schwarzer Magie sahen. Sogar die Bibel ist
streckenweise politisch unkorrekt. Und das schlechte Buch?
Wer legt die Kriterien fest, was etwa im Bereich der
Wissenschaft schlechte Bücher sind? Und was sollten die
Konsequenzen sein? Bücherverbrennungen wohl kaum.

Als Auslöser der Open-Access-Bewegung kann die sogenannte
Zeitschriftenkrise in den naturwissenschaftlichen Fächern
bezeichnet werden. Die führenden Fachorgane werden dort
immer teurer, mitunter kostet ein Jahres-Abo nicht weniger
als ein Mittelklassewagen. Dieser Kostendruck durch
Elsevier & Gesellen hat natürlich Auswirkungen auf die
Monographien-Anschaffungen in den Universitätsbibliotheken
und damit auch auf die Geistes- und Sozialwissenschaften.
Bücher werden immer teurer, und selbst Bücher, die ich als
Standardwerke bezeichnen würde, gibt es nach meinen
unrepräsentativen Beobachtungen leider nur noch an wenigen
Standorten. Da die Preise so hoch sind, dass der
Wissenschaftler nicht selbst anschaffen kann, führt dies
zur Belastung der Fernleihe oder dazu, dass relevante
Literatur nicht rezipiert wird.

Mein Lösungsvorschlag für das Monographien-Problem wird Sie
wohl nicht überraschen:

Auch bei den Monographien müssen die Bibliotheken und die
Träger und Finanzierer von Forschung konsequent auf Open
Access setzen.

Längst nicht alle Universitätsverlage praktizieren Open
Access. Ich habe zuhause eine altgermanistische
Habilitationsschrift – gedruckt vom Düsseldorfer
Universitätsverlag - zur Besprechung, die mehr als 600
Seiten umfasst. Dass weder ein Register noch eine oder
mehrere Zusammenfassungen beigegeben sind, grenzt für mich
beinahe schon an Körperverletzung. Ein E-Book wird nicht
angeboten, obwohl man verzweifelt einen Volltext braucht,
um sich die Lektüre zu erleichtern. Nun werden sie mir
erwidern: Im Mittelalter hatten die Leute auch Grips und
zwar ohne Volltextsuche. Das ist schon richtig, aber sollte
sich unsere Publikationskultur nicht am digitalen Potential
im 21. Jahrhundert orientieren und nicht an dem angeblichen
Gold-Standard, dem im 15. Jahrhundert erfundenen gedruckten
Buch?

Open Access sorgt für Chancengleichheit. Es kommt nicht
mehr darauf an, wo sich ein Buch physisch befindet und ob
sich eine Bibliothek ein üppiges kommerzielles
E-Book-Angebot leisten kann. In den USA kann noch nicht
einmal jede Hochschulbibliothek – Sie wissen, es gibt da
unendlich viele Universitäten – ein JSTOR-Abo finanzieren.
Laut Datenbank-Infosystem hat keine deutsche Institution
eine Subskription von „Early European Books“ , einem von
europäischen Nationalbibliotheken unterstützten groß
angelegten und an sich wissenschaftlich wichtigem
Digitalisierungsprojekt für alte Drucke. Deutsche
Wissenschaftler gucken in die Röhre, da sie darauf
angewiesen sind, dass Bibliotheken Lizenzen erwerben.

Wenn es die Bibliotheken wirklich ernst meinten mit Open
Access, müssten sie bei den Hochschulschriften beginnen und
massiv auf die Hochschulverwaltungen und die Fachbereiche
einwirken, damit es flächendeckend ein
Abschlussarbeiten-Mandat gibt.

Meine Forderung lautet also: 100 % aller Dissertationen,
Habilitationen und aller anderen Qualifikationsarbeiten vom
Bachelor aufwärts müssen Open Access auf den
Hochschulschriftenservern zur Verfügung stehen.

Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft unterhält im
Internet eine Übersicht zu den Dissertationen und
Habilitationen an den deutschen Hochschulen, leider nicht
zu den sonstigen Abschlussarbeiten. Für 2011/12 existieren
nur für ein knappes Drittel Volltexte (35 von 114
Arbeiten). Besonders vorbildlich ist die Kölner
Sporthochschule, bei der von 36 Arbeiten 20 als Volltext
frei zugänglich sind. Ein Lob geht auch an die Universität
Köln: 4 von 5 Arbeiten stehen Open Access zur Verfügung.
Lässt man diese beiden Institutionen weg, so stehen 74
eingereichten Arbeiten nur 11 Volltext-Veröffentlichungen
gegenüber. Das ist ärmlich!

http://www.bisp.de/cln_339/nn_16154/DE/Produkte/HabilDiss/HabilDiss2011-2012__node.html?__nnn=true

Leider ist das Internet für das Bundesinstitut offenbar
immer noch #Neuland, sonst würde es nicht auf die Idee
kommen, die Links zu den Schriftenservern und anderen
Online-Ressourcen unanklickbar zu präsentieren. Will man
eine Arbeit einsehen, muss man die Internetadresse in die
Adresszeile des Browsers kopieren. Und selbstverständlich
gibt es in den bibliographischen Datenbanken zur
Sportwissenschaft keinen Online-Filter, und online
vorliegende Arbeiten sind meist [mitunter] durch den
angebotenen Link-Resolver [bzw. die Online-Nachweise] nicht
aufzuspüren. Der Wissenschaftler braucht aber in
Fachdatenbanken Online-Nachweise, denn nicht selten sind
Online-Fundstellen durch simples Googeln – und das ist ja
das, was die meisten Dozenten und Studierenden nach meinen
Erfahrungen allenfalls beherrschen – nicht ohne weiteres zu
ermitteln.

Als Wissenschaftler hat man immer schon eine Auswahl nach
pragmatischen Gesichtspunkten getroffen. Ein
Sporthistoriker kann in der Regel nicht jede einzelne
gedruckte Vereinsfestschrift zur Kenntnis nehmen, er muss
sich auf das verlassen, was greifbar ist oder was gute
Noten bekommen hat. Dabei könnten in den übersehenen
Lokalstudien wahre Goldkörner zu finden sein. Wenn
angesichts der Literaturflut eine erschöpfende Sichtung des
Materials nicht mehr möglich ist, dann werden
Wissenschaftler mehr und mehr das bevorzugen, was online
verfügbar ist. Es hat bei Volltextverfügbarkeit eine hohe
Sichtbarkeit auch für Aspekte, die in den üblichen
Metadaten einschließlich der Inhaltsverzeichnisse nicht
präsent sind. Und diese Präferenz ist nicht der Untergang
des Abendlandes und des guten Buchs, sondern gut so.

Ein Bündnis der Ignoranten in den Hochschulverwaltungen,
den Fachbereichen und nicht zuletzt in den
Universitätsbibliotheken verhindert, dass die deutschen
Abschlussarbeiten unterhalb der Dissertation lückenlos für
die Wissenschaft greifbar sind. Seit 1989, als ich eine
inzwischen auch online verfügbare Ausarbeitung zu diesem
Thema schrieb, hat sich bei diesem Missstand so gut wie
nichts getan, obwohl durch das Aufkommen des Internets und
zuletzt auch durch die Causa Guttenberg die Problemlösung
auf der Hand liegt: Wenn alle Arbeiten auf den
Hochschulschriftenservern veröffentlicht werden müssen, hat
die Wissenschaft – und die interessierte Öffentlichkeit -
Zugriff auf diese oft sehr wertvollen Arbeiten; die
Institutsbibliotheken und die Hochschularchive, die sich
mit einem Bewertungsprofil abquälen müssen, würden
entlastet.

Ein Blick nach Österreich zeigt, dass die Vernachlässigung
der Abschlussarbeiten keineswegs ein bibliothekarisches
Naturgesetz darstellt. In Österreich werden alle
Diplomarbeiten in der Hochschulbibliothek und in der
Nationalbibliothek aufbewahrt.

Für Sonderfälle – jemand möchte seine Arbeit zur
Dissertation ausbauen, es sind Betriebsgeheimnisse drin
usw. – ließen sich Ausnahmen finden.

