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Re: [InetBib] Petition für den Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechts



Lieber Herr Ulmer,

ich kann gut verstehen, dass die Aussagen, die Sie zitieren, in Ihnen das 
Gefühl mangelnder Wertschätzung Ihrer Arbeit und Ihres Engagements gegenüber 
erzeugt.
Dennoch halte ich es für nahezu unredlich, eine Unterschriftenaktion ins Leben 
zu rufen, um gegen eine "Geisteshaltung" zu protestieren.
Eine Alternative dazu herauszufinden wäre ein ganz anderes Thema, das hier zu 
weit führte und das ich mir auch nicht anmaße zu überschauen.
Ich danke Ihnen jedenfalls sehr, dass ich dank Ihrer Erläuterungen nun sehr 
viel klarer sehe als noch vor wenigen Stunden.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Göttker



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Matthias Ulmer [mailto:mulmer@xxxxxxxx]
Gesendet: Montag, 20. Februar 2017 16:42
An: Göttker, Susanne
Betreff: Re: [InetBib] Petition für den Referentenentwurf zur Änderung des
Urheberrechts

Liebe Frau Göttker,

das Aufteilen ist ein wichtiger Prozess um Klarheit zu schaffen. Aber die
Wissenschaft hat ja auch gelernt, dass bei stetem Aufteilen auch Unklarheit
entsteht. Deshalb muss man manche Dinge eben auch zusammen sehen.

Wenn der Referentenentwurf in seinem Gehalt (nicht seiner Form) wesentlich
vom Wissenschaftsministerium kommt, wenn das OA-Papier von Frau Wanka
kommt, wenn Frau Wanka Lehrbücher nicht kennt (nun ja, inzwischen vermutlich
schon) oder wenn sie ein krass unwissenschaftliches Gutachten von Herrn
Haucap als ausreichende Entscheidungsgrundlage sieht, dann ergibt sich aus
dem Zusammenhang für uns doch ein Bild, das erschreckender ist als der
Referentenentwurf an sich.

Wir fordern seit vielen Jahren ein Gespräch zur Weiterentwicklung des
Urheberrechts in Bildung und Forschung. Wir haben nach kräftiger Intervention
ein Gespräch mit den zentralen Akteuren der KII Gruppe (Konzept für eine neue
Informationsinfrastruktur) bekommen, eine Beteiligung an der Diskussion wurde
aber nach interner Diskussion nicht gewünscht.
Auch mein Angebot an Frau Wanka, einer Mitarbeiterin von ihr die
Hintergründe des Lehrbuchproblems zu erläutern, wurde mit dem Ausruf
„Glauben Sie doch nicht, dass wir für so etwas Zeit haben!“ abgekanzelt.
Was Dialog ist, hat Herr Haucap ja sehr schön offengelegt: Auf die Frage, warum
er für sein Gutachten zur Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen einer
Wissenschaftsschranke für Verlage“ über 300 Bibliotheken interviewt hat, aber
keinen einzigen Verlag, antwortete er: "die können mir ja alles erzählen, das
kann ich ja nicht überprüfen“.
Auf meinen Hinweis, dass die Regelungen des Referentenentwurfs fatal für
Lehrbücher seien antwortete Herr Mittermaier, Bibliothekar des
Forschungszentrums Jülich, dass ihn Lehrbücher nicht interessieren, die 
spielten
in seinem Etat keine Rolle.

Wir haben also eine Gemengelage, in der es nicht nur um einzelne Argumente
geht, die man scheibchenweise diskutieren könnte, sondern auch um eine
Gesiteshaltung, die irgendwo zwischen Ignoranz und Rücksichtslosigkeit verortet
ist und öffentlichen Institutionen in diesem Bereich schlecht zu Gesicht steht.

Herzliche Grüße
Matthias Ulmer



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Verlag Eugen Ulmer
Matthias Ulmer
Postfach 700561 - 70574 Stuttgart
Wollgrasweg 41 - 70599 Stuttgart-Hohenheim
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FAX: +49 (0)711-4507-225
mulmer@xxxxxxxx
www.ulmer.de



Eugen Ulmer KG
Sitz Stuttgart
Registergericht Stuttgart, HRA 581
Geschäftsführer: Matthias Ulmer





Am 20.02.2017 um 16:10 schrieb Göttker, Susanne via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx>:

Lieber Herr Ulmer,

herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Erläuterungen. Im Nachhinein bin ich
doch froh, dass ich den Schritt wagte, die Inetbib-Mail zu schreiben, weil ich 
-
vorbehaltlich der Gegenrede anderer Listen-TeilnehmerInnen - doch einiges
verstanden habe.

