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[InetBib] BIB-Pressemitteilung zur Sonntagsöffnung: Öffentliche Bibliotheken müssen öffnen dürfen!



BIB-Pressemitteilung zur Sonntagsöffnung: 
Öffentliche Bibliotheken müssen öffnen dürfen!

1.12.2014

Der Berufsverband Information Bibliothek e.V. (BIB), der die Interessen der 
Beschäftigten der bibliothekarischen und Informationsberufe vertritt und sich 
für die Stärkung und Weiterentwicklung des Bibliotheks- und Informationssektors 
in der Bundesrepublik Deutschland engagiert, hat sich nach langer und 
intensiver Diskussion für die Möglichkeit einer Sonntagsöffnung Öffentlicher 
Bibliotheken und einer dazu erforderlichen Änderung des 
Bundesarbeitszeitgesetzes ausgesprochen.

Der Berufsverband setzt sich für folgende Gesetzesänderung ein, die die 
Ausnahmetatbestände für Sonntagsöffnungen von Bibliotheken erweitert:

[...] § 10 Abs.1 Bundesarbeitszeitgesetz
Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen 
Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden [...]

7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim 
Fremdenverkehr sowie in Museen und Bibliotheken, [...][1]

 

Nach Auffassung des Berufsverbandes verdeutlicht das Urteil des 
Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 26.11.2014 nachhaltig, wie wichtig 
eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes ist: Öffentliche Bibliotheken sind 
Orte der Begegnung, der Kommunikation und der Freizeitgestaltung. Sie sind 
niedrigschwellig, kommerzfrei, kostenlos zugänglich und deutlich mehr als 
‚Ausleihstationen’.

Der Berufsverband Information Bibliothek betont,

§  dass diese zeitgemäße Profilierung der Öffentlichen Bibliotheken bei der 
Entscheidungsfindung auf politischer und gesetzlicher Ebene Berücksichtigung 
finden muss,

§  dass die Forderung nach einer Möglichkeit zur Sonntagsöffnung nicht heißt, 
dass alle Bibliotheken sonntags öffnen und alle Beschäftigten zukünftig 
sonntags arbeiten müssen,

§  dass ein verbindlich geregelter Anspruch auf einen Ausgleich der sonntags 
geleisteten Arbeit in Freizeit oder/und Entgelt je nach vor Ort zwischen 
Arbeitgeber und Personalvertretung in auf Augenhöhe zu schließenden 
Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeitregelung ausgehandelt werden muss,

§  dass die politischen, organisatorischen und strukturellen, insbesondere die 
personellen, finanziellen und strategischen Rahmenbedingungen ausschlaggebend 
dafür sind, ob, wie, wo, wie oft und wie lange die einzelne Bibliothek sonntags 
öffnet. Sie sollte allerdings gesetzlich die Möglichkeit erhalten, sonntags zu 
öffnen.

Dem BIB ist die Meinung seiner Mitglieder sehr wichtig. Daher hat der Verband 
ein Diskussionsforum für Mitglieder eingerichtet, in dem die Möglichkeit 
besteht, sich zum Thema Sonntagsöffnung intensiv auszutauschen. Das Forum ist 
nach dem Einloggen auf der Webseite unter 
www.bib-info.de/login/forum.html?tx_mmforum_pi1[action]=list_topic&tx_mmforum_pi1[fid]=32
  
erreichbar.

Weitere Informationen zu den vom Berufsverband aufgestellten Bedingungen für 
eine Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken finden Sie unter 
http://www.bib-info.de/verband/positionen/sonntagsoeffnung.html

Für Nachfragen steht Ihnen BIB Bundesvorstandsmitglied Prof. Tom Becker, FH 
Köln, zur Verfügung.


[1]    § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dort heißt es zurzeit:

[...] 7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, 
beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken, 
[...]




Tom Becker
===
Professor für Medienmanagement und Medienvermittlung in Bibliotheken (FH) 

FH Köln 
Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften 
Raum B5 431.A

Hausanschrift: 
Claudiusstr. 1
D 50678 Köln 
+49 221 8275 3495

Postanschrift:
Gustav-Heinemann-Ufer 54
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