Entscheidend ist, dass es eine unglaubliche
Ressourcenverschwendung darstellt, wenn Studierende
monatelang forschen, die Ergebnisse ihrer
wissenschaftlichen Arbeiten aber zu nichts anderem dienen
als zum Nachweis, dass sie wissenschaftlich arbeiten
können. In der Regel lassen die Kandidaten ihre Arbeiten
weder drucken (auch nicht ohne eigene Kosten bei VDM) noch
stellen sie sie kostenlos oder kostenpflichtig im Internet
ein. Die Studien verstauben in den Verliesen der
Prüfungsämter oder Institute. Werden sie im Hochschularchiv
als archivwürdig bewertet, ist eine Schutzfrist von 30
Jahren nach Entstehung die Mindeststrafe. Datenschutznahe
Archivare ordnen sie den sonstigen Prüfungsunterlagen zu,
die erst 10 Jahre nach dem Tod des Verfassers für die
Benutzung zur Verfügung stehen.

In den für die Weiterentwicklung der Open-Access-Bewegung
wichtigen Empfehlungen der Konferenz 10 Jahre Budapest Open
Access Initiative heißt es: „Every institution of higher
education offering advanced degrees should have a policy
assuring that future theses and dissertations are deposited
upon acceptance in the institution's OA repository. At the
request of students who
want to publish their work, or seek a patent on a
patentable discovery, policies should grant reasonable
delays rather than permanent exemptions.“ Als gehobener
akademischer Grad gilt dabei alles, was über dem Bachelor
liegt, also auch Master-Arbeiten.

http://archiv.twoday.net/stories/444870012/

Alle Abschlussarbeiten und Dissertationen online – das
würde nicht nur die Aufgabe der Plagiatjäger in VroniPlag
und anderen Wikis, die ja erstaunlich viele Blattschüsse
verbuchen konnten, erleichtern, sondern auch die
öffentliche Bewertung und Überprüfung der jeweiligen
Arbeit.

Selbst die schlechteste Bachelorarbeit, wurde sie denn
akzeptiert, darf – zumindest in der Theorie - gewisse
Mindeststandards des wissenschaftlichen Arbeiten nicht
unterschreiten. Das „Summa cum laude“ für den Plagiator
Guttenberg sollte uns eine gesunde Skepsis nahelegen, was
akademische Notengebungen bei Qualifikationsarbeiten
angeht. Mit welchem Recht bezeichnen Professoren und andere
Verantwortliche z.B. in den Universitätsbibliotheken solche
Arbeiten als wertlos bzw. als nicht dokumentationswürdig?
Viele Hochschulschriftenserver nehmen Abschlussarbeiten nur
bei positivem Votum des Betreuers; kaum einmal kümmert man
sich um konsequente Acquise.

Natürlich gibt es unendlich viele solcher Arbeiten, die
auch ich auf Anhieb als wissenschaftlich wertlos bewerten
würde, aber ich bin Historiker und habe keine Ahnung vom
Maschinenbau, dem Veterinärwesen oder der
Sportwissenschaft. Wieso überlassen wir die Bewertung nicht
den potentiellen Adressaten wissenschaftlicher Arbeiten,
also den Wissenschaftlern?

An dieser Stelle muss auf die von Clay Shirky übernommene
Devise des Kunsthistorikers Hubertus Kohle „publish first,
filter later“ verwiesen werden. Kohles These: „Unter
elektronischen Online-Bedingungen stellt sich das Problem
der übergroßen Mengen gar nicht. Im Gegenteil, hier müsste
man sie eher fordern“.

http://www.heise.de/tp/artikel/34/34434/1.html

Kohle schreibt weiter: „Im Druck ist das Wort schwerfällig
und nicht universell adressierbar, im Digitalen dagegen
extrem schnell verteilt und vielfältig rekonfigurierbar.
Ist man im Druck gezwungen, einen Filterprozess
vorzuschalten, also zum Beispiel in der Wissenschaft einen
Peer-Reviewing-Prozess zu organisieren, der die Spreu vom
Weizen trennt, ist das im Digitalen nicht notwendig, ja
nicht einmal empfehlenswert. Der review in Form etwa von
wertenden Kommentaren passiert post festum und kann als
Filterungsprozess verstanden werden, der dem Nutzer die
Auswahl aus der unübersehbaren Menge an Informationen
ermöglicht.“

