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Re: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im 52a-Rahmenvertrag"?



Sehr geehrter Herr Dr. Klauß,

wenn Ihre Hochschule dem Rahmenvertrag beitritt, müssen ab 1.1.2017 alle 
auszugsweisen Nutzungen von urheberrechtlich geschütztem Material in 
Lern-Management-Systemen oder Digitalen Semesterapparaten einzeln bei der VG 
WORT gemeldet werden. Die VG WORT hat dafür ein Meldeportal sowie eine 
Schnittstelle für die Integration der Meldemaske in verschiedene 
Lern-Management-Systeme entwickelt. Das Meldeverfahren wurde gegenüber dem 
Testlauf an der Universität Osnabrück im letzten Jahr vereinfacht, sodass die 
Meldung nun weniger aufwändig ist. Für die Nutzungen werden der Hochschule von 
der VG WORT 0,008 EUR je Seite, Teilnehmer und Semester in Rechnung gestellt.

Ausgenommen von der Meldung sind Titel, für die es ein vorrangiges 
Lizenzangebot des Rechteinhabers zu angemessenen Bedingungen gibt. Auf diese 
wird auf dem VG-WORT-Meldeportal bei Eingabe einer entsprechenden ISBN 
verwiesen/verlinkt. Zentrale "Sammelstelle" für solche Lizenzangebote ist 
unsere Plattform www.digitaler-semesterapparat.de mit aktuell ca. 47.000 Titeln 
von 32 Verlagen. Zusätzlich zur Nutzungsgenehmigung erhält der/die Besteller/in 
hier innerhalb von 5 Minuten ein PDF mit den bestellten Auszüge. Außerdem 
können Auszüge mit bis zu 50% Umfang am Gesamtwerk (sonst nur bis max. 12%) 
genutzt werden sowie auch Auszüge aus Werken, die die Bibliothek selbst nicht 
im Bestand hat (vgl. http://booktex.de/bibliotheken/). Die Lizenzpreise je 
Seite, Teilnehmer und Semester liegen zwischen 0,01 und 0,09 EUR (vgl. 
http://www.digitaler-semesterapparat.de/pages/terms).

Hochschulen, die dem Rahmenvertrag _nicht_ beitreten, müssen alle 
urheberrechtlich geschützten Inhalte aus Lern-Management-Systemen und digitalen 
Semesterapparaten, für die keine Lizenz erworben wurde, entfernen. Die 
Möglichkeit einer direkten Lizenzierung von Auszügen über 
www.digitaler-semesterapparate.de besteht natürlich auch in diesem Fall. Ebenso 
kann natürlich aus Semesterapparaten/Lern-Management-Systemen auf die Volltexte 
von E-Books verlinkt werden, für die die Hochschule Lizenzen erworben hat.

Zu dem Thema fand am 12.10. an der Uni Duisburg eine Info-Veranstaltung statt, 
deren Vorträge unter 
http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DocumentServlet?id=42243 
eingesehen werden können. Dort finden sich weitere Details.

Freundlichen Gruß
Bertram Salzmann
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klauss, Henning
Gesendet: Mittwoch, 19. Oktober 2016 10:32
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im 
52a-Rahmenvertrag"?

Sehr geehrte Damen und Herren,

die UB unserer Hochschule ist von der Hochschulleitung aufgefordert worden, 
einen Vorschlag zu machen, wie der "Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen 
nach § 52a UrhG"
umzusetzen ist.

Möglicherweise ist dieser Rahmenvertrag unterzeichnet worden, weil irgendwelche 
Ministerien hoffen, auf diese Weise finanzielle Verpflichtungen von sich auf 
Hochschulen abwälzen zu können.

Unabhängig von Spekulationen über das Zustandekommen dieses Rahmenvertrages:
Können Sie mir Hinweise geben, wie dieser Rahmenvertrag umgesetzt werden kann?
Oder gibt es Hochschulen, die sich weigern, teilzunehmen?
Wenn ja: Wie ist es rechtlich angesichts der Verpflichtung von Bund und Ländern 
zu bewerten, wenn eine einzelne Hochschule ausschert?


Mit freundlichem Gruß 

Dr. Henning Klauß 


Stellvertr. Direktor der UB
- Leitung Katalogisierung
- Fachreferent Wirtschaftswiss., Mathematik, Informatik, Medizin und Naturwiss. 
Anti-Korruptionsbeauftragter der Viadrina klauss@xxxxxxxxxxxxx - Tel: 
0335/5534-3397 - Sekret.-FAX: 0335/5534-3234 P Bitte prüfen Sie, ob diese Mail 
wirklich ausgedruckt werden muss!


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.