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Re: [InetBib] Stellungnahme Anfrage K. Graf / Inetbib



On Sat, 07 Sep 2013 12:25:10 +0200
 Thomas Hochstein <inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:

Sagen wir so: Ihre Darstellung des Sachverhalts erscheint
nicht direkt
unvoreingenommen.

Andere Juristen sehen den Sachverhalt durchaus anders. beim
besten Willen kann ich auch nur einen minimalen
Erkentnnisfortschritt durch Ihren Beitrag nicht erkennen.

Es war unmittelbar nach dem Einspielen der Daten erkennbar,
dass jeder Nutzer die Lizenzkennzeichnung missverstehen
musste. Nochmals: Es handelt sich hier um Allgemeine
Geschaeftsbedingungen, bei denen Unklarheiten zu Lasten des
verwenders (hier BSB) gehen. Sie und die BSB koennen das
von Ihnen gewueschte Ergebnis fuenzigmal wiederholen -
versehentlich CC0 getaggte und nicht sofort widerrufene
Medien SIND CC0. Alles andere wuerde einen unerwueschten
Freibrief fuer den rechtlich nicht moeglichen
Lizenzrueckzug bedeuten, da man ja auch noch nach Jahren
behaupten kann, man habe lediglich die Metadaten unter die
Lizenz gestellt. Ein Blankoscheck fuer Betrueger.

Klaus Graf 

-- 
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