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Re: [InetBib] Bundesgericht hält Versand von Zeitschriftenartikeln durch Bibliotheken für zulässig



Ich bin gerührt...

Mir ist ja klar,dass ich mich möglicherweise strafbar gemacht habe als
Teen, als ich frecherweise für Freunde Musikmixe auf Kassetten aufnahm
- aber wie hätte ich auch ohne so ein Urteil meiner alten Mama
erklären sollen, dass die Kopie des (leider wahrscheinlich
schwachsinnigen) Artikels aus dem Wochenblatt, den sie mir gegeben
hat, illegal ist?!

Eigentlich wundert mich nur, dass noch nicht versucht worden ist, das
Abschreiben von Texten wieder unter Strafe stellen zu lassen, so wie
es einstmals vor Gutenberg (DOCH, ich meine den mit dem EINEN t!)
mitunter die Kirche tat.
Oder dass es noch Copyshops gibt, toitoitoi.

Wäre sicher am einfachsten,den ganzen Kram mal wieder schlicht zu verbrennen.
Aber wenn das mit der Rückbildung des Bildungssystems so weitergeht,
ist das eh nicht mehr nötig. Pisaminimierung...

Die SIND aber auch was lästig, diese Kulturtechniken!
Geht nicht mit, geht nicht ohne!

Sehr schöne Weihnachten wünscht in die Schweiz:

Silke Ecks

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Am 18. Dezember 2014 um 17:02 schrieb christian.gutknecht@xxxxxxxxxx
<christian.gutknecht@xxxxxxxxxx>:
Siehe: 
http://wisspub.net/2014/12/18/bundesgericht-halt-versand-von-zeitschriftenartikeln-durch-bibliotheken-fur-zulassig/
freundliche Grüsse
Christian Gutknecht
aus Protest Aktionär von Reed Elsevier: http://bit.ly/1ClVdv6
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