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Re: [InetBib] WG: § 52a UrhG: Pauschale Abgeltung bis 30.09.2017



Lieber Herr Lützenkirchen,

doch, § 52a gilt in der Regel auch für gewerbliche Hochschulen (wer Details 
nachlesen will: Dreier in Dreier/Schulte, Urheberrechtsgesetz Kommentar, 5.A., 
§ 52a Rn 13). Es stimmt allerdings, dass privat organisierte Hochschulen nur 
dann vom Rahmenvertrag erfasst sind, wenn sie "nach dem Hochschulrecht der 
Länder staatliche Hochschulen sind". Das liegt aber daran, dass die KMK nicht 
einen Rahmenvertrag für Hochschulen schließen kann, die ihr nicht unterstehen. 
Ich gehe davon aus, dass die VG Wort eine entsprechende Vereinbarung mit dem 
Verband der privaten Hochschulen schließen würde. Im Prinzip könnte sich auch 
jede private Hochschule mit der VG Wort direkt einigen, dass der Rahmenvertrag 
für sie sinngemäß gelten sollte.
Ich rate allerdings den betroffenen privaten Hochschulen, zunächst die 
geplanten Nachverhandlungen des Rahmenvertrags abzuwarten. Spätestens zum 
September 2017 sollte es da Klarheit geben.

Viele Grüße,
Arne Upmeier


---
Dr. Arne Upmeier
Stellvertretender Bibliotheksdirektor
Universitätsbibliothek Ilmenau

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Lützenkirchen, 
Frank via InetBib
Gesendet: Montag, 19. Dezember 2016 08:42
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] WG: § 52a UrhG: Pauschale Abgeltung bis 30.09.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Fr. Schwantag hat mich gebeten, ihre E-Mail weiterzuleiten.
Dass der Rahmenvertrag für nichtstaatliche Hochschulen nicht gilt, ist klar, 
dennoch, vermute ich, hätte die VG Wort nichts dagegen wenn man sich anschließt 
;-) Ist § 52a UrhG für eine nichtstaatliche (dann = gewerbliche?) Hochschule 
überhaupt anwendbar? Im Gesetzestext heißt es ja "an Schulen, Hochschulen, 
nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an 
Einrichtungen der Berufsbildung"

Viele Grüße

Frank Lützenkirchen
Leiter Dezernat Digitale Bibliothek
Fachreferat Informatik

Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Raum: R09 T02 D41, Universitätsstraße 9-11, 45141 Essen
Tel: +49 (0) 201 / 183 - 2124

Von: Schwantag [mailto:schwantag@xxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 16. Dezember 2016 19:51
An: Lützenkirchen, Frank
Betreff: Re: [InetBib] § 52a UrhG: Pauschale Abgeltung bis 30.09.2017


Lieber Kollege,

leider gilt diese Vereinbarung nicht für die nichtstaatlichen Hochschulen (also 
z. B. nicht für die Universität Witten-Herdecke), und das ist bitter. 
Vielleicht können Sie dieses Problem an die Liste weiterleiten? Ich bin nicht 
schreibberechtigt.

Mit besten Grüßen

S. Schwantag

-----------------------

Sibylle Schwantag, GEW

Fachgruppe Hochschule und Forschung NRW

Grubenwiese 8

D- 57078 Siegen

0049-(0)271-84555

schwantag@xxxxxxxxxxxxx<mailto:schwantag@xxxxxxxxxxxxx>



Am 15.12.2016 um 15:12 schrieb Lützenkirchen, Frank via InetBib:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,



wir haben ein Schreiben des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und 
Forschung NRW bekommen, wonach KMK, HRK und VG Wort vereinbart haben, die 
pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach § 52a UrhG zunächst bis zum 
30. September 2017 fortzuführen.

https://www.uni-due.de/ub/urheberrecht/



Kurzfristig ist die Hektik und Verunsicherung also raus, was dann die 
gemeinsame Arbeitsgruppe in 2017 erarbeitet, bleibt abzuwarten.

Ich hoffe auf eine bessere Informationspolitik.



Viele Grüße



Frank Lützenkirchen

Leiter Dezernat Digitale Bibliothek

Fachreferat Informatik



Universitätsbibliothek Duisburg-Essen

Raum: R09 T02 D41, Universitätsstraße 9-11, 45141 Essen

Tel: +49 (0) 201 / 183 - 2124






Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.