[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Schlechte Bücher? Publikationsmöglichkeiten im 21. Jahrhundert als Herausforderung für Bibliotheken



Sehr geehrter Herr Frank,

auch wenn wir in der Sache weitgehend übereinstimmen, hier nur eine kurze
Anmerkung zu Ihrer Aussage:
„In der Informatik ist die Halbwertszeit von Wissen etwa 5 Jahre, d.h. nach 5 Jahren ist 50 Prozent des Wissens wertlos geworden.“

Mit dieser und ähnlichen Aussagen musste ich mich in meinem Berufsleben immer wieder auseinandersetzen, muss aber dabei drei Punkte klären: 1. Nicht das Wissen hat eine Halbwertszeit von 5 Jahren, sondern nur die zitierte und auch benutze Literatur, weil wir (von den allerneusten Publikationen abgesehen, die wir eher in einer Woche zur Hälfte sichten) ältere Quellen nur zitieren können, wenn wir die Quellen auch geprüft haben.

2. Wissen veraltet weitaus langsamer (meines Wissens auch nur linear und nicht in einer e-Funktion), weil nur ein sehr geringer Teil in einer wissenschaftlichen Publikation wirklich begründete Information (Wissen) ist, und weil die Begründungen, wenn sie richtig sind, nur schwer obsolet werden können.

3. Die Halbwertszeit von 5 Jahren gilt nicht nur für die Informatik, sondern sowohl für die wissenschaftliche Literatur, als auch beispielsweise für die Belletristik, wie ich mal feststellen musste. Ich warne auch immer dringend davor anzunehmen, dass die Halbwertszeit in den Geisteswissenschaften höher liegt, weil es bedeuten würde, dass die Erwerbungsetats dort gekürzt werden könnten. Das ist aber erfahrungsgemäß nicht der Fall. Nur wenn man sehr kleine Fachgebiete betrachtet (z.B. eine Programmiersprache), kann die Halbwertszeit stark schwanken, bei größeren Themenkreisen (z.B. Informatik mit ihrer historischen Entwicklung) pegelt es sich auf 5 Jahre ein.

Ich verzichte hier darauf die Quellen zu zitieren, in denen ich meine Untersuchungen dazu publiziert habe, das kann aber weitgehend in „Zwischen Informationsflut und Wissenswachstum" (2009) nachvollzogen werden.

MfG
Walther Umstätter


Am 2013-09-09 15:14, schrieb Dr. Michael Frank:
Sehr geehrter Herr Umstaetter,

ich kann Ihren Ausfuehrungen bis zum letzten Absatz folgen, muss
jedoch den geisteswissenschaftlichen Fokus durchaus sehen. In der
Informatik ist die Halbwertszeit von Wissen etwa 5 Jahre, d.h. nach 5
Jahren ist 50 Prozent des Wissens wertlos geworden. Das ist gerade die
zeitliche Laenge eines Bachelor- und Masterstudiums. Ausserdem muessen
Ingenieure vorhandenes und neu zu findendes Wissen auf die Loesung
gestellter Probleme anwenden, und das ist individuell immer wieder neu
eine Herausforderung, auch bei oft gleichen Problemstellungen quer
durch die Welt. Insofern - nur wer es wirklich begriffen hat und sich
tief engagiert hat, kann dann etwas vorweisen und glaubhaft vertreten.
 Und darauf koennen wir durchaus bauen, wenn Leistungen bewertet
werden muessen. Das Lesen von Werken, die sich mit aehnlichen
Problemstellungen befasst haben, ist da gerade erwuenscht, eben weil
es selten "dieselbe" Loesung gibt. Im Gegenzug sind neue theoretische
Erkenntnisse seltener als in anderen Sphaeren der Wissenschaft. Es
kann also auch seltener Thema von Graduierungsarbeiten sein,
theoretische Konzepte aufzuarbeiten. (Etwa 'Unterstuetzung von Unicode
in Betriebssystemen und Anwendungssoftware' oder aehnliches.)
In der Informatik (und Mathematik) gibt es also weniger Sorgen mit
Vollplagiaten oder Grossplagiaten in der Stufe der
Graduierungsarbeiten. Wobei die Erziehung zu ethischem
Arbeitsverhalten Schwerpunkt im Studium ist.

