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Re: [InetBib] Keine Sonntagsöffnung mehr für Bibliotheken?



Lieber Herr Umstätter,
liebe Liste,

danke sehr für den interessanten Austausch zum Thema.

Am 27. November 2014 um 23:59 schrieb h0228kdm <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>:

ich befürchte, Sie haben meine Zeilen missverstanden. Ich wollte lediglich
darauf hinweisen, dass eine solche rechtliche Einordnung, auch für die
Zukunft des Bibliothekswesens in Deutschland Konsequenzen haben dürfte. Ich
hoffe, dass das hier erlaubt ist. Wobei ich nicht sicher bin, ob
Bibliotheken auch in Zukunft von Juristen, Kirchen, Gewerkschaftlern und
Politikern so eingeschätzt werden wie heute. Mir sagte vor längerer Zeit ein
englischer Kollege, dass er eine Gefahr darin sehe, dass Public Libraries zu
sehr als leisure activities gesehen werden. Bei uns hieß das des öfteren
Lesecafe, etc. Seit den PISA-Studien konzentrieren sich die Öffentlichen
Bibliotheken darum hier in Deutschland immer öfter auf die Leseförderung.
Zur Zeit von E. Ackerknecht und M. Dewey, sollten es eher
Bildungseinrichtungen sein. Ebenso wie bei den zahlreichen kleinen
kirchlichen Bibliotheken, die früher extra sonntags öffneten (was der
Kollege Steinhauer bereits andeutete). Da ist seit Jahrzehnten ein Wandel,
der für die Zukunft der Digitalen Bibliothek (z.B. mit den LibraryLabs s.
www.ib.hu-berlin.de/~wumsta/infopub/BAK14b_Vortrag.pdf) sicher wichtig sein
wird - auch für deren rechtliche Einordnung.

Wenn die Bibliotheken weiter privatisiert werden (s. GATS) zählen sie
möglicherweise bald zu den Vergnügungsparks ;-)

M.E. kann man die Diskussion abkürzen, wenn man die Bibliotheken
einmal mit anderen öffentlichen Einrichtungen vergleicht, die
ebenfalls der Bildung und der Freizeitgestaltung gleichermaßen dienen,
vor allem mit den Museen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das
Gericht auch auf die Idee gekommen wäre, beispielsweise zu sagen, das
Frankfurter Städel brauche an Sonn- und Feiertagen nicht zu öffnen,
denn es habe ja ohnehin von Dienstag bis Samstag geöffnet, zweimal in
der Woche sogar bis 22 Uhr. Dann kann sonntags die Tür auch ganz zu
bleiben.

Bei dem Vergleich merkt man, wie absurd die Position ist, deshalb bin
ich sehr auf die Urteilsgründe im Wortlaut gespannt.

Spätabendliche Grüße,
Jürgen Fenn.

-- 
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