Noch ein Gedanke zu den „guten“ und den „schlechten“
Büchern. Was als gut oder schlecht angesehen wird, ist oft
sehr zeitgebunden. Als Archivar weiß ich, dass keine
Archivarsgeneration mit der Arbeit ihrer Vorgänger
zufrieden war. Niemand ist glücklich damit, dass so
unendlich viel kulturhistorisch wichtiges Material in den
Orkus gewandert ist. Eine der spannendsten
Archivabteilungen des Staatsarchivs Bern heißt „Unnütze
Papiere“. Man hat diese Dokumente aus Spätmittelalter und
früher Neuzeit zu vernichten vergessen, obwohl man sie
dafür schon zusammengetragen hatte. Nun ist man heilfroh
darüber, dass es sie noch gibt.

Um auf die Qualifikationsarbeiten zurückzukommen, die ja
aus meiner Sicht eine riesige ungenutzte Ressource
darstellen: Auch schlechtere Arbeiten können durch ihre
Leistung, was die Reduktion und Komprimierung eines
komplexen Themas angeht, im Internet für manche Zwecke von
Nutzen sein. Gute Arbeiten hingegen werden gar nicht einmal
so selten sogar in gedruckten Nachschlagewerken zitiert.
Eine Masterarbeit zu einem Thema der regionalen
Sportgeschichte ist oft die einzige wissenschaftliche
Beschäftigung mit diesem Thema.

Wenn nun aber die eitlen Verfasser eher mäßiger Arbeiten
diese bei hausarbeiten.de einstellen oder bei Dr. Müller
veröffentlichen, die guten Arbeiten aber überwiegend der
Wissenschaft entzogen sind – wem ist damit geholfen? Wird
die Existenz einer Arbeit bekannt, so werden die
Wissenschaftler, die zu dem behandelten Thema forschen,
trotzdem versuchen, an sie heranzukommen. Clevere
telefonieren mit dem Betreuer, um herauszukriegen, ob sich
ein Blick lohnt, andere jagen ihre Hilfskräfte in eine
meistens sehr zeitraubende Recherche, wo man denn nun ein
Exemplar auftreiben könne. Die Universitätsbibliotheken
verweigern sich den Arbeiten ja in der Regel, manchmal
werden sie mit Zustimmung des Verfassers in die
Institutsbibliothek aufgenommen, oft aber auch nicht.
Prüfungsämter und Archive geben nicht ohne weiteres
Exemplare heraus, und wo mag eine Verfasserin, die Petra
Müller heißt, jetzt erreichbar sein? Solche Arbeiten sind
nicht selten „verwaiste Werke“ schon kurz nach ihrer
Entstehung.

Wir brauchen also Hochschulsatzungen, die den Kandidaten
vorschreiben, dass sie ihre Qualifikationsarbeiten Open
Access veröffentlichen sollen. Sinnvollerweise sollten, da
gerade auch der sogenannte libre Open Access (im Gegensatz
zum bloß kostenlosen gratis Open Access) für die
wissenschaftlich erwünschte Nachnutzbarkeit wichtig ist,
Creative Commons-Lizenzen empfohlen werden.

Weniger ambitioniert, aber auch nicht einfach zu
realisieren: Wir brauchen einen Gesamtnachweis der in
Institutionen, sei es Bibliotheken oder Archiven,
öffentlich zugänglichen oder dauerhaft vorhandenen
Arbeiten. Dieser Nachweis ist sinnvollerweise nach
Disziplinen zu organisieren. Und natürlich brauchen wir
eine Selbstverpflichtung der Institutionen, diese Arbeiten
genauso zu hegen und zu pflegen wie Handschriften oder
kostbaren Altbestand. Mir wurde neulich zugetragen, die
Bibliothek einer schwäbischen Pädagogischen Hochschule habe
gerade ihren über Jahre zusammengetragenen Bestand an
älteren Zulassungsarbeiten, darunter unersetzliche
lokalgeschichtliche Pretiosen, entsorgt.