Ihren Ausführungen folgend lehnen Sie den Referentenentwurf nur in Bezug
auf die von Ihnen beschriebene Situation bei Lehrbüchern ab. Für einen Verlag,
der Lehrbücher publiziert, kann eine Gesetzesänderung sicherlich
ausschlaggebend sein. Die Thematik des wissenschaftlichen Publizierens ist
meinem Verständnis nach jedoch erheblich weiter zu fassen. Dennoch erweckt
die in der Fachdiskussion bedauerlicherweise erfolgte Verlinkung des
Referentenentwurfs mit der Seite https://www.publikationsfreiheit.de/ den
Eindruck, alles hänge irgendwie miteinander zusammen.

Dabei ist es, wie ich dank Ihrer Ausführungen verstanden habe, keinesfalls 
so,
dass mündliche Aussagen von Frau Wanka und das Projekt DEAL in irgendeiner
Weise mit dem zu reformierenden Urheberrecht zu tun haben. Das empfinde ich
als äußerst beruhigend, weil so dann doch die Möglichkeit besteht, den
Elefanten im Raum in Scheiben zu schneiden und dadurch weiterhin Hoffnung
besteht, dass ausreichend "Sprache [...] bereitsteht, das Unglück der einen mit
dem Glück der anderen zu vermitteln"
(https://uwejochum.github.io/5artikel/2017/02/19/trump-buerokratischer-
komplex/).

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Göttker



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Matthias Ulmer [mailto:mulmer@xxxxxxxx]
Gesendet: Montag, 20. Februar 2017 15:44
An: Göttker, Susanne
Betreff: Re: [InetBib] Petition für den Referentenentwurf zur
Änderung des Urheberrechts

Sehr geehrte Frau Göttker,

ich kann versuchen, die von Ihnen genannten Punkte knapp zu erläutern:
Zunächst: der Appell richtet sich nicht nur gegen den
Referentenentwurf sondern auch gegen die OA-Strategie der Ministerin
Wanka oder die DEAL- Verhandlungen.

Die Entscheidung wo und wie man publizieren möchte wird nicht durch
den Referentenentwurf sondern das OA-Papier vom BMBF Frau Wanka
angegriffen.
Frau Wanka formulierte das so:
"Es gibt ja keinen Zwang zur Publikation. Wer sich gegen die
Veröffentlichung entscheidet, kann das, auch wenn seine Forschungen
gefördert wurden.
Niemand wird gezwungen, Dinge preiszugeben. Die Regelung greift nur,
wenn man sich zur Publikation entschließt.“ Das heißt: man muss nicht
OA publizieren, man kann ja auf das Publizieren auch verzichten und
schweigen.
Wenn ein Werk OA publiziert wird, gibt es in der Regel keine Chance
mehr, das Werk auch noch gedruckt zu veröffentlichen. Der Zwang zu OA
nimmt dem Autor die Chance auf eine Veröffentlichung in gedruckter Form.

Zum staatlichen Publikationswesen: solange es keine Bereichsausnahme
für Lehrbücher gibt, werden Lehrbücher gleich behandelt wie
wissenschaftliche Artikel oder Monografien. Ihre Entstehung ist aber 
gänzlich
unterschiedlich.
Wenn die Verwendung von Lehrbüchern in dem Maß wie geplant umgesetzt
wird, dann sinken die Absatzzahlen (die in den vergangennen Jahren
trotz gestiegener Studentenzahlen etwa 30% gesunken sind) weiter und
es wird immer unwahrscheinlicher, dass es noch zu neuen Büchern
kommt. Wenn man zukünftig keine Lehre ohne Lernmedien machen will,
dann bleibt nur die Variante, dass die Medien staatlich erstellt werden.
Die Vergütungen für Semesterapparat und digitalen Leseplatz stellen
keine Basis dar, auf der ein Verlag in ein Buch investieren könnte.

Die Abhängigkeit von einigen wenigen global agierenden
Medienanbietern entsteht durch die DEAL-Verhandlungen. Hier wird
ausdrücklich nur mit einer Handvoll Verlagen das Gespräch gesucht. Es
ist nicht beabsichtigt, auch mit den übrigen über 500
Wissenschaftsverlagen zu verhandeln. Damit gibt es eine garantierte
Präsenz in allen Bibliotheken für diese Großverlage. Daneben wird
aber kaum mehr ein Budget für weitere Publikationen frei sein. Ein Autor
wird damit gezwungen zu einem Großverlag zu wechseln, wenn er präsent sein
will.
Die DEAL-Verhandlungen führen damit zu einer Konzentration des
Verlagswesens und einer weiteren Stärkung dieser wenigen Verlage und
damit auch zu einer noch größeren Abhängigkeit der Bibliotheken von diesen.
Gleichzeitig wird durch die DEAL-Verhandlungen der Fachbuchhandel und
die Bibliotheksdienstleister ausgeschlossen. Die von diesen für die
Bibliotheken erbrachten Leistungen fallen weg. Der Grundgedanke des
'Library Choice‘ wird durch DEAL zerstört.

