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Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels



On Sun, 29 Jun 2014 17:35:05 +0000
 "Walger, Nicole" <N.Walger@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Liste,
hinsichtlich des diskutierten Umgangs mit Dissertationen
nach Entzug des Doktortitels aufgrund von Plagiaten,
können wir uns der hier von verschiedener Seite
vorgetragenen Meinung anschließen, dass diese Werke in
den Beständen verbleiben, aber nach Möglichkeit mit einer
entsprechenden Markierung, einem geeigneten Vermerk
versehen werden sollten.
Die hier stattfindende Diskussion bezieht sich unseres
Erachtens aber zu stark einseitig auf Schriften, die von
Plagiaten betroffen sind. Noch ungenügend erwähnt bleiben
Arbeiten, die von Datenmanipulationen bzw. -fälschungen
betroffen sind. Auch hier gibt es inzwischen zahlreiche
Beispiele für den Entzug von Doktortiteln (und
Habilitationen). Im Gegensatz zu Schriften, die zwar von
Plagiaten betroffen sind, aber nicht zwangsläufig
zugleich wissenschaftliche fragwürdige oder
problematische Informationen bieten, besteht im Fall
manipulierter Forschungsdaten die Gefahr der
Weiternutzung und damit zumindest der Verzerrung bzw.
Störung des wissenschaftlichen Diskurses. Es wäre zu
fragen, inwieweit das öffentliche Interesse an der
Verlässlichkeit wissenschaftlicher Ergebnisse hier
möglicherweise den Anspruch der Amtsverschwiegenheit und
des Datenschutzes des betroffenen Autors übersteigt.
Sicher können Bibliotheken nicht die Verantwortung für
die wissenschaftliche Richtigkeit der von ihnen
bereitgestellten Informationsmittel vollumfänglich
übernehmen. Gesetzt den Fall, dass ihnen jedoch
anerkanntermaßen nicht nur fehlerbehaftete sondern klar
manipulierte Schriften bekannt sind, besteht unseres
Erachtens für Bibliotheken eine Verpflichtung zur
angemessenen Kennzeichnung im Sinne der Nutzer sowie des
wissenschaftlichen Diskurses.

Ich darf auch auf die Moeglichkeit der Kataloganreicherung
aufmerksam machen. Leider stehen die aus meiner Sicht
ziemlich ueberfluessigen Cover im Vordergrund, die
Rezensionen im Hintergrund, waehrend Inhaltstexte und
Inhaltsverzeichnisse fast schon Standard sind. Falls also
veroeffentlichte Informationen vorliegen, spricht aus
meiner Sicht - vorbehaltlich einer Verletzung des
Persoenlichkeitsrechts in Ausnahmefaellen - nichts dagegen,
Zusatzinformationen auch jenseits der genannten Gattungen
einzubringen oder ueber Nutzerkommentare einbringen zu
lassen. Hilfreicher als ein Link zu Amazon sind sie
allemal.

Klaus Graf

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