Ein weiterer Punkt ist, dass noch immer mit der Bachelor- oder
Masterarbeit die Berufsbefaehigung nachgewiesen werden muss. Es muss
nichts absolut "Neues" dabei auf der grossen Skala erwiesen werden.
Und Menschen brauchen aus meiner Sicht einen anerkannten beruflichen
Abschluss, besonders in Dtl. (siehe Aussiedler aus Osteuropa und deren
Abschluesse, einige DDR-Abschluesse, nicht-EU-Abschluesse), um einmal
eine Familie ernaehren zu koennen. Diesen unter den Vorbehalt der
spaeten Nachpruefung zu stellen, halte ich fuer sehr bedenklich.
Soetwas sind eher Tatsachenentscheidungen am Abschlusstag des
Studiums. Und die Beurteilenden koennen sich nur fit machen, das
Wissen der das Studium Abschliessenden zu verifizieren, ohne
Weltbibliotheken vorher sprachuebergreifend nach UEbereinstimmungen
von Textstellen maschinell durchforsten zu muessen.

Betrugsmoeglichkeiten gibt es auch andere: Ghostwriter, 'kreative'
UEbersetzungen aus Fremdsprachen - um zwei zu nennen. Einige
beherrschen auch die kreative sprachliche Umformulierung 'on the fly'.
Das wird auch in Zukunft nicht alles gefunden werden koennen. Und die
Beurteilenden haben objektiv das Risiko, der mangelnden Sorgfalt im
Pruefungsprozess bezichtigt zu werden.

Ich wuerde also den Fokus lieber auf neue kreative Werke und Loesungen
setzen, die Menschen nuetzlich sind. Und auf gut ausgebildete junge
Menschen.

Geheimhaltung von Wissen, wirtschaftliche Verwertung, Rechte und
Pflichten in diesem Umfeld, Umtriebe etc. sind noch einmal andere
Fragen. Ob individuell oder institutionell oder staatlich. Das hat
auch lange Geschichten.

Soviel, ich muss arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Frank.
--------------------------------


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von h0228kdm
Gesendet: Samstag, 7. September 2013 18:44
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Schlechte Bücher? Publikationsmöglichkeiten im 21. Jahrhundert als
Herausforderung für Bibliotheken

Sehr geehrter Herr Frank,

die unterschiedlichen Reglungen bei der Verffentlichung von Qualifikationsarbeiten muss man
historisch sehen. Bachelor-, Diplom-,
Magister- oder Master-Arbeiten galten bislang (als das Publizieren noch teuer und aufwendig war) nicht als publikationsfhige Arbeiten, da sie nur zeigen sollten, dass die Autoren damit nachweisen, dass sie auf dem Stand des Wissen zur Abgabezeit sind. Sie mussten also keine neuen Thesen aufstellen und verteidigen, wie es Aufgabe bei Dissertationen ist. Das sie es
trotzdem oft taten, ist eine andere Frage.
Sinnvollerweise waren diese Arbeiten auch oft nur berprfungen von bereits publizierten Erkenntnissen, im Sinne der Selbstkontrolle der Wissenschaft. Um die Qualitt der Dissertationen zu sichern, mussten diese erst durch die Promotion bzw. den Prfungskommissionsvorsitzeden frei gegeben werden. Waren die Thesen nicht zu verteidigen, kam es auch zu keiner Verffentlichung. Es wurde mglichst streng auf Schpfungshhe geachtet. Nur am Rande sei noch angemerkt, dass bei Habilitationen die Autoren meist schon so viel Verffentlichungen hatten bzw. haben, dass die Habilitation meist ein Resmee aus diesem Fundus an publizierter wissenschaftlicher Erfahrung (inklusive Dissertation) ist. Trotzdem wurde in der Habilitation noch einmal darauf geprft, ob der Autor geeignet ist die jeweilige
Lehrmeinung didaktisch und state-of-the-art zu vertreten.

Nun ist die alte Form der Publikationsbegrenzung auf Papier inzwischen eher anachronistisch, da das heutige Publikationswesen dazu gefhrt hat, dass z.B. Autoren von Bachelor-Arbeiten rascher und einfacher Urheber und Verwertungsrechtebesitzer werden knnen (wie auch jeder Laie, der sein mediales Elaborat ins Netz stellt) als Promovenden. Auch im wissenschaftlichen Publikationswesen ist die sog. Kleine Mnze des Urheberrechts immer kleiner und das Recht auf Publikation immer demokratischer geworden. Es geht immer weniger um wirklich neue Erkenntnisse und Schpfungshhe, aber immer fter um die Miteinflussnahme auf das Public-Domain-Wissen in der Big Science. Schon der Vortrag von Dr. Graf, mit der Verbreitung in Inetbib, ist dafr ein schner Beleg. Insbesondere durch seinen Verweis (bzw. die Frage) auf den Gemeinschaftsblog
Archivalia  wer war da schonmal drauf?

