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[InetBib] PM - HRK und dbv begrüßen den Referentenentwurf zur Reform des Urheberrechts nachdrücklich



Pressemitteilung
17.02.2017
        
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) 
begrüßen den Referentenentwurf zur Reform des Urheberrechts nachdrücklich
        
Der aktuell diskutierte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und 
Verbraucherschutz zur Reform des Urheberrechts wird von der 
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. 
(dbv) nachdrücklich begrüßt. Die darin vorgesehenen wissenschaftsfreundlichen 
Änderungen sind die richtige Antwort auf die zunehmende Digitalisierung von 
Forschung, Lehre und den Methoden des Lebenslangen Lernens und den sich daraus 
ergebenden innovativen Nutzungsmöglichkeiten und neuen technische Bedingungen. 

Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass Deutschland ohne entsprechende Reformen 
zu Gunsten von Bildung, Forschung, Lehre und Unterricht ins Hintertreffen gerät.

HRK und dbv nehmen mit großer Irritation wahr, dass Interessenvertreter des 
Verlagswesens beim Versuch, diese Gesetzesreform zu blockieren, auch zu 
falschen und irreführenden Behauptungen greifen.
HRK und dbv nehmen wie folgt zu dem Referentenentwurf Stellung:

1.      Separate Erlaubnisregelungen 
HRK und dbv begrüßen die im Referentenentwurf vorgeschlagene Einführung von 
separaten Erlaubnisregelungen ("Schranken") für die Nutzung urheberrechtlich 
geschützter Werke in Unterricht und Forschung sowie für die Kernaufgaben von 
Bibliotheken, Archiven und Museen. Damit wird deutlich, dass Wissenschaft, 
Forschung und Bildung andere Ansprüche an ein funktionierendes Urheberrecht 
haben als etwa kommerzielle Unternehmen aus der Filmwirtschaft oder der 
Unterhaltungsindustrie.

2.      Pauschalvergütung
Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen sollen für die 
Nutzung ihrer Werke im Rahmen von Lehre und Forschung fair und angemessen 
vergütet werden. Die vorgesehene pauschale Vergütung soll über die 
entsprechenden Verwertungsgemeinschaften erfolgen.

3.      Gesetzliche Erlaubnis vor Einzelverträgen
Der vom Gesetzgeber sorgfältig abgewogene Interessenausgleich zwischen 
Autoreninnen und Autoren und Verlagen einerseits und Wissenschaft, Unterricht 
und Forschung andererseits darf nicht durch einzelne Verlagsverträge 
unterlaufen werden können. Ansonsten steht zu befürchten, dass jeder Verlag 
bestimmte Nutzungsformen unterschiedlich regelt. Zudem wäre der nötige Aufwand, 
vor jeder geplanten Nutzung die jeweiligen Lizenzbedingungen erfragen und 
beurteilen zu müssen, ein großes Hindernis für reibungslose Forschung und 
zeitgemäße Lehrformen. Schließlich stünde zu befürchten, dass viele 
vertragliche Regelungen für Schulen und Hochschulen ungünstig wären als die 
Regelungen im Gesetz und damit zusätzliche Kosten für die öffentlichen 
Haushalte entstünden.

4.      Text und Data Mining
Verfahren des Text- und Data Mining für bereits erworbene Materialien 
(Lizenzierungen) müssen erlaubt sein. Die technischen und rechtlichen 
Rahmenbedingungen hierfür sind zu regeln. Es muss möglich sein, Daten aus von 
Verlagen erworbenen Datenbanken unterschiedlicher Inhalte auch für 
Massenanalysen zu verwenden. Gerade für neue Forschungsformen wie etwa die 
Lebenswissenschaften oder Digital Humanities ist dies von entscheidender 
Bedeutung.

HRK und dbv unterstützen im Interesse ihrer Millionen Nutzerinnen und Nutzern 
diese wichtige und ausgewogene Reform. Ein Scheitern aufgrund von 
Partikularinteressen hätte große Behinderungen und Einschränkungen für die 
effiziente sowie innovative Lehre und Forschung auch bei Studium und 
Lebenslangem Lernen zur Folge. Die Reform ist auch notwendig, um die 
gesellschaftliche Akzeptanz des Urheberrechts, das vielfach als 
"Verhinderungsrecht" gesehen wird, zu verbessern und illegale Nutzungen zu 
Gunsten aller Beteiligten zu minimieren.

Bund, Länder und Kommunen geben derzeit etwas mehr als eine Milliarde Euro pro 
Jahr für die Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im 
Wissenschaftsbereich aus. Davon werden nur rund 2,5 Prozent nämlich etwa 26,5 
Mio. Euro, über Verwertungsgesellschaften ausgezahlt; die überwältigende 
Restsumme geht direkt an den herstellenden und verbreitenden Buchhandel. Es ist 
nicht zu erwarten, dass die Ausgaben für wissenschaftliche Literatur in den 
nächsten Jahren sinken werden.

http://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse.html 

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) sind ca. 2.100 Bibliotheken aller 
Sparten und Größenklassen Deutschlands zusammengeschlossen. Der gemeinnützige 
Verein dient seit mehr als 65 Jahren der Förderung des Bibliothekswesens und 
der Kooperation aller Bibliotheken. Sein Anliegen ist es, die Wirkung der 
Bibliotheken in Kultur und Bildung sichtbar zu machen und ihre Rolle in der 
Gesellschaft zu stärken. Zu den Aufgaben des dbv gehören auch die Förderung des 
Buches und des Lesens als unentbehrliche Grundlage für Wissenschaft und 
Information sowie die Förderung des Einsatzes zeitgemäßer 
Informationstechnologien.

Die Hochschulrektorenkonferenz
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der 
staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in 
Deutschland. Die Mitgliedshochschulen werden in der HRK durch ihre Präsidien 
und Rektorate vertreten. Die HRK hat gegenwärtig 268 Mitgliedshochschulen, in 
denen rund 94 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind. 
Aufgrund dieser starken Mitgliedschaft, in der alle Hochschularten vertreten 
sind, ist die HRK die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und 
Öffentlichkeit und das zentrale Forum für den gemeinsamen 
Meinungsbildungsprozess der Hochschulen. 

Kontakt:  Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Maiken Hagemeister, Pressesprecherin und Leitung Kommunikation, Tel.: 0 30/644 
98 99 25 
E-Mail: hagemeister@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, http://www.bibliotheksverband.de  
https://twitter.com/bibverband 
 
Kontakt: Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Susanne Schilden, Pressesprecherin, Tel.: 0228 / 887 - 152, E-Mail: 
schilden@xxxxxx, www.hrk.de





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