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Re: [InetBib] Keine Sonntagsöffnung mehr für Bibliotheken? - Milchkühe und arme Hunde



Lieber Herr Umstätter, liebe Liste,

die Frage, welche Rolle (Öffentliche) Bibliotheken in Zukunft spielen werden, ist sicher sehr spannend und wird jenseits der üblichen Schlagworte viel zu wenig erörtert. Der Gegensatz von Bildung und Freizeit, der sich dabei andeutet, ist aus arbeitszeitrechtlicher Sicht ganz eindeutig zu Gunsten der Freizeit zu lösen, wenn man sich für eine Sonntagsöffnung stark macht. Die "Bildungsrepublik" Deutschland kennt in ihrem Arbeitszeitgesetz nämlich nur für Freizeit, nicht aber für Bildungseinrichtungen die Möglichkeit bezahlter Sonntagsarbeit ...

Hier der einschlägige § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbzeitG: "Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken"

Die Kritik an der Entscheidung des BVerwG entzündet sich daher gar nicht daran, dass die öB mehr und mehr zu einer Freizeiteinrichtung "verkommt", sondern dass das Gericht die öB lediglich unter dem Gesichtspunkt einer Medienausgabestelle betrachtet und dabei den in den letzten Jahren immer wichtiger gewordenen "öffentlichen Raum" Bibliothek übersieht oder ignoriert. Dass dieser öffentliche Raum auch ideal für "Bildung" genutzt werden kann, steht außer Frage. Um ihn aber im gegenwärtigen Arbeitszeitrecht auch am Sonntag bereit stellen zu können, muss man ihm - leider - das Etikett "Freizeit" anheften. Daher ist es auch nötig, Museen und wB extra im Gesetz zu erwähnen, sie gelten auch nicht als Freizeiteinrichtung. Der Begriff der "Präsenzbibliothek" war darüber hinaus nötig, um die Notwendigkeit der Sonntagsöffnung zu begründen, ansonsten könnte man Bücher ja auch ausleihen, womit wir auch hier bei einem antiquierten Bibliotheksbild wären.

Die wohl einfachste Lösung des Problems der Sonntagsöffnung liegt beim Gesetzgeber. Es müsste schlicht heißen: "... Museen und Bibliotheken."

Dann müssten wir auch nicht mehr die vielleicht fachlich problematische "Freizeitkarte" für die öB ziehen.

Nur kurz andeuten will, dass Bibliotheken mit beamtetem Personal den Restriktionen des ArbzeitG nicht unterliegen ... Aber ich will jetzt kein neues Fass aufmachen. :)

Viele Grüße
Eric Steinhauer



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Prof. Dr. Eric W. Steinhauer
Dezernent für Medienbearbeitung
Fachreferent für Allgemeines, Rechts-, Staats- und Politikwissenschaft
Fernuniversität in Hagen - Universitätsbibliothek
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Tel: 02331 / 987 - 2890
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