Welche neuen Erkenntnisse in unserer Gesellschaft wirklich virulent werden, zeigt sich nicht mehr dadurch, wer noch zu Wort kommen darf, wie frher, sondern wer sich in der schriftlichen Diskussion mit seiner Argumentation so durchsetzen kann, so dass er immer mehr Autoren findet, die bereit sind fr das neue Wissen die Verantwortung mit zu bernehmen, denn jedes Wissen bringt fr die Menschheit neue Verantwortung, was man biblisch als Erbsnde bezeichnet ;-) Schon die Vervielfltigung und Verbreitung einer Information bedeutet bekanntlich eine solche
Verantwortungsbernahme durch die Verlage.

Neben der Flut an Einflussnahme auf die Meinungen in unserer Gesellschaft (insbesondere dadurch, dass immer fter die Sender, und nicht die Empfnger, die Informationsverbreitung bezahlen) gibt es auch eine zunehmende Geheimhaltung, die ja auch dazu fhren kann, dass die Publikationen von immer mehr neuen Erkenntnissen, wie Sie Herr Frank richtig schreiben, nicht publiziert werden, weil die Autoren es nicht erlauben. Sie nehmen aber damit in Kauf, nicht als Urheber in die Geschichte eingehen zu knnen, denn man kann geistiges Eigentum nur
erwerben, wenn man es der Gesellschaft allgemein zur Verfgung stellt
(http://libreas.eu/ausgabe18/texte/01umstaetter.htm).

So lange also viele Prfungsarbeiten, wie bisher, geheim gehalten werden, knnen ihre Themen also immer wieder neu vergeben werden, ohne dass jemand etwas von den Ergebnissen erfhrt, und die Gutachter bekommen ein Wissen, das nur sie haben ;-) Ich habe aber auch schon erlebt, dass Studierende so von einer Arbeit Kenntnis erhielten, die ich nicht kennen konnte, aber die die gleiche Thematik hatte, die ich vergab. Das ist die wahre Crux die Herr Graf anspricht. Spannend wird es, wenn ein Student Kenntnis von einer mit sehr gut beurteilten Arbeit erhlt, sie an einer andere Hochschule als Prfungsarbeit einricht und ein ungengend bekommt, obwohl bzw. weil die Gutachter gar nicht wissen, dass die Arbeit schon einmal beurteilt worden war. Das wird zwar sicher nicht oft auftreten, weil der Student ja zugeben msste, dass er ein Plagiat betrieben hat, aber es soll ja Journalisten geben, die sich durch so bse Tests einen Namen machen. (Ich hatte dieses Vergngen in meiner Schulzeit, als ich mal aus Zeitmangel, in einem Hausaufsatz aus einem Lehruch wrtlich abgeschrieben hatte, woraus meine Physiklehrerin erkannte, dass der Autor des Lehrbuchs (R. W. Pohl), einen deutlichen Mangel an physikalischer Begabung zeigt ;-) Das Problem ist also nicht neu, es wird aber durch copy & paste immer gravierender, denn die meisten Menschen wissen doch gar nicht mehr, was sie in ihren Texten alles zusammen kopiert haben, weil sie die Zitate in ihrer Textverarbeitung sammeln und nicht in Volltextdatenbanken, mit Zitat und Quelle. Das ging sicher nicht nur Herrn Guttenberg so, und bekanntermaen kamen seine Kritiker auch nicht zu einem "Summa cum laude".

