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[InetBib] Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein zu Facebook-Fanseiten



Liebe Liste,

Dieses Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ist auch 
für Bibliotheken relevant: Der Unabhängige Landesdatenschutzbeauftragte darf 
öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen (in Schleswig-Holstein)den Betrieb 
von Facebook-Fanseiten nicht verbieten.
Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig: Es kann noch vor dem BVerwG mit 
der Revision angefochten werden.
Wenn es nicht zur Revision kommt, kann es durchaus sein, daß Gerichte anderer 
Bundesländer anders entscheiden. Die Verantwortlichkeit der Fanseiten-Betreiber 
(bzw.  Like-Button-Einbinder ) für Datenschutzverletzungen ist umstritten. S. 
dazu auch:

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20130709-fanpages.html

Hinweis auf Urteil des OVG S-H. : 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oberverwaltungsgericht-Firmen-duerfen-Facebook-Fanseiten-betreiben-2354267.html?wt_mc=nl.ho


viele Grüße

Armin Talke




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Armin Talke, LL.M.
Fachreferent für Politikwissenschaft,
Abt. IIB, Wissenschaftlicher Dienst
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz

Potsdamer Straße 33
10785 Berlin

Tel.:         +49 30 266-4332 20
Fax:         +49 30 266-333501
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