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Re: [InetBib] Urheberrechtsschutz durch Foto-Footer?




Sehr geehrter Herr Barth,

wenn ich etwas mit geklauten Schrauben zusammenschraube, was ansonsten
vollstaendig mir gehoert, muss ich dann fuer die Schrauben bezahlen?
Und wenn man besonders viele geklaute Schrauben nimmt und dann was
wirklich hübsches daraus macht, könnte man sich doch auf  § 24 des
Urheberrechtes (Freie Benutzung) beziehen, oder?

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines
anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des
benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

Spannend ist nun, was unsere Listenjuristen aufklärend dazu beitragen
werden.

Viele laienhafte Grüße

Andreas Bohne-Lang


-- 
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