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Re: [InetBib] Was geht in § 52b UrhG?



On Fri, 19 Sep 2014 13:59:08 +0200
 Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Lieber Herr Graf,

es ist verdienstvoll, wenn Sie für die Leserschaft der
INETBIB auf mögliche Konsequenzen der EuGH-Entscheidung
zu § 52b UrhG hinweisen. Dass Sie hier freilich auf
Ansichten antworten, die sieben Jahre alt sind und VOR
Inkrafttreten des Paragraphen noch aus der Perspektive
des Gesetzgebungsverfahrens geäußert wurden, verwundert
dann doch. Die Digitalisierungsbefugnis für § 52b UrhG
habe ich in meinem 2010 erschienenen Aufsatz in der ZGE
ebenso bejaht wie bereits in meinem Beitrag in
Kommunikation & Recht 2009, S.688 - 692, wo ich mich zu
diesem Problem sehr ausführlich geäußert habe. 

Ich bezweifle nicht, dass Sie - liebenswuerdig wie stets-
auf meine Bitte hin mir die beiden Aufsaetze rasch zur
Verfuegung gestellt haetten. Aber eine solche Rueckfrage
hemmt doch den Schreibprozess, zumindest meinen. Sie haben
sich ja immer wieder mal originelle Gruende einfallen
lassen, wieso Sie nicht schlichtweg alle Ihre Publikationen
mit gruenem Open Access bereitstellen, wie das fuer
Bibliothekare, die Open Access nicht nur HEUCHELN,
selbstverstaendlich sein sollte. Gespannt bin ich, was
Ihnen diesmal einfaellt. Vertragsgruende?

Mit Ihrem "Ich entscheide nach Gutduenken, ob die gedruckte
Publikation fuer die von mir ins Auge gefasste
Fachcommunity ausreicht (wer da nicht dazugehoert hat halt
Pecht gehabt und darf mich anbetteln)" unterminieren Sie
den Grundgedanken von Open Access.

Klaus Graf  

-- 
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