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Re: [InetBib] Datenschutz in Bibliotheken



Am 12.11.2013 17:00, schrieb Klaus Zehnder:

Frage: Werden nach bestimmten vertraglichen Regelungen zwischen
Bibliotheken und Google usw. lediglich Metadaten zu publizierten Medien
(also öffentliche Daten) weiter gegeben oder werden Kundendaten
(personenbezogene vertrauliche Daten) von Bibliotheken an amerikan.
Konzerne wie Google weiter gegeben?

Benutzerdaten: Kann ich mir nicht vorstellen. Wozu auch?

Erhalten große IT-Konzerne
Bibliotheks-Kundendaten durch Cookies usw?

Jein. Nutzerverhalten ist durch Cookies grundsätzlich gut verfolgbar. Bei Aufruf jeder Webseite, in der Inhalt von zum Beispiel Google, Facebook oder auch Ihrer Bibliothek geladen wird, kann grundsätzlich ein zuvor gesetztes Cookie, das eine einmalige Kennung enthalten kann (nicht muss), an den Webserver (also Google, Facebook, Ihre Bibliothek,....), der diesen Inhalt bereit stellt, übertragen werden. Das passiert zum Beispiel auch, wenn in einer Webseite Werbung von Google (oder einer anderen Quelle), der "Facebook-Button" oder eben Cover-Bildchen von Amazon oder Google Books eingebunden sind (ok, stimmt nicht ganz, es kommt darauf an, wie diese eingebunden sind). Insofern halte ich die Kritik an der Einbindung von manchen externen Inhalten in Webseiten zum Beispiel von Bibliotheken für berechtigt.

Wenn das Cookie nun eine eindeutige Kennung (z.B. "47110815ABCD") enthält, kann man damit also schonmal ganz gut das (Klick-)Verhalten im Web verfolgen, eben auch auf Webangeboten von Bibliotheken, wenn die solche Inhalte einbinden. Man hat damit aber noch nicht zwangsläufig eine Verknüpfung mit "Kundendaten". Es gibt natürlich auch Wege, Ihren Namen, Ihre Adresse und sonstige persönliche Daten mit dieser Kennung zu verknüpfen. Nicht aus den Nutzerdaten von Bibliothen (es sei denn, eine Bibliothek sichert ihre Benutzerdaten nicht). Aber indem Sie sich zum Beispiel bei Google einloggen, um Ihre Email zu lesen oder einen anderen Dienst zu nutzen, dazu haben Sie üblicherweise bei der Registrierung schon persönliche Daten wie einen Namen u.ä. abgeliefert (die natürlich falsch sein können). Diese persönlichen Daten sind für Firmen wie Google aber eigentlich nicht so interessant. Denen ist für ihr Geschäft eigentlich egal, wie Sie heißen oder wo Sie wohnen (das interessiert eher andere). Interessanter ist es, Ihr individuelles Verhalten im Web zu beobachten und daraus einerseits Schlussfolgerungen über Verhalten von Personengruppen zu ziehen und andererseits Ihnen zielgerichtet verlockende Angebote, aber auch relevante Links als Suchergebnis (vieles hat halt zwei Seiten) zu unterbreiten. Dazu genügt aber die eindeutige Kennung, man braucht da keinen Namen oder eine Adresse.

Die Weitergabe von Metadaten über Bücher an Google ist ein Thema, und
man merkt: das Gefühl der Wirtschaftlichkeit fragt: wertvolle Dinge
verschenken, und dann auch noch an Stellen, die damit indirekt Geld
machen und auch gar nicht staatlich oder wenigstens gemeinnützig sind?
Wichtiger erscheint mir jedoch, zu klären, ob Suchmaschinen wie Google
in Bibliotheksportalen recherchieren dürfen, und ob sie dies etwa
mittels eigener Software automatisch tun dürfen.

Google sammelt einfach Webseiten ein (Harvesting). Viele im Web zugängliche Bibliotheks-Kataloge sind leider immernoch technisch so implementiert, dass man die Webseiten darin (also die Darstellung der Daten) gar nicht sinnvoll einsammeln kann. Aber wenn das technisch möglich ist, macht Google (und andere) das selbstverständlich. Nicht weil das so tolle Bibliotheksdaten wären, sondern weil sie schlicht alles sammeln, was sie kiregen können. Das ist ja auch gut und richtig so. Was im Web ist, soll bitteschön auch verlinkbar und findbar sein, sonst ist es kein Web. Man kann aber selbst als Betreiber eines technisch korrekt funktionierenden Webangebots (also zum Beispiel eines OPACs, der wirklich verlinkbar ist) mit einer kleinen Datei verhindern, dass Google (und andere) automatisiert diese Webseiten "abernten". Dazu gibt es den Robots Exclusion Standard, an den sich eigentliche alle Suchmaschinenbetreiber (auch Google) brav halten: http://de.wikipedia.org/wiki/Robots_Exclusion_Standard Google ist also kein Grund für den Betrieb von (web-technisch) kaputten OPACs.

Ob sie so etwa ganze
open-source-Datenbanken abfischen dürfen und dieses know-how dann selbst
in eigener Regie über ihre Portale publizieren und anbieten dürfen.

Können wir mal diese "Portal"-Idee beerdigen? Das Web besteht aus Inhalts-Knoten. Diese können beliebig und immer wieder neu verknüpft werden. Das "Portal" als Sammlung von Daten nach irgendwelchen Kriterien entsteht erst im Kopf des Nutzers.

Einige der von uns betriebenen Kataloge werden von Google "geerntet" und "Daten" darin sind über die Google-Suche findbar. Das bedeutet, dass Google Links zurück in eben jene Kataloge bei passenden Suchen als Treffer anzeigt und Google-Nutzer so in diese Kataloge und damit zu Bibliotheksangeboten und damit Bibliotheken kommen. Ist das nicht das, was wir wollen? Dabei spielen übrigens keinerlei Cookies oder ähnliches eine Rolle...

Der
Unterschied zu dem open source Gedanken wäre, dass Google
erwerbswirtschaftlich tätig ist und deswegen nicht nur oder nicht
unmittelbar gemeinnützig orientiert ist.

Open Source Software schließt kommerzielle Verwertung überhaupt nicht aus. Ein häufiges Missverständnis.

Viele Grüße,
Till Kinstler

--
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