Was bereits publiziert wurde, sollte digitalisiert werden.
Das gilt nicht nur für Abschlussarbeiten, sondern auch für
Monographien, Zeitschriften und graue Literatur. Die
Bibliotheken schützen gern die unbefriedigende
Urheberrechtslage vor, die sich aber in Kürze etwas
verbessern wird durch die aktuelle Gesetzgebung zu
verwaisten und vergriffenen Werken, aber bereits heute
könnten sie unendlich viel mehr leisten.

Für eine Disziplin, die es mit Bewegungskultur zu tun hat,
ist die Sportwissenschaft reichlich unbeweglich und
verharrt beim Alten. Es gibt so gut wie keine
Digitalisierungsprojekte im Bereich der Sportgeschichte.
Die Bibliothek der Kölner Sporthochschule unterhält keine
digitale Sammlung.

[Die Diskussion warf mir vor, ich zeichne die Lage zu
schwarz. Siehe zu sportwissenschaftlichen deutschen
Zeitschriften und Open Access:
http://archiv.twoday.net/stories/472713631/ ]

Und wenn ein Wissenschaftler gerne seine Publikationen Open
Access in einem Open-Access-Repositorium
zweitveröffentlichen würde, an wen könnte er sich wenden?
Der Schriftenserver der Sporthochschule enthält so gut wie
nur Dissertationen und ist auch nur für die
Hochschulangehörigen bestimmt. [Das ist falsch, es besteht
die - nicht beworbene - Möglichkeit für jedermann,
sportwissenschaftliche Arbeiten einzustellen.] Einen
disziplinären Schriftenserver gibt es nicht, er wird auch
nicht von der doch recht ärmlichen Virtuellen
Fachbibliothek angeboten. Anders bei der (freilich ungleich
besser aufgestellten) Kunstgeschichte: Der Schriftenserver
Artdok floriert, die virtuelle Fachbibliothek
Kunstgeschichte ist im Vergleich zu den anderen
herausragend.

Wenn jemand für eine lokale Sportgeschichte die Rechte
eingeholt hat und das Werk gerne auf einer dauerhaft
gepflegten und für die Langzeitarchivierung ausgelegten
bibliothekarischen Website mit persistentem Link wie URN
oder DOI veröffentlichen wollte, könnte er das nur in
wenigen Bundesländern tun wie zum Beispiel
Baden-Württemberg oder dem Saarland. Nicht in
Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es noch kein einschlägiges
Webarchivierungsportal.

Gerade im Bereich der Sportgeschichte gibt es viel graue
Literatur, die teils in Sportarchiven oder anderen
Dokumentationsstellen, teils in Bibliotheken verwahrt wird.
Nicht nur bei der Digitalisierung dieser seltenen kleinen
Schriften, die aber trotzdem wichtige Quellen darstellen
können, sollten Sportarchive und Sportbibliotheken besser
zusammenarbeiten als bisher.

Ich habe schon oft die Open-Access-Heuchelei der
Bibliotheken gegeißelt. Sie halten sich nicht an das, was
sie Wissenschaftlern predigen. Führende bibliothekarische
Fachzeitschriften wie die ZfBB sind noch nicht einmal mit
Verzögerung Open Access. Und ich ärgere mich immer wieder,
wenn ich sehe, dass bibliothekseigene Publikationen, selbst
wenn sie vergriffen sind, nicht als PDFs ins Netz gestellt
werden. Selbst kleine Heimatvereine sind da mitunter
weiter. Von der Schriftenreihe des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft gibt es keinen einzigen online
verfügbaren Band, zumindest gibt es keinen Link in der
Liste auf der Website.

Wenn sich viele kleine Bibliotheken zusammenschließen und
gemeinsam digitalisieren, dann können sie Großartiges
leisten. Und auch wenn die eigenen Ressourcen sehr begrenzt
sind, kann durch Einbeziehung der Öffentlichkeit
Erstaunliches geleistet werden. Stichwort: Crowdsourcing.
So war ein Aufruf der Europeana an die Bürgerinnen und
Bürger, Materialien aus dem Ersten Weltkrieg zum Scannen
vorbeizubringen, ausgesprochen erfolgreich.

