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Re: [InetBib] Konsortium Baden-Württemberg unterzeichnet



Ihre Replik zeigt eigentlich nur, wie bodenlos dumm Ihre
Praxis ist.

Ich habe kein Argument gelesen, das gegen die von mir
eingeforderte Transparenz und Erfolgskontrolle spricht.
Diese erfolgt, wie von mir gezeigt, durch Erfuellung der
von mir genannten Kriterien.

Ich habe mir in der Tat nicht vorstellen koennen, dass
Leute wie Sie nicht fuer 5 Cent nachdenken und die
Konsequenzen eines Abweichens von der vorgegebenen
Formulierung ignorieren. 

Weil Sie mir diesen Fehler nachgewiesen haben, ist nun
alles zum Besten bestellt? Auf den Boten der unliebsamen
nachricht einzupruegeln statt die Missstaende ernstzunehmen
war ja auch die uebliche Antwort auf den Bohannon-Stich.

Klaus Graf 


On Sat, 25 Oct 2014 16:53:04 +0000
 "Mittermaier, Bernhard" <b.mittermaier@xxxxxxxxxxxxx>
wrote:
Herr Graf,
der Kontext der Empfehlung in der Handreichung lautet:
"Die Open-Access-Rechte, die der Autor bzw. die
Institution an einer Publikation im Zuge einer Allianz-
bzw. Nationallizenz erhält, sind einfache Nutzungsrechte
zur Online-Publikation. Deshalb können hier in der Regel
keine weiteren Nutzungsrechte, z.B. durch Creative-
Commons-Lizenzen, vergeben werden. Werden Publikationen
in ein Repositorium übernommen, sollte in den Metadaten
ein entsprechender Hinweis auf die durch eine der hier
besprochenen Lizenzen eingeräumten Rechte gegeben werden.
Die Autoren der Handreichung empfehlen folgende deutsche
und englische Formulierung: "Dieser Beitrag ist mit
Zustimmung des  Rechteinhabers aufgrund einer (DFG-
geförderten) Allianz- bzw. Nationallizenz  frei
zugänglich." "This publication is with permission of  the
rights owner freely accessible due to  an Alliance
licence and a national licence  (funded by the DFG,
German Research  Foundation) respectively."
Zunächst handelt es sich also nicht um eine "eindeutige
Empfehlung der Finanzierer", sondern um eine Empfehlung
der Autoren der Handreichung. Und entgegen Ihrer
Behauptung geht bei der Empfehlung nicht darum,
Erfolgskontrolle zu ermöglichen sondern darum, den
Nutzern des Repositoriums deutlich zu machen, dass mit
der Zugänglichmachung keine weiteren Nutzungsrechte
eingeräumt sind. Insgesamt geht es vor allem darum, den
freien Zugang zum Volltext zu ermöglichen und nicht um
Eintragungen in Metadaten, die Ihnen eine Kontrolle
möglich machen.
Aber davon abgesehen - Ihre Prämisse war, dass " sich
eine Erfolgskontrolle darauf beschränken [könne], nach
diesem Text zu recherchieren - in allgemeinen und
Repositoriums-Suchmaschinen. Ich [Klaus Graf] halte es
für eher unwahrscheinlich, dass allzuviele Autoren oder
IR-Manager unter Berufung auf die OA-Komponente
selbstarchivieren, ohne dies wie empfohlen kenntlich zu
machen." Ich habe Ihnen an einem Beispiel dargelegt, dass
die Prämisse falsch ist, weshalb auch die
Schlussfolgerung unzulässig ist. So einfach ist das.
Und in Zahlen: im JuSER befinden sich allein vom American
Institute of Physics  über 1000 Volltexte und damit mehr
als Sie bei Ihrer Suche gefunden haben.

