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Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels



Klaus Graf braucht sich nicht in eine Linie zu stellen, er ist die Linie und man fragt sich kaum noch, warum er bei Sachfragen zugleich sein Mütchen an den Bibliothekaren kühlen muss.

Wissenschaftliche Bibliotheken besitzen Dissertationen aus dem Inland, aber auch vergleichbare Werke aus dem Ausland. Die knappen Personalressourcen in den Bibliotheken ermöglichen die Ihnen hier von einigen Personen zugedachten Aufgaben einer wissenschaftlichen Weltpolizei nicht. Wenn man diese Aufgabe der entsprechenden Hochschulbibliothek überließe, hätte man eine klare Regelung und eine einfache Seminarbibliothek könnte ihre Ressourcen sachgerechter ihren Nutzern zuwenden. Dem nutzenden Wissenschaftler würde man überlassen, das von ihm recherchierte Material zu validieren, aber das gehörte doch wohl bisher auch schon zu guter wissenschaftlicher Praxis?

Dietrich Pannier


Am 26.06.2014 17:07, schrieb Klaus Graf:
Aus meiner Sicht stellt sich Steinhauer mit dieser
Wortmeldung in eine Linie mit einer großen Koalition von
Vertuschern, die Plagiate unter den Teppich kehren. Es
fehlt an der Abwaegung des Interesses der
(wissenschaftlichen) Oeffentlichkeit, ueber zentrale Fakten
hinsichtlich von Publikationen, die aus guten Gruenden in
Deutschland einer VeroeffentlichungsPFLICHT unterliegen,
unterrichtet zu werden. Ich moechte nicht wissen, wieviele
Plagiatoren schon bei Google ihr "Recht auf Vergessen"
angemeldet haben.

Datenschutz-Hysteriker Steinhauer verkennt den Primat des
wissenschaftlichen Diskurses und die gebotenene Transparenz
bei Entzugsentscheidungen. Im Sinne der Wissenschaft ist
einzig und allein eine Praxis, die

- bestehende Exemplare (auch auf Hochschulschriftenservern)
sichert

und

- transparent ueber Aenderungen des
Hochschulschriftenvermerks unterrichtet, so dass der
potentielle Leser indirekt ueber den Titelentzug
unterrichtet wird.

Klaus Graf


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Dietrich Pannier
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