Gerne kann ich das auch noch genauer erläutern, wenn Sie Rückfragen
haben Mit freundlcihen Grüßen Matthias Ulmer



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mulmer@xxxxxxxx
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Eugen Ulmer KG
Sitz Stuttgart
Registergericht Stuttgart, HRA 581
Geschäftsführer: Matthias Ulmer





Am 20.02.2017 um 14:54 schrieb Göttker, Susanne via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx>:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Herr Umstätter hat vollkommen recht, es fällt schwer an einer
Diskussion
teilzunehmen, für die ein wahrlich gerüttelt Maß an juristischer
Expertise erforderlich ist.
Mir als Nicht-Juristin fällt es durchaus schwer, die Schwellenangst
zu
überwinden, mich auf Inetbib inhaltlich zum Referentenentwurf zu
äußern, weil ich mich nur ungern in einem so weitreichenden Forum als
ahnungslos oute.
Außerdem bleiben trotz intensiver Lektüre doch immer Fragen, die
kundigeren
Abonnenten dieser Mailingliste sofort mein blankes Unverständnis des
Sachverhalts offenbaren würden.
So fehlt mir einfach der Zusammenhang zwischen dem Referentenentwurf
und
der Bedrohung für Autoren, nach erfolgter Reform nicht mehr - ich
zitiere im Folgenden aus https://www.publikationsfreiheit.de/ - "frei
entscheiden [zu] können, wo und wie sie ihre Inhalte publizieren" und
warum sie dann nicht mehr "auf eine große Vielfalt unabhängiger
Verlagsangebote zurückgreifen können".
Ebenso wenig ist mir ersichtlich, wo konkret das reformierte
Urheberrecht - so
es denn kommt - "zu einem staatlichen Publikationswesen führen"
würde. Wenn damit, auch wenn es etwas weit hergeholt wäre, Open
Access gemeint sein sollte, dann würde mir doch die Verknüpfung des
Themas mit dem Referentenentwurf nicht einleuchten. Möchte man als
Open Access-Autor veröffentlichen, hat man doch anhand von
cc-Lizenzen eine gewisse Auswahl, in welchem Umfang man sein Werk
geschützt sehen möchte.
Auf der oben genannten Seite wird gegen den Referentenentwurf
argumentiert, weil dieser den "Weg in die Abhängigkeit von einigen
wenigen global agierenden Medienanbietern" bereite. Wären denn die
von "wenigen global agierenden Medienanbietern" publizierten
Schriften nicht vom Urheberrecht betroffen? Dafür reicht mein nicht
juristisch geschultes Textverständnis einfach nicht aus, um
solcherlei Finten zu entdecken. Der Teufel sitzt ja oft im Detail, sagt man.

Eben. Und um mich nicht vor der gesamten Gemeinde der Lächerlichkeit
preiszugeben, weil ich all die Zusammenhänge nicht verstehe, äußere
ich mich hier besser nicht zum Referentenentwurf.

Viele Grüße Susanne Göttker


______________________________________________
Susanne Goettker

Universitaets- und Landesbibliothek Duesseldorf Dezernat 6 /
Medienbearbeitung

Universitaetsstrasse 1, Geb. 24.41
D-40225 Duesseldorf

Tel  : 0211/81-12902
Fax  : 0211/81-13977
Email: susanne.goettker@xxxxxxxxxx
______________________________________________


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von
h0228kdm via InetBib
Gesendet: Sonntag, 19. Februar 2017 23:27
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Petition für den Referentenentwurf zur
Änderung des Urheberrechts

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Kollege Kuhlen, wunderte sich berechtigt, warum hier in Inetbib
nicht mehr, über seine Anregungen diskutiert wird, und auch der
Kollege
Steinhauer fragt:
“Selbst schreiben sie aber nichts. Warum?” Die Gründe sind aber
seit langem bekannt und wiederholt diskutiert worden, z. B.
2010 (http://inetbib.de/listenarchiv/msg43555.html). Der Hinweis
“Don't feed the troll” hat bei vielen dazu geführt, dass sich in
Inetbib niemand gern “als Idiot” beschimpfen lassen will. Daran
konnte auch
der Admin wenig ändern.
Trolle sind im gesamten Internet modern geworden, bis hin zu den
Troll- Fabriken, und niemand konnte sie bisher stoppen oder
totscchweigen.