MfG
Walther Umsttter


Am 2013-09-07 14:44, schrieb "Michael Frank":
> Sehr geehrter Herr Graf,
> Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Blogs,
>
> ich moechte kurz einige Fakten und Gesichtspunkte zusammentragen, die
> meiner Sicht als Verantwortlicher an der HTWK Leipzig, Fakultaet
> Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften, entstammen. Ihre
> Ausfuehrungen enthalten die eine Seite der Forderungen von
> OEffentlichkeiten, es gibt noch einige andere nicht so offensichtliche
> Aspekte, die Hochschulen beeinflussen koennten.
>
> Zum einen ist es das Urheberrecht. Die Studentin und der Student
> besitzt grundsaetzlich das Urheberrecht an ihrer/seiner
> Graduierungsarbeit, und nicht die Bildungseinrichtung. Er/sie darf
> ohne Angabe von Gruenden z.B.
> sein/ihr Werk mit einem Sperrvermerk belegen, der fuer die Hochschule
> rechtsverbindlich ist. Dann kommen die Belegexemplare davon bei uns
> bis zur Vernichtung in den Panzerschrank. Und die Gutachter sind durch
> gesetzliche Vorschriften zur Wahrung des Dienstgeheimnisses gebunden.
> Die Hochschulgesetze der Laender ermaechtigen meines Wissens nicht,
> zwangsweise die UEbergabe einer Kopie der Graduierungsarbeiten an
> Bibliotheken zu erzwingen. Dasselbe gilt fuer digitale
> Veroeffentlichungen. Und Pruefungsunterlagen muessen einerseits
> aufbewahrt werden, gewisse Fristen, andererseits duerfen Sie auch
> spaeter nicht veroeffentlicht werden.
> Persoenlich bin ich fuer die Wahrung der Buergerrechte.
> Und die Partnerbetriebe, die wir haben, haben bisher keine Einsicht in
> unsere Graduierungsarbeiten verlangt - seltsam. Auch
> Nichtpartnerbetriebe nicht.
>
> Bei Promotionen liegt der Fall etwas anders, da gibt es wenige Gesetze
> dazu. Die Promotionsordnungen werden sich von den Fakultaeten und
> Senaten der Universitaeten immer noch in freier Tradition gegeben, und
> der Staat verzichtet auf eine vorschreibende Rechtsaufsicht.
> (Zumindest ist mir kein staatlicher Einspruch je begegnet. Maximal die
> Justitiare der Universitaeten und die Selbstzensur der Professoren als
> Personengruppe verhindern Unzeitgemaesses. Weniges steht im
> Hochschulgesetz des Bundeslandes. In den Gremien haben Professoren
> meist die einfache Mehrheit.) Deshalb kann dort auch drinstehen, dass
> nur die Abgabe von Pflichtexemplaren binnen X Wochen nach der
> Verteidigung zum Erhalt der Doktorurkunde und zum Fuehren des
> Doktortitels berechtigt, sonst wird er versagt. (Von den Kosten
> schweigen wir.)
> Frage: Sollen wir das auch bei Bachelor- und Masterarbeiten so machen?
> Der Unterschied bei den Finanzaufwendungen ist z.B., das nur eine
> Minderheit der Studierenden BAFoeG bekommt und etwa 30 Prozent der
> Studierenden bei uns nur studieren koennen, weil sie nebenher arbeiten
> gehen. Im Masterstadium steigt das auf ueber 70 Prozent im
> Abschlussjahr.
> Ich persoenlich bin dagegen, die Graduierung nochmals vom Geldbeutel
> abhaengig zu machen.
>
> Dann kommt noch der Druck der Gesellschaft dazu. Die geburtenschwachen
> Jahrgaenge (zumindest im "Osten") fuehren dazu, dass die
> Zulassungsbedingungen zum Studium immer mehr gelockert werden
> (teilweise durchaus demokratisch). Natuerlich sinkt die Qualitaet der
> BewerberInnen ab, ein Jahrgang 1. Semester Informatik Bachelor hatte
> z.B. den Zugangsdurchschnitt 3,2 (das Dach liegt bei 4,0). Weiterhin,
> das neue Saechsische Hochschulfreiheitsgesetz sieht z.B. das
> Schliessen von Zielvereinbarungen des SMWK mit den Hochschulen vor, in
> denen bei Androhung einer finanziellen Bestrafung gefordert werden
> soll, dass ein gewisser Ratio von Immatrikulierten zu Absolventen
> eingehalten werden soll (und bei Strafe des Untergangs dann auch
> eingehalten werden muss).
> Das treibt bei uns erste Blueten. So wird versucht,
> Mathematiklehrenden Pruefungen zu entziehen, in harten
> Ingenieurwissenschaften. (Ich persoenlich erwarte in Zukunft mehr
> "einstuerzende Neubauten".)
>
> Um nicht missverstanden zu werden - an der HTWK heisst Dienst als
