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Re: [InetBib] "Bibliothekspädagogik reloaded"




Sehr geehrter Herr Spieler,

ich habe aus meiner Berufspraxis in öffentlichen Bibliotheken des öfteren solche Erfahrungen gemacht und bin immer dagegen angegangen. Dass sich das "Personal" zu einer Art wachendem Zensor aufspielt, der über gut und schlecht entscheidet, gehört in die Bibliotheksgeschichte und man wundert sich wie im Jahr 2014 noch Menschen so denken können (Rückverdummung?). Man sollte sich aus meiner Sicht gar nicht auf die Ebene ihrer Argumentation begeben, sondern diese Praxis grundsätzlich angehen. Sie widerspricht auch ganz klar den ethischen Richtlinien unter:

(http://www.bibliotheksportal.de/themen/beruf/berufsethik.html)

Die Sie bestimmt kennen. Aus meiner Sicht müsste BID mit Ombudsleuten eine Stelle einrichten, an der sich Menschen über derlei Verhalten beschweren können. Diese sollte dann eine Rüge aussprechen und den Vorfall dokumentieren. Das würde auch einer stärkeren Wahrnehmung der kleineren öffentlichen Bibliotheken als wichtige Pfeiler unserer Demokratie entgegen kommen.

Zu ethischen Konflikten hat Prof. Rösch von der FH Köln diverse Fallstudien zusammen gestellt, die ich hilfreich finde um ähnliche Konflikte aus zu leuchten, versehen mit umfangreichen Literaturangaben:

(https://www.fbi.fh-koeln.de/efubip/efubip-start.php)

Es kann nicht sein dass Einzelne sich zu Hütern darüber aufschwingen, was richtig ist für uns und was nicht. Hier muss aus meiner Sicht dringend mehr getan werden. Danke für Ihre Offenheit und viel Erfolg weiterhin.

Beste Grüße,

Philipp Maass




Am 04.11.2014 09:43, schrieb Martin Spieler:
+++ Versand an Inetbib + Forumoeb - bitte entschuldigen Sie ggf. den Doppelempfang +++

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Sie an Erlebnissen mit unserer örtlichen Bibliothek (Stadt mit über 20.000 EW und hauptamtl. Bibl.-Personal) teilhaben lassen, die sich in den vergangenen 2 Jahren in Varianten immer wieder ereignet hat. Die jüngste Episode "lief" gestern und hat mich veranlasst, sie in verkürzter Form ins bibl. Forum zu stellen:

Unsere Tochter Christine, (14 J.), die seit je her gerne liest, entwickelt seit ihrem 10. Lebensjahr einen kaum stillbaren Bücherhunger und verschlingt seitdem Romane in atemberaubendem Tempo und Menge. Mit ca. 11 J. entwickelte sich ihr Interesse an einzelnen Romanen aus dem Erwachsenen-Bereich, nachdem sie Harry Potter, Twilight u.a. mehrmals rauf- und runter gelesen hatte. Mit 12 las Sie begeistert "P.S., ich liebe dich!" von C. Ahern und wollte aus unserer örtlichen Bibliothek das zweite Buch der Autorin, "Für immer villeicht" entleihen. Die Antwort an der Verbuchungstheke: "Das können wir dir nicht mitgeben". Zunächst dachte sie, es gäbe eine generelle Altersgrenze zur Nutzung der Medien aus dem Erwachsenen-Bereich, aber auch die Benutzungsordnung lieferte keinen Hinweis auf eine solche Regel. Auf Nachfragen unserer Tochter stellte sich heraus, dass man ihr das Buch nicht geben wolle, weil "das noch nichts für sie sei", "dafür bist du noch zu jung". Unsere Tochter wollte nicht, dass wir zu ihren Gunsten eingriffen oder mit dem Bibliothekspersonal sprächen ("wie peinlich!"), sondern ließ den Fall auf sich beruhen. Im Alter von 12 J. und 8 Monaten (sie hat es festgehalten!) wollte sie Tolkiens "Hobbit" entleihen. Systematik: "SL , 5.2 Jugendbuch 13 - 16 J." IK "Fantasy", Standort "Romanbereich Erdgeschoss". An der Verbuchungstheke erfährt sie wieder die verbale Ausleihverweigerung. Glücklicherweise ist die Leiterin gerade in der Nähe, Christine fragt "Wieso denn?" und die Leiterin sagt (in etwa) zur verbuchenden Kollegin "Christine darf das ruhig mitnemen, die liest so viel und ist so fit, das ist kein Problem - aber den "Herr der Ringe" würden wir dir nicht mitgeben." Nun ist Christine nicht etwa erleichtert sondern empört sich zu Hause darüber, dass die Ausleihe also scheinbar von der "individuellen Lesekompetenz" abhängig sei, eine andere/r Leser/in das Buch also nicht unbedingt bekommen hätte. Wir wollen als Eltern wieder intervenieren, was uns unsere Tochter mit dem Hinweis "verbietet", die Leiterin gehe ohnehin bald in den Ruhestand, und danach würde sich das Problem vermutlich bald erledigen, denn sie wolle dann die neue Leitung darauf ansprechen (sie ist guter Dinge, denn ihre Eltern, beide Bibliothekare, bestätigen ihr, dass solche Vorfälle in deutschen ÖBs zu den Ausnahmen gehören (sollten)). Mit 14 J. - die alte Leiterin ist noch im Amt - versucht sie erfolglos , einen Roman von Stephen King zu entleihen. Unseren Ratschlag, das "Verweigerungsspektrum" auszuloten, indem sie versuchen solle Henry Miller, Bukowski, Remarque u.A (viel "Harmlosere") auszuleihen, lehnt sie dankend ab. Uns Eltern fällt es schwer, NICHT vorstellig zu werden, aber zähneknirschend wollen wir die Zeit abwarten, dass es in diesem Punkt mit einer neuen Leitung besser wird. Die neue Leitung ist seit Frühsommer diesen Jahres im Amt. Christine versucht es erneut mit dem Roman von King - ohne Erfolg. Sie möchte den Leiter sprechen, der aber leider nicht im Haus ist. Gestern, am 3.11., holt sie dieses Gespräch nach. Christine gibt uns dieses Gespräch inhaltlich wie folgt wider: Der neue Leiter habe ihr erklärt, dass Medien aus dem Erwachsenen-Bereich "eigentlich" erst ab 16. J. zu entleihen wären. [Das ist definitiv nicht der Fall, weil unsere älteste Tochter, Christines Schwester, bereits mehrfach Erw.-Medien im Alter von 13 Jahren und aufwärts entliehen hatte, für Referate, aber auch "privat", z.B. Zeitschriften aus dem Wohn- und Modebereich, Kunstbücher). Auch die Benutzungsordnung enthält keinen solchen Hinweis.] Zudem erklärt er ihr, dass die Bibliothek schließlich auch eine Verantwortung dafür trage, was die Kinder/Heranwachsenden lesen würden. Da sei es auch von Vorteil, dass mein keine Selbstverbucher habe und somit noch individuell schauen und regeln könne, welches Kind was entleihen wolle und dürfe.


Bevor meine Frau und ich nun weitere Schritte ergreifen (denn NUN lassen wir uns nicht mehr von unserer Tochter aufhalten), möchte ich gerne Ihre Meinung dazu hören: Wie beurteilen Sie den unten beschriebenen Fall? Sind Ihnen ähnliche Ereignisse jüngeren Datums bekannt? Handhaben Sie bzw. Ihre Bibliothek möglicherweise solche Fälle ähnlich? (Wer sich nicht traut, die letzte Frage öffentlich zu bejahen, kann mir gerne direkt antworten und ich verspreche Stillschweigen, es geht mir nicht um das Anprangern Einzelner, sondern um ein Gesamtbild). Auch die Beurteilung durch die bibliothekarischen Vereine/Verbände würde mich interessieren: Gibt es eine einheitliche, bibliothekspolitische und -ethische Antwort darauf (was ich sehr hoffe)?

An die WB-Kollegen: In etlichen WBs ist die Nutzung auch unter 18 J. erlaubt, sind Ihnen Fälle bekannt, in denen solche NutzerInnen von der Lektüre/Ausleihe bestimmter Medien ausgeschlossen sind (abgesehen von indizierten Werken)?

Vielen Dank für alle Reaktionen und besten Gruß
Martin Spieler

PS: Meine Frau steuert gerne folgende Episode bei um zu verdeutlichen, dass es sich - in seiner grundsätzlichen Art - nicht um einen Einzelfall zu handeln braucht, auch wenn er weitaus weniger drastisch ist. An Ihrem Arbeitsort, einer hauptamtlich geführten ÖB in einem Ort mit über 40.000 Ew., hatte man das Buch "Fifty Shades of Grey" mit einer Alterssperre von 18 J. versehen. Auf ihren Einwand hin und nachdem etliche 16-jährige Leserinnen enttäuscht zurückgewiesen worden waren, hat das Buch seit vergangene Woche eine "Altersfreigabe" (gesteuert über eine Mediengruppe) ab 12 Jahre.




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Philipp Maass B.A.
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