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[InetBib] Mahngebühren in Bibliotheken versus neues Gerichtsurteil zu Mahngebühren von Unternehmen



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte gerne in dieser Expertenrunde eine Frage zum Thema Mahngebühren in 
Bibliotheken stellen.

Wir haben in der Jade Hochschule den Fall, dass sich eine Nutzerin weigert, die 
angefallenen Mahngebühren zu begleichen und sie beruft sich dabei auf das 
Urteil des LG Frankenthal vom 03.02.2015 mit dem Aktenzeichen 6 O 2281/12.
Leider konnte ich bisher den Volltext noch nicht finden, aber es geht dabei um 
Mahngebühren von Unternehmen, die auf nicht bezahlte Rechnungen aufgeschlagen 
werden. Das Gericht stellt darin wohl auch klar, dass nur Material- und 
Sachkosten, wie Papier-, Druck- oder Portokosten angesetzt werden dürfen, nicht 
aber Personal- oder IT-Kosten.

Ich bin mir ja schon ziemlich sicher, dass sich dieses Urteil nicht auf die 
Mahngebühren von Bibliotheken beziehen, aber ich wollte in dieser Runde gerne 
fragen, ob auch andere Bibliotheken solche Fälle kennen und wie sie damit 
umgehen. Freuen würde ich mich auch über Formulierungsvorschläge und Tipps, die 
gerne auch direkt an mich geschickt werden können.
Vielen Dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen,


Dörthe Schulz 
(M.A.)
Bibliothek


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