> HochschullehrerIn gewoehnlich, 12 Stunden Arbeit am Tag und Opferung
> eines Tages des Wochenendes fuer Arbeit. "Bequem" ist hier keiner,
> sonst sagen ihm/ihr die Studierenden schon Bescheid, ggf. ueber die
> Gremien.
> Und es ist sehr kreativer Dienst, auch didaktisch. Das
> Betreuungsverhaeltnis liegt bei 1 zu 30 bis 1 zu 50. Studienrichtungen
> mit schlechtem Schluessel muessen sich anhoeren, dass ihr weiteres
> Betreiben unoekonomisch sei.
>
> Insofern moechte ich den Ball einmal wieder in die Luft werfen und
> "die Bibliotheken" fragen, ob sie nicht an den Fakultaeten um die
> UEbertragung der Rechte an Graduierungsarbeiten werben, zumindest aber
> ueber ein Einstellungsrecht bei ihnen informieren wollen. Und auch das
> Bibliothekswesen, ja jede Bibliothek, koennte einen Verlag a la VDM
> "gruenden" (muss sie ja gar nicht, Rechteuebertragung reicht,
> gebuehrenpflichtige Fernleihe fuer Kopien deckt die Kosten), der
> Graduierungsarbeiten 1-zu-1 vom Absolventen zum Druck annimmt.
> Ob die Verlage sich nach Noten, Bewertungen, Gutachten erkundigen,
> sind gute Fragen. Ich habe noch von keiner Anfrage an unsere Fakultaet
> diesbezueglich gehoert, Auskuenfte wuerden aber auch unter den
> Datenschutz fallen. Man muesste es im Einzelfall mit Manuskripten
> einmal selbst per Einreichung in Verlagen testen.
>
> Also: Bibliotheken koennten durch Werbung und Einholung von Rechten
> eine neue Zuverdienstquelle im Bereich der Graduierungsarbeiten unter
> der Promotionsstufe erschliessen. Oder?
>
> Die Betriebe wuerden in ihre Praktikumsvertraege dann aber auch
> aufnehmen, dass Geheimhaltung pauschal Pflicht wird, was bei uns 80
> Prozent etwa der Arbeiten betreffen wuerde.
> Und unsere Hochschulbibliothek sammelt meines Wissens bereits
> Graduierungsarbeiten und laesst sich die Rechte ueberschreiben, und
> zwar von den AutorInnen.
>
> Andererseits, nach der Causa "Gutenberg" werden immer mehr Studierende
> von ihrem Recht auf Sperrklausel Gebrauch machen. Wer laesst sich im
> Leben schon gern boese ueberraschen. Das wuerde ja auch ihre/seine
> Kinder dann oekonomisch betreffen. Bisher sind es nur vertraglich
> begruendete Faelle, in denen es Sperrklauseln bei uns gibt, also ist
> Ehrlichkeit der AutorInnen vorhanden. Und wir verlangen die Arbeit als
> PDF-Datei.
> (Ketzerisch koennte ich fragen: Haben eigentlich alle
> BibliothekarInnen hier im Blog ihre Graduierungsarbeit veroeffentlicht? Wie 
viel Prozent?
> Meine Diplomarbeit ist inhaltlich in einer wissenschaftlichen
> Zeitschrift
> nachzulesen.)
>
> Mit dieser versoehnlichen Note moechte ich schliessen und bitte um
> Nachsicht, wenn ich mit Ihnen, Herr Graf, nicht voll uebereinkommen
> kann, und wenn ich nicht alle guten Ideen Ihres Vortrags hier
> ausreichend wuerdigen konnte.
>
> Schoenes Wochenende und gute Erholung. Ich muss jetzt vier Manuskripte
> von Graduierungsarbeiten schaffen, ueber 250 Seiten. Inhaltlich, nicht
> nur lesetechnisch.
>
> Mit freundlichen Gruessen
> Michael Frank.
>
> Studiendekan Medieninformatik, und ab 07.10.2013 auch
> Bibliotheksinformatik zusammen mit den KollegInnen vom Studiengang
> "Bibliotheks- und Informationswissenschaften" natuerlich - ein echtes
> Kooperationsprojekt.
>
>
> ----------------------------------------------------------------------
> ----
>
>
> Klaus Graf <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> schrieb :
>
>> Da mein Vortrag auf der 34. Tagung der AG sportwissenschaftlicher
>> Bibliotheken am 4.9.2013 hier des fteren diskutierte Themen betrifft,
>> dokumentiere ich ihn im Volltext.
>>
>> Klaus Graf
>>
>> ...
>
> Sorry, um die Einreichungsgrenze von 35 Kilobyte einhalten zu koennen,
> muss ich fuer den eigentlichen Betrag auf den Original-Blog-Eintrag
> verweisen.
> M.F.
>
>
> _____________________________________________
> HTWK Leipzig FIMN Webmail
>  https://webmail.imn.htwk-leipzig.de/nocc/

--
http://www.inetbib.de

--
http://www.inetbib.de

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.