Was den Beitrag von U. Jochum betrifft – über den kann man nicht
wirklich fachlich diskutieren, denn die Aussage, “die zukünftige
Einfalt staatsbürokratischer Zwangsveröffentlichungen” ist
indiskutabel, weil sie wirklich zu einfältig ist. Es gibt keine
“Zwangsveröffentlichungen”, weil Wissenschaftler nicht gezwungen
werden können, ihr Wissen zu publizieren, dass sie es trotzdem seit
Jahrhunderten tun, liegt am alten publish or perish. Und ebenso
wenig wie es nur eine gedruckte Zeitschrift gibt, gibt es auch
nicht nur eine Open
Access-Zeitschrift.
Es ist also unlogisch so zu tun, als wäre man bislang frei gewesen
zu publizieren, wo und wann man will, und nun nur noch eine
Möglichkeit –
Open Access – hat.

Ich weiß nicht, was U. Jochum dagegen hat, dass man »Wissen und
Information ohne Behinderung nutzen« kann. Das ist die
Voraussetzung einer jeden Wissenschaft seit Jahrhunderten, und
darum gab und gibt es Bibliotheken, und bei den seit Jahrzehnten
überproportional steigenden Zeitschriftenpreisen (siehe Jochum
»Zeitschriftenkrise«) wurden
Open Access zwangsläufig.

“Das »Aktionsbündnis« findet einen erheblichen Teil seiner
persönlichen Unterschriftenleister unter Studenten und
Bibliothekaren, also jenen, die Wissenschaft nicht von der Seite
der Schöpfung her betrachten, sondern von der Seite der Abschöpfung.”
schreibt Jochum. Es dürfte aber in der Wissenschaft kaum jemanden
geben, der so stark von der “Abschöpfung” lebt, wie die
Wissenschaftler, die
auf der “Seite der Schöpfung” stehen, das weiß auch U.
Jochum. Hier werden also lobbyistische scheingefechte ohne
inhaltliche Substanz geführt.

Es gibt aber im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf noch einen
Aspekt, den ich hier noch erwähnen möchte. Man sollte ihn durch
eine Diskussion nicht in Teilen zerreden. Wenn es also keine
wesentlichen Einwände gibt, ist eine schweigende Zustimmung von
Vorteil. Ob man dann die Petition durch eine Unterschrift
unterstützt ist wieder eine andere
Frage.

MfG

Walther Umstätter


Am 2017-02-19 18:07, schrieb Oliver Hinte via InetBib:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bisher haben wir knapp 100 Unterschriften gesammelt.
Allerdings hat Uwe Jochum jetzt noch eins drauf gesetzt.
https://uwejochum.github.io/5artikel/2017/02/19/trump-buerokratisc
he
r-
komplex/

Ich hoffe, dieser Beitrag motiviert Sie, sich mit der Thematik
weiter aus einander zu setzen und unsere Petition vielleicht zu
unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte


Am 18.02.2017 um 22:33 schrieb Oliver Hinte <ohinte@xxxxxxxxxxxx>:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Eric Steinhauer und Rainer Kuhlen haben Recht:
Auf der inetbib finden zu wenig Diskussionen und zu viele
Stellenanzeigen statt.
http://kapselschriften.blogspot.de/2017/02/zwei-jahre-ohne-inetbib.
ht
ml?spref=tw

Aber ich lasse mich (noch) nicht entmutigen und bitte Sie die
nachfolgende Petition zu unterzeichnen:
https://www.change.org/p/bundesregierung-unterst%C3%BCtzung-des-r
ef er entenentwurfs-zur-reform-des-urhberrechts

Das Ziel ist, eine Unterschrift mehr als
www.publikationsfreiheit.de zu erreichen. Und die haben schon
über 3.000
Unterschriften!
Denken Sie daran, dass bis zum 24. Februar noch eine
Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben werden kann!

Die ersten sind schon unter



http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html
veröffentlicht! Und hier ist copy & paste sogar ausdrücklich
gestattet!
Überzeugen Sie Ihre Institutionen und sich selbst! So eine Chance
wie mit diesem Referentenentwurf erhalten wir so schnell nicht mehr!

Und wenn es nur ein paar von Ihnen überzeugt, war es diese Mail
schon wert!

Herzliche Grüße & please tell your colleagues!
Ihr
Oliver Hinte







Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.