Schönes Wochenende
Bernhard Mittermaier

On Fri, 24 Oct 2014 08:00:04 +0000
 "Mittermaier, Bernhard" <b.mittermaier@xxxxxxxxxxxxx>
wrote:

Lieber Herr Graf,
nach einer in einer Handreichung empfohlenen
Formulierung
zu googeln und bei wenigen Treffern auf die
Nicht-Existenz des eigentlich Gesuchten zu schließen
ist
ganz schlechter Recherchestil. Mit diesem Niveau hätten
Sie bei Ihrem eigenen Quiz nicht den Hauch einer
Chance.
Ich lade Sie ein, sich mal
http://juser.fz-juelich.de/collection/FullTexts?ln=de
anzusehen. Beispielsweise die Physical Review -
Artikel,
die Sie dort finden, sind alle aufgrund der
Allianz-Lizenz im Repositorium eingestellt. Im
Datensatz
(z.B. http://juser.fz-juelich.de/record/171762) steht
"Nationallizenz gefördert von der DFG".

Fuer mich ist es ganz schlechter Stil, sich ueber die
klare
und eindeutige Empfehlung der Finanzierer hinwegzusetzen
und eine selbstgebastelte Formulierung zu verwenden, die
dann womoeglich auch nicht suchbar ist. Aus welchem Grund
haben DFG und Allianz denn gebeten, dass man die Eprints
in
bestimmter Weise kennzeichnet? Doch wohl um eine
Erfolgskontrolle zu ermoeglichen! Und das ist natuerlich
ausgesprochen sinnvoll. Wenn guter Recherchestil
bedeutet,
dass man monatelang damit beschaeftigt ist, manuell ein
Hochschulschriftendokument auf weit ueber 100 deutschen
Dokumentenservern nach dem anderen auf einschlaegige
Vermerke zu sichten, dann bedeutet das nichts anderes als
gewollte Intransparenz.

Ihre besondere Unfaehigkeit beweisen Sie durch die
Schnapsidee, in der von Ihnen verwendeten Zeichenfolge
"gefördert durch die DFG" durch ein Icon auszudruecken.

http://juser.fz-juelich.de/img/logo_dfg.jpg

Im 21. Jahrhundert darf es durchaus auch von
vertrottelten
Bibliothekaren erwartet werden, dass sie eine
maschinenlesbare automatisierte Erfolgskontrolle der
OA-Option ermoeglichen, indem sie wenigstens

- den Vermerk in der vorgegebenen zweisprachigen Form
verwenden

- keine Icons im Vermerk verwenden

- via OAI-PMH-Metadaten den Vermerk an die Harvester
(also
vor allem BASE) weiterreichen

- den Vermerk von den lokalen Volltextsuchen erfassen
lassen.

Ich weise auch auf

http://archiv.twoday.net/stories/1022220413/#1022220459

hin. Bei SSOAR soll es 32 Volltexte (10 % der geprueften)
geben, die aber weder mit allgemeinen
Volltextsuchmaschinen
noch ueber die oeffentliche lokale Suche auffindbar sind.
Schon die Checkliste der von mir verlinkten Handreichung
zeigt, dass es sich um einen recht hohen Aufwand fuer die
Bibliotheken handelt.

Diese Lizenzen kosten ein Schweinegeld. Man kann sich den
Aufwand sparen, den Lizenzgebern eine OA-Komponente
abzupressen, wenn die Nutzung dieses Features fuer die
meisten autorisierten Einrichtungen zu kompliziert ist.
Da
muss dann halt bei den Verhandlungen nachgebessert werden
und eine Bringschuld der Verlage vereinbart werden, wobei
natuerlich ein automatisierter Import von
Verlags-Metadaten
und Volltexten (Verlags-PDFs) IR-seitig zu ermoeglichen
waere.

Klaus Graf





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52425 Juelich
Sitz der Gesellschaft: Juelich
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Nr. HR B 3498
Vorsitzender des Aufsichtsrats: MinDir Dr. Karl Eugen
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Prof. Dr. Sebastian M. Schmidt

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