Bibliotheken können durch das Bündnis mit den freien
Projekten Wikipedia und Wikisource nur gewinnen. Wer von
Ihnen war schon einmal auf der Wikisource-Seite Sport?
[Rückmeldung des Auditoriums: niemand.]

http://de.wikisource.org/wiki/Sport

Sie haben nicht viel versäumt, aber das lässt sich ja
ändern, denn auch Wikisource ist wie die Wikipedia ein
Wiki, das jede(r) bearbeiten darf. Der Nachweis
digitalisierter Inhalte liegt bei den Bibliotheken im
Argen, während Wikisource auf vielen Gebieten –
zugegebenermaßen bisher nicht im Bereich Sport – Enormes
leistet.

Was die Schriften bis etwa 1920 angeht, so sind sehr viele
davon durch Massendigitalisierungsprojekte – an erster
Stelle ist natürlich Google zu nennen - bereits im Netz.
Diese Schätze gemeinsam sachkundig zu katalogisieren, wäre
die genuine Aufgabe der Bibliotheken. Und es müssten noch
bestehende Lücken – überwiegend, aber nicht nur im Bereich
der Lokal- und Regionalliteratur – gezielt geschlossen
werden.

Wer von Ihnen weiß, dass die Düsseldorfer Universitäts- und
Landesbibliothek Schriften vor 1900 kostenlos für ihre
Nutzer digitalisiert? [Rückmeldung des Auditoriums:
niemand.]

Wer kennt die digitale Bibliothek HathiTrust in den USA?
[Rückmeldung des Auditoriums: niemand.]

Es handelt sich um ein großes Sammelbecken für die
Google-Scans des sogenannten Bibliotheken-Projekts. Ist ein
Titel dort bereits gescannt, kann er vom Rechteinhaber
problemlos für die Öffentlichkeit freigegeben werden.

Ein letzter Punkt: Web 2.0, das Mitmach-Web. Mit Wikisource
und Wikipedia wurde es ja bereits angesprochen. Sie werden
mittelfristig keinen Blumentopf mehr gewinnen, wenn Sie da
nicht aktiv mitmischen.

Wieso haben Sie keinen Account auf Facebook, Google+ oder
Twitter? Wieso führen Sie kein Blog?

Ein Präsentation beispielsweise alter Sportfotos auf
Flickr, alter Filme auf YouTube könnte Ihnen ein neues
Publikum erschließen und ihre bestehenden Nutzerkreise
fester an Sie binden. Sie brauchen diesen Rückhalt, denn
allmählich stellt sich die Frage nach der
Existenzberechtigung der Bibliotheken außerhalb von
Buchmuseen.

Ein Gemeinschaftsblog zur Sportgeschichte im
wissenschaftlichen Blogportal de.hypotheses.org – wer kennt
das? [Rückmeldung des Auditoriums: niemand.] – wäre eine
schöne Sache und eine ausgezeichnete Bereicherung. Dass
solche Gemeinschaftsblogs funktionieren können, zeigt das
Gemeinschaftsblog http://ordensgeschichte.hypotheses.org.
Sie finden in dem von der Doktorandin Maria Rottler
betriebenen Blog übrigens auch einen Hinweis auf eine
aktuelle Ausstellung zu Spiel und Sport im Kloster.

Natürlich werden Sie mein Referat in dem von mir
betriebenen Gemeinschaftsblog Archivalia – wer war da
schonmal drauf? – nachlesen können. Archivalia, das als das
führende deutsche Geschichtsblog gilt, hat eine
gelegentlich - auch von Peter Schermer - befüllte Rubrik
Sportarchive. [Frage: Wer hat Archivalia schon einmal
besucht. Rückmeldung des Auditoriums: ca. 6.]

Sollte der eine oder andere von Ihnen ein interessantes
Open-Access-Angebot ins Netz stellen, würde ich mich
freuen, darauf in Archivalia hinweisen zu können. Und
natürlich bin ich gern bereit, Sie kostenlos zu beraten,
wenn Sie nach dieser Tagung dafür einen Bedarf sehen.

--
http://www.inetbib.de

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.