[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Stellungnahme Anfrage K. Graf / Inetbib



Jan Schnasse schrieb am 16.09.2013:

auch für die Digitalisate gilt. Dabei kommt es ausschließlich auf die
Anlieferung der Daten von der BSB an die Europeana an, nicht aber
darauf, wie die Europeana die Lizenzkennzeichnung dargestellt hat -
denn die Europeana ist nicht Rechteinhaberin und kann daher weder
Lizenzen wirksam erteilen noch auf Rechte verzichten.

auch auf die Gefahr hin, dass diese Zwischenfrage an der eigentlichen
Diskussion vorbeiläuft: Was bedeuten Ihre Ausführungen für den
Benutzer der Europeana? Muss ich den Lizenzangaben in der Europeana
nun generell mit Mißtrauen begegnen, d.h. gegebenfalls jedesmal bei
der einliefernden Institution nachfragen. Das wäre allerdings schade. 

Das ist mehr eine tatsächliche Frage als eine Rechtsfrage (nämlich
die, wie genau die Europeana arbeitet).

Sie gehen *immer* ein Risiko ein, wenn Sie sich auf Rechteangaben
verlassen. Sie können Nutzungsrechte nämlich nur erwerben, wenn
derjenige, der sie Ihnen anbietet, diese Rechte wirksam übertragen
kann.

Wenn in der Europeana, in der Wikipedia oder sonstwo ein bestimmtes
Bild oder ein bestimmter Text (oder ein anderes Werk) angeboten werden
und Nutzer X behauptet "das ist meins, und ihr dürft es alle nutzen"
oder "das ist von Y, und er hat es unter eine CC-Lizenz gestellt",
dann hilft Ihnen das nur dann und genau dann, wenn das auch stimmt.
Wenn in Wahrheit Nutzer X gar nicht der Rechteinhaber ist oder Y das
Werk gar nicht unter eine freie Lizenz gestellt hat, dann können Sie
die falschen Angaben von X dem wahren Rechteinhaber nicht
entgegenhalten. Alles andere wäre ja auch noch schöner - dann würde ja
ein Irrtum oder gar eine bewusste Lüge genügen, um den Rechteinhaber
rechtlos zu stellen.

Das gilt auch nicht nur für freie Lizenzen. Wenn Sie bei einer
Bildagentur die Nutzungsrechte an einem Foto für viel Geld einkaufen,
diese Agentur aber in Wahrheit gar keine Rechte an diesem Foto hat,
ist auch das wiederum Ihr Problem. Einen gutgläubigen Erwerb von
Nutzungsrechten gibt es im deutschen Recht nicht (im Gegensatz zum
gutgläubigen Erwerb von Sachen).

In allen diesen Fällen können Sie von dem wahren Rechteinhaber, bspw.
dem Urheber, auf Unterlassung usw. in Anspruch genommen werden, auch
mit den damit zusammenhängenden Kostenfolgen. Sie können dann ggf.
Ihrerseits denjenigen, der sie durch falsche Angaben in diese
missliche Situation gebracht hat (den Nutzer X, die Bildagentur) in
Anspruch nehmen, aber das hilft Ihnen natürlich nur, wenn der (a)
ermittelbar und (b) zahlungsfähig ist.

Freundliche Grüße,
-thh

-- 
http